Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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zwischen vier und 18 Gebäude sowie die Sportanlage im südlichen Waggum die seitliche<br />
Übergangsfläche durchdringen und müssten zur Herstellung der Hindernisfreiheit entfernt<br />
werden.<br />
Hinzu kommt: Je größer eine dem Uhrzeigersinn entgegengesetzte Verschwenkung ausfällt,<br />
desto weiter nördlich schneidet die SLB die Waldflächen des Querumer Forstes. Da aber die<br />
Bedeutung der Waldflächen des Querumer Forstes als Brutgebiet für die wertgebenden Arten<br />
des Vogelschutzgebiets V 48 (hier in erster Linie Spechte) von Süden nach Norden zunimmt,<br />
erhöht sich auch die Beeinträchtigung des Vogelschutzes in dem Maße, in dem der<br />
Grad der Verschwenkung zunimmt.<br />
16.3.2.2.1.2.5<br />
Noch weniger in Betracht kommen Varianten mit Achsverschwenkungen im Uhrzeigersinn.<br />
Schon bei Drehungen geringer Art geraten <strong>Flughafen</strong>abfertigungsgebäude, Gebäude des<br />
DLR und das Waggumer Weghaus in die seitliche Übergangsfläche und wären als Hindernisse<br />
abzureißen.<br />
16.3.2.2.1.2.6<br />
Die Planungsgemeinschaft LaReG hat die Auswirkungen einer Drehvariante (um 6° gegen<br />
den Uhrzeigersinn) einer genauen Untersuchung und Bewertung unterzogen (Unterlage<br />
10.5).<br />
Aufgrund dieser Begutachtung steht zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde fest,<br />
dass die 6°-Verschwenkungsvariante nicht die Erreichung des mit dem Projekt verfolgten<br />
Zwecks ohne erhebliche Beeinträchtigungen der für die vorstehend unter Ziff. 16.3.2.1 bereits<br />
benannten Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Vogelschutzgebiets<br />
V 48 zulässt. Vielmehr hätte diese Alternative die erhebliche Beeinträchtigung<br />
der für die Erhaltungsziele 1, 2, 4, 5 und 6 relevanten Schutzgebietsteile zur Folge.<br />
Denn auf ca. 84,85 ha würde Wald großflächig gerodet bzw. „umgebaut“ (ca. 35,85 ha für<br />
eine Überbauung mit <strong>Flughafen</strong>betriebsflächen und Straße einschließlich Entwässerungseinrichtungen,<br />
ca. 49 ha für die Herstellung der Hindernisfreiheit), wobei es sich ganz überwiegend<br />
um Eichen-/Hainbuchenwald handelt, davon ca. 22 ha Altholzbestände. Insgesamt<br />
würde der Waldbetroffenheitsbereich ca. 2,57% der Gesamtfläche des Vogelschutzgebiets<br />
(und damit mehr als die oben genannte Zahl von 1%) ausmachen.<br />
Die Walddurchschneidungslänge betrüge 1.050 m, das sind 66% des dortigen Waldquerschnitts.<br />
Durch die Inanspruchnahme dieses Waldes würden voraussichtlich 10 Brutpaarreviere<br />
des wertbestimmenden Mittelspechts vernichtet bzw. in sonstiger Weise in Mitleidenschaft<br />
gezogen. Hinzu käme ein Brutpaarrevier des wertbestimmenden Schwarzspechts.<br />
Die 6°-Verschwenkungsvariante führt aber auch im Vergleich zur beantragten/planfestgestellten<br />
(Vorzugs)-Variante voraussichtlich nicht zu geringeren Beeinträchtigungen<br />
des Vogelschutzgebiets V 48 in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />
maßgeblichen Bestandteilen.<br />
Eine Gegenüberstellung der beiden Varianten hat vielmehr zum Ergebnis, dass zwar die<br />
Vorzugsvariante verglichen mit der Verschwenkungsvariante den Verlust eines Mittelspechtbrutpaarreviers<br />
mehr nach sich zieht, eine etwas größere Walddurchschneidungslänge aufweist<br />
und etwa 10 % mehr Altholzbestände in Mitleidenschaft zieht, dass jedoch bei der Verschwenkungsvariante<br />
der Gesamtumfang des beeinträchtigten Eichen-/Hainbuchenwaldes<br />
deutlich größer ist und damit auch der Anteil des Waldverlustes an der Gesamtfläche des<br />
Schutzgebiets.