Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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12.3.5<br />
Der Träger der Straßenbaulast für die Landesstraße L 635 hat im ergänzenden Anhörungsverfahren<br />
redaktionelle Anmerkungen zur farblichen Darstellung in der Übersichtskarte vorgetragen.<br />
Bezüglich des von der zukünftigen Kreisstraße auf die Landesstraße abbiegenden Verkehrs<br />
wird eine geschlossenen Einleitung mit einer Verziehungsstrecke, deren linksseitige Markierung<br />
eine durchgezogene Linie erhalten müsse, gefordert. Es wird weiter gefordert, im Bereich<br />
des angesprochenen Knotenpunktes neben dem äußeren Bankett von 0,50 m eine<br />
Mulde vorzusehen, die im Querschnitt darzustellen sei. Ebenfalls sei die fußläufige Verbindung<br />
zwischen dem Radweg und der Querungshilfe für den Wanderweg darzustellen. Etwaige<br />
Versorgungsleitungen seien aus dem Bereich der zukünftigen Landesstraßenfläche herauszulegen,<br />
so dass zukünftig in der Baulast des Landes befindliche Flächen lastenfrei übertragen<br />
werden können.<br />
Die Anmerkungen, Hinweise und Forderungen des Trägers der Straßenbaulast werden für<br />
erledigt erklärt.<br />
Der redaktionelle Hinweis ist durch eine geänderte Darstellung in der Übersichtskarte beachtet.<br />
Die “geschlossene Einleitung“ ist in den Erläuterungsbericht (Unterl. 5.3) übernommen.<br />
Die fußläufige Anbindung des vorhandenen Wald-/Wanderweges an den neuen Geh-<br />
/Radweg ist im Lageplan der östlichen Umfahrung nunmehr farblich dargestellt, sowie die<br />
Querschnitte im Bereich der L 635 durch die Darstellung der Bankette und der Mulde ergänzt.<br />
Da zusätzliche Flächen für das Bankett und die Mulde noch in den dargestellten<br />
Grunderwerbsflächen enthalten sind, ist eine Änderung der Grunderwerbsunterlagen diesbezüglich<br />
nicht erforderlich. Geringfügige Über- und Unterschreitungen werden im Rahmen der<br />
Ausführungsplanung und der Bauvermessung ausgeglichen.<br />
Soweit Versorgungsleitungen angesprochen waren, ist festzustellen, dass Kabel und Leitungen<br />
nur im Bereich des „Waggumer Weghauses“ vorhanden sind. Diese Leitungen sind im<br />
Leitungsplan dargestellt. Im Übrigen wird der Maßnahmeträger die Hinweise zum Herauslegen<br />
der Leitungen grundsätzlich beachten.<br />
13. Flugbetrieb<br />
13.1 Flugsicherheit<br />
Das beantragte Vorhaben zum Ausbau des Verkehrsflughafens <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong><br />
ist mit den Belangen der Flugsicherheit vereinbar.<br />
Es liegen keine Tatsachen vor und es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, dass durch den<br />
Ausbau die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet<br />
sein könnten.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass von jedem <strong>Flughafen</strong> mit einem Flugbetrieb, wie er zukünftig<br />
am ausgebauten <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> durchgeführt werden soll, ein<br />
gegenüber dem Zustand ohne <strong>Flughafen</strong>, erhöhtes Risiko ausgeht. Dieses Risiko kann jedoch<br />
nicht dazu führen, dass daraus ohne weiteres auf eine Gefährdung der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung zu schließen ist, da ansonsten § 6 LuftVG immer ins Leere gehen<br />
müsste, weil ein <strong>Flughafen</strong> von vornherein nicht genehmigt werden dürfte. Dieses erhöhte<br />
Risiko existiert allerdings bereits bei dem bestehenden Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong> –