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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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- 150 -<br />

zwischen vier und 18 Gebäude sowie die Sportanlage im südlichen Waggum die seitliche<br />

Übergangsfläche durchdringen und müssten zur Herstellung der Hindernisfreiheit entfernt<br />

werden.<br />

Hinzu kommt: Je größer eine dem Uhrzeigersinn entgegengesetzte Verschwenkung ausfällt,<br />

desto weiter nördlich schneidet die SLB die Waldflächen des Querumer Forstes. Da aber die<br />

Bedeutung der Waldflächen des Querumer Forstes als Brutgebiet für die wertgebenden Arten<br />

des Vogelschutzgebiets V 48 (hier in erster Linie Spechte) von Süden nach Norden zunimmt,<br />

erhöht sich auch die Beeinträchtigung des Vogelschutzes in dem Maße, in dem der<br />

Grad der Verschwenkung zunimmt.<br />

16.3.2.2.1.2.5<br />

Noch weniger in Betracht kommen Varianten mit Achsverschwenkungen im Uhrzeigersinn.<br />

Schon bei Drehungen geringer Art geraten <strong>Flughafen</strong>abfertigungsgebäude, Gebäude des<br />

DLR und das Waggumer Weghaus in die seitliche Übergangsfläche und wären als Hindernisse<br />

abzureißen.<br />

16.3.2.2.1.2.6<br />

Die Planungsgemeinschaft LaReG hat die Auswirkungen einer Drehvariante (um 6° gegen<br />

den Uhrzeigersinn) einer genauen Untersuchung und Bewertung unterzogen (Unterlage<br />

10.5).<br />

Aufgrund dieser Begutachtung steht zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde fest,<br />

dass die 6°-Verschwenkungsvariante nicht die Erreichung des mit dem Projekt verfolgten<br />

Zwecks ohne erhebliche Beeinträchtigungen der für die vorstehend unter Ziff. 16.3.2.1 bereits<br />

benannten Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Vogelschutzgebiets<br />

V 48 zulässt. Vielmehr hätte diese Alternative die erhebliche Beeinträchtigung<br />

der für die Erhaltungsziele 1, 2, 4, 5 und 6 relevanten Schutzgebietsteile zur Folge.<br />

Denn auf ca. 84,85 ha würde Wald großflächig gerodet bzw. „umgebaut“ (ca. 35,85 ha für<br />

eine Überbauung mit <strong>Flughafen</strong>betriebsflächen und Straße einschließlich Entwässerungseinrichtungen,<br />

ca. 49 ha für die Herstellung der Hindernisfreiheit), wobei es sich ganz überwiegend<br />

um Eichen-/Hainbuchenwald handelt, davon ca. 22 ha Altholzbestände. Insgesamt<br />

würde der Waldbetroffenheitsbereich ca. 2,57% der Gesamtfläche des Vogelschutzgebiets<br />

(und damit mehr als die oben genannte Zahl von 1%) ausmachen.<br />

Die Walddurchschneidungslänge betrüge 1.050 m, das sind 66% des dortigen Waldquerschnitts.<br />

Durch die Inanspruchnahme dieses Waldes würden voraussichtlich 10 Brutpaarreviere<br />

des wertbestimmenden Mittelspechts vernichtet bzw. in sonstiger Weise in Mitleidenschaft<br />

gezogen. Hinzu käme ein Brutpaarrevier des wertbestimmenden Schwarzspechts.<br />

Die 6°-Verschwenkungsvariante führt aber auch im Vergleich zur beantragten/planfestgestellten<br />

(Vorzugs)-Variante voraussichtlich nicht zu geringeren Beeinträchtigungen<br />

des Vogelschutzgebiets V 48 in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />

maßgeblichen Bestandteilen.<br />

Eine Gegenüberstellung der beiden Varianten hat vielmehr zum Ergebnis, dass zwar die<br />

Vorzugsvariante verglichen mit der Verschwenkungsvariante den Verlust eines Mittelspechtbrutpaarreviers<br />

mehr nach sich zieht, eine etwas größere Walddurchschneidungslänge aufweist<br />

und etwa 10 % mehr Altholzbestände in Mitleidenschaft zieht, dass jedoch bei der Verschwenkungsvariante<br />

der Gesamtumfang des beeinträchtigten Eichen-/Hainbuchenwaldes<br />

deutlich größer ist und damit auch der Anteil des Waldverlustes an der Gesamtfläche des<br />

Schutzgebiets.

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