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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Schwellen 2 000 m beträgt. Durch die planfestgestellte Verlängerung der Start- und Landebahn<br />

stehen zukünftig in Betriebsrichtung 08 und in Betriebsrichtung 26 eine verfügbare<br />

Startlaufstrecke, eine verfügbare Startstrecke sowie eine verfügbare Startabbruchstrecke<br />

von 2 300 m zur Verfügung. Die verfügbare Landestrecke in Betriebsrichtung 26 beträgt zukünftig<br />

ebenfalls 2 300 m, in Betriebsrichtung 08 beträgt sie 2 000 m. Die neu zu errichtenden<br />

Flächen sollen mit einer Tragfähigkeit von PCN 52 gebaut werden und entsprechen damit<br />

der Tragfähigkeit der vorhandenen Bahn.<br />

11.1.2<br />

Die Beurteilung der Hindernissituation erfolgt auf Basis der Richtlinien über die Hindernisfreiheit<br />

für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb des BMVBS. Zur Hindernisbeurteilung<br />

ist festzustellen, dass bei Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen, d. h.<br />

Rückschnitt und Rodung von Bäumen und Waldbereichen zukünftig keine relevanten Hindernisse<br />

außerhalb der zukünftigen <strong>Flughafen</strong>grenzen existieren.<br />

11.1.3<br />

Die geplante Start und Landebahn wird gemäß den Richtlinien des BMVBS von einem 300 m<br />

breiten und 2 420 m langen Sicherungsstreifen umgeben, der symmetrisch zur Start- und<br />

Landebahnachse angeordnet ist. An jedem Ende des Sicherheitsstreifens wird sich eine<br />

Start- und Landebahn End-Sicherheitsfläche (RESA:Runaway End Safety Area) befinden.<br />

11.1.4<br />

Zur Erschließung des zukünftigen östlichen Bahnendes ist im Bereich der Bahnverlängerung<br />

eine Parallelrollbahn im Achsabstand von 176 m vorgesehen, die an die bestehende Rollbahn<br />

„B“ anschließt. Die bestehenden Rollbahnen sollen um 3 m auf 18 m verbreitert werden,<br />

damit sie den Anforderungen von Flugzeugen der Code-Buchstaben C und D genügen.<br />

Die Tragfähigkeit der neuen Rollbahnflächen soll, wie auch die Verlängerung der Start- und<br />

Landebahn, mit PCN 52 ausgebildet werden, um eine einheitliche Tragfähigkeit zu erreichen.<br />

11.1.5<br />

Das bestehende Vorfeld des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> führt bereits heute zu<br />

betrieblichen Problemen. Dieses betrifft insbesondere die unzureichende Vorfeldtiefe zwischen<br />

der Rollgasse „C“ und dem südlichen Vorfeldrand, so dass sich Einschränkungen bei<br />

der Einhaltung des Sicherheitsabstandes zwischen rollenden und geparkten Flugzeugen<br />

ergeben. Dieser Umstand macht eine Vergrößerung der Vorfeldflächen erforderlich. Infolge<br />

dessen soll die Rollbahn „C“ in einem Abstand von 176 m zur Start- und Landebahnachse<br />

nach Norden verlegt werden, wodurch eine gerade und stetige Rollbahnführung von der östlichen<br />

Rollbahn „A“ zum Vorfeld ermöglicht wird.<br />

Die zukünftigen Vorfeldflächen teilen sich bezüglich des zukünftigen Betriebes in zwei Bereiche<br />

auf. Der nördlich der vorhandenen Rollbahn „C“ befindliche Bereich wird weitgehend als<br />

Rollgasse der zukünftigen Rollbahn „C“ zugewiesen. Der Großteil des eigentlichen Vorfeldbereiches<br />

befindet sich südlich der Rollbahn „C“ und reicht am nördlichen Rand bis zur Gasse<br />

des dortigen Rollkorridors. Eine 10 m breite Betriebsstraße ist am südlichen Vorfeldrand<br />

angeordnet, woran sich ein 15 m breiter Betriebsbereich anschließt. Dieser Bereich ist zum<br />

Abstellen von Betriebsgeräten während der Flugzeugabfertigung erforderlich.<br />

11.1.6<br />

Die derzeit ausgewiesene Segelflugbetriebsfläche mit einer Länge von 950 m und einer Gesamtbreite<br />

von 140 m soll auch zukünftig in unveränderter Weise ausgewiesen bleiben. Windenschleppbetrieb<br />

darf nur innerhalb der nördlichen Hälfte der Segelflugbetriebsfläche<br />

durchgeführt werden.

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