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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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schutzmaßnahmen nicht erforderlich und gesundheitliche Beeinträchtigen nicht zu befürchten<br />

sind.<br />

14.2 Bodenlärm<br />

- 92 -<br />

Zu den dem Bodenlärm zuzuordnenden Bodenlärmquellen werden die Rollbewegungen der<br />

Luftfahrzeuge, An- und Warmlaufen der Triebwerke, die Triebwerksprobeläufe, der Betrieb<br />

von Hilfsgasturbinen auf dem Rollfeld, Triebwerkstests, das Hoovern von Hubschraubern sowie<br />

Kraftfahrzeuge im Vorfeldeinsatz, wie Busse, Cateringfahrzeuge, Tankfahrzeuge und<br />

sonstige Servicefahrzeuge gerechnet. In einer gesonderten Berechnung wird zudem auch<br />

die Geräuscheinwirkung durch die für den Segelflug verwendeten Schleppwinden untersucht.<br />

Wie bereits zum Fluglärm ausgeführt, gelten die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

nicht für Flugplätze. Für die aus dem Flugbetrieb eines Flugplatzes resultierende<br />

Bodenlärmbelastung existieren somit ebenfalls keine verbindlichen Grenzwerte sowie standardisierte<br />

Untersuchungsmethoden.<br />

Die Berechnungen der Bodengeräuschimmissionen in dem ebenfalls dem Planfeststellungsantrag<br />

beigefügten „schalltechnischen Gutachten über die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Bodenlärmbelastung im Umfeld des <strong>Flughafen</strong>s“ erfolgt daher auf Basis der anerkannten<br />

Methoden der DIN ISO 96 13-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ sowie<br />

der DIN 45641 “Ermittelung von Schallpegeln“ und DIN 45645-1 „Ermittelung von Beurteilungspegeln<br />

aus Messungen“. Soweit die durch den öffentlichen Straßenverkehr im <strong>Flughafen</strong>bereich<br />

vorhandene Geräuschbelastung zu errechnen war, erfolgt diese Berechnung entsprechend<br />

der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90.<br />

In dem Gutachten wurden u. a. die Bodengeräusche sowie die vom Straßenverkehr hervorgerufenen<br />

Immissionen für den Ausbaufall 2020 berechnet. Die Berechnung erfolgte hinsichtlich<br />

der flächenhaften Schallausbreitung im gesamten Untersuchungsgebiet mit „Isophonen“-Darstellung<br />

sowie für einzelne repräsentativ ausgewählte Immissionsorte, die den<br />

am stärksten belasteten Immissionspunkten in den jeweiligen Ortschaften entsprechen.<br />

In dem Gutachten wird zusammenfassend ausgeführt, dass durch die geplante Verlängerung<br />

der Start- und Landebahn bei den für das Jahr 2020 prognostizierten Flugbewegungszahlen<br />

an den meisten Immissionsorten in den Ortschaften Bienrode, Waggum und Kralenriede nur<br />

sehr geringfügige Pegeländerungen bis zu einer Erhöhung um 0,5 dB(A) bzw. für die Ortschaften<br />

Hondelage und Querum bis 2,7 dB(A) hervorgerufen werden. Eine Ausnahme bildet<br />

einzig das Gasthaus „Waggumer Weghaus“, für das Pegelerhöhungen der Bodengeräusche<br />

bis zu 8 dB(A) möglich sind.<br />

Unabhängig von den erwarteten Pegelzunahmen werden in der Nachbarschaft des <strong>Flughafen</strong>s<br />

keine Beurteilungspegel der Bodengeräusche von mehr als 63 dB(A) erwartet, wobei in<br />

der ganz überwiegenden Anzahl der Wohnnutzungen die Pegelwerte unter 60 dB(A) liegen.<br />

Einzig am „Waggumer Weghaus“ wird mit Werten zwischen 61,4 dB(A) und 62,5 dB(A) ein<br />

Bodenlärm von mehr als 60 dB(A) erreicht werden.<br />

Zudem wird vom Gutachter im Vergleich der einzelnen Geräuscharten festgestellt, dass<br />

durch die öffentlichen Straßen an den am höchsten durch Bodengeräusche belasteten Immissionsorten<br />

keine wesentliche Verdeckung auftreten wird. Bei vielen Immissionsorten in<br />

unmittelbarer Nähe des <strong>Flughafen</strong>s liegen Flug- und Bodengeräusche in gleicher Größenordnung.<br />

An Immissionsorten unterhalb der Anflugstrecken sind höhere Fluggeräuschbelastungen,<br />

an Immissionsorten die quer zur Flugrichtung oder nahe zum Vorfeld bzw. den Rollwegen<br />

liegen, sind zum Teil deutlich höhere Bodengeräusche zu erwarten.

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