Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Schwellen 2 000 m beträgt. Durch die planfestgestellte Verlängerung der Start- und Landebahn<br />
stehen zukünftig in Betriebsrichtung 08 und in Betriebsrichtung 26 eine verfügbare<br />
Startlaufstrecke, eine verfügbare Startstrecke sowie eine verfügbare Startabbruchstrecke<br />
von 2 300 m zur Verfügung. Die verfügbare Landestrecke in Betriebsrichtung 26 beträgt zukünftig<br />
ebenfalls 2 300 m, in Betriebsrichtung 08 beträgt sie 2 000 m. Die neu zu errichtenden<br />
Flächen sollen mit einer Tragfähigkeit von PCN 52 gebaut werden und entsprechen damit<br />
der Tragfähigkeit der vorhandenen Bahn.<br />
11.1.2<br />
Die Beurteilung der Hindernissituation erfolgt auf Basis der Richtlinien über die Hindernisfreiheit<br />
für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb des BMVBS. Zur Hindernisbeurteilung<br />
ist festzustellen, dass bei Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen, d. h.<br />
Rückschnitt und Rodung von Bäumen und Waldbereichen zukünftig keine relevanten Hindernisse<br />
außerhalb der zukünftigen <strong>Flughafen</strong>grenzen existieren.<br />
11.1.3<br />
Die geplante Start und Landebahn wird gemäß den Richtlinien des BMVBS von einem 300 m<br />
breiten und 2 420 m langen Sicherungsstreifen umgeben, der symmetrisch zur Start- und<br />
Landebahnachse angeordnet ist. An jedem Ende des Sicherheitsstreifens wird sich eine<br />
Start- und Landebahn End-Sicherheitsfläche (RESA:Runaway End Safety Area) befinden.<br />
11.1.4<br />
Zur Erschließung des zukünftigen östlichen Bahnendes ist im Bereich der Bahnverlängerung<br />
eine Parallelrollbahn im Achsabstand von 176 m vorgesehen, die an die bestehende Rollbahn<br />
„B“ anschließt. Die bestehenden Rollbahnen sollen um 3 m auf 18 m verbreitert werden,<br />
damit sie den Anforderungen von Flugzeugen der Code-Buchstaben C und D genügen.<br />
Die Tragfähigkeit der neuen Rollbahnflächen soll, wie auch die Verlängerung der Start- und<br />
Landebahn, mit PCN 52 ausgebildet werden, um eine einheitliche Tragfähigkeit zu erreichen.<br />
11.1.5<br />
Das bestehende Vorfeld des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> führt bereits heute zu<br />
betrieblichen Problemen. Dieses betrifft insbesondere die unzureichende Vorfeldtiefe zwischen<br />
der Rollgasse „C“ und dem südlichen Vorfeldrand, so dass sich Einschränkungen bei<br />
der Einhaltung des Sicherheitsabstandes zwischen rollenden und geparkten Flugzeugen<br />
ergeben. Dieser Umstand macht eine Vergrößerung der Vorfeldflächen erforderlich. Infolge<br />
dessen soll die Rollbahn „C“ in einem Abstand von 176 m zur Start- und Landebahnachse<br />
nach Norden verlegt werden, wodurch eine gerade und stetige Rollbahnführung von der östlichen<br />
Rollbahn „A“ zum Vorfeld ermöglicht wird.<br />
Die zukünftigen Vorfeldflächen teilen sich bezüglich des zukünftigen Betriebes in zwei Bereiche<br />
auf. Der nördlich der vorhandenen Rollbahn „C“ befindliche Bereich wird weitgehend als<br />
Rollgasse der zukünftigen Rollbahn „C“ zugewiesen. Der Großteil des eigentlichen Vorfeldbereiches<br />
befindet sich südlich der Rollbahn „C“ und reicht am nördlichen Rand bis zur Gasse<br />
des dortigen Rollkorridors. Eine 10 m breite Betriebsstraße ist am südlichen Vorfeldrand<br />
angeordnet, woran sich ein 15 m breiter Betriebsbereich anschließt. Dieser Bereich ist zum<br />
Abstellen von Betriebsgeräten während der Flugzeugabfertigung erforderlich.<br />
11.1.6<br />
Die derzeit ausgewiesene Segelflugbetriebsfläche mit einer Länge von 950 m und einer Gesamtbreite<br />
von 140 m soll auch zukünftig in unveränderter Weise ausgewiesen bleiben. Windenschleppbetrieb<br />
darf nur innerhalb der nördlichen Hälfte der Segelflugbetriebsfläche<br />
durchgeführt werden.