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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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3.3.7<br />

Dem Maßnahmeträger wird die Genehmigung erteilt, seine sich aus den Auflagen in Ziff.<br />

2.5.7, 2.5.8 und 2.5.9 dieses Beschlusses ergebenden Verpflichtungen auf diejenige Stelle<br />

zu übertragen, der die Bewirtschaftung der jeweiligen Flächen obliegt.<br />

4. Vereinbarungen und Zusagen<br />

4.1<br />

Vereinbarungen<br />

4.1.1<br />

Die öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Landkreis Gifhorn, der Stadt <strong>Braunschweig</strong><br />

und dem Land Niedersachsen (Landesstraßenverwaltung) richten sich im Hinblick<br />

auf das Umstufungskonzept der betroffenen Landes- und Kreisstraßen nach den zwischen<br />

den Parteien zu schließenden Vereinbarungen.<br />

- 27 -<br />

4.1.2<br />

Zwischen dem Maßnahmeträger und dem zuständigen Straßenbaulastträger ist über den<br />

Anschluss der östlichen Umfahrung an die L 635 sowie die Herstellung eines Radweges vor<br />

Baubeginn eine Vereinbarung abzuschließen. Gegenstand der Vereinbarung sind auch Einzelheiten<br />

der Kostenverteilung.<br />

4.2<br />

Zusagen<br />

Alle von dem Maßnahmeträger im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens gegebenen<br />

Zusagen und von ihm mit den einzelnen Verfahrensbeteiligten getroffenen Vereinbarungen<br />

und Verträge werden hiermit für verbindlich erklärt, auch wenn sie nicht ihren ausdrücklichen<br />

Niederschlag in einer Maßgabe gefunden haben. Sie sind Bestandteil dieses <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

und gehen in Zweifels- und Konfliktfällen anderen Planaussagen der festgestellten<br />

Unterlagen vor.<br />

Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Zusagen der <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong>-<br />

<strong>Wolfsburg</strong> GmbH für verbindlich geklärt:<br />

4.2.1<br />

Eine gleichzeitige Benutzung der Gras-Start- und Landebahn sowie der Haupt-Start- und<br />

Landebahn wird wegen des geringen Abstandes dieser Bahnen nicht erfolgen.<br />

4.2.2<br />

Betriebliche Einschränkungen der Nutzung einzelner Rollbahnen des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />

werden in der Betriebsanweisung des <strong>Flughafen</strong>s niedergeschrieben.<br />

4.2.3<br />

Bodenfilter werden aus entwässerungstechnischer Sicht so rechtzeitig installiert, dass bei<br />

deren Inbetriebnahme der Schilfbewuchs soweit etabliert ist, dass er dem geplanten Betrieb<br />

der Bodenfilter standhält. Eine eventuelle Umfahrung der Bodenfilter erfolgt ausnahmslos<br />

nach vorheriger Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde der Stadt <strong>Braunschweig</strong>.

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