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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Zu den Veränderungen der Temperaturen, der Feuchte und des Niederschlages werden insbesondere<br />

in Anbetracht der bestehenden Abstände und der in diesem Verfahren erforderlichen<br />

Waldeingriffe, ebenfalls keine erheblichen Auswirkungen erwartet. Ggfs. auftretende<br />

kalte Ostwinde mit negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion werden<br />

vom Vorhaben nicht beeinflusst, da der Waldeingriff bezogen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen östlich stattfindet. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die landwirtschaftliche<br />

Produktion sind auf Grundlage derart geringer vorhabensbedingter Veränderungen<br />

nicht zu erwarten. Auch auf den an den <strong>Flughafen</strong> angrenzenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Ertragsituation zu erwarten.<br />

Die Planfeststellungsbehörde sieht nach alledem keine Veranlassung zu weiteren Untersuchungen<br />

der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Klima, insbesondere zu den<br />

Auswirkungen des Waldeingriffs auf den Siedlungsbereich von Hondelage.<br />

16. Natur und Landschaft<br />

16.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

16.1.1 Eingriff<br />

Die Ausbauplanung führt zu naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen gemäß § 7 Abs.1<br />

NNatG.<br />

Die Verlängerung der Startbahn, die Herstellung der Hindernisfreiheit, die Veränderung der<br />

Rollwege, Anlage von Forstwegen und Entwässerungseinrichtungen, Errichtung der Befeuerungsanlagen,<br />

Bau der östlichen Umfahrung usw. haben insbesondere Flächenversiegelungen,<br />

–umwandlungen und -befestigungen in erheblichem Umfang, den großflächigen Verlust<br />

von Wald, wobei überwiegend Stieleichen, Hain- und Rotbuchen betroffen sind, eine tiefgreifende<br />

Veränderung des Landschaftsbildes, den Verlust von Gehölzen und eines Kleingewässers,<br />

die Überbauung von Gräben und die Lebensraumbeeinträchtigung und Zerstörung<br />

von Brut- und Nahrungsrevieren zahlloser Tiere, auch besonders und streng geschützter<br />

Arten, wie Spechte und Fledermäuse, zur Folge und rufen in hohem Maße Zerschneidungs-<br />

und Barrierewirkungen hervor.<br />

Dabei handelt es sich hier besonders um mäßig feuchte bis feuchte, mesophile Eichen-<br />

Hainbuchenwälder, die dem Lebensraumtyp 9160 gem. Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen<br />

sind, und damit um einen Baumbestand, auf den besonders die wertbestimmenden<br />

Vogelarten des Vogelschutzgebiets V 48 als Nahrungs- oder Bruthabitat angewiesen sind.<br />

Durch das Vorhaben wird eine Fläche von 53,74 ha überbaut. Insgesamt ca.70,33 ha Waldfläche<br />

werden erheblich beeinträchtigt, davon kommt es in einem Umfang von ca. 33,4 ha zu<br />

einem vollständigen Waldverlust. Auf den restlichen Flächen werden die Bestände zur Höhenbegrenzung<br />

entweder regelmäßig eingekürzt (Kronenschnitt, Wipfelköpfung), durch Rodung<br />

und Neuanpflanzung kurzwüchsigerer Bäume in einen vollständig anderen Nutzungstyp<br />

umgewandelt oder sie unterliegen einer Einzelstammentnahme. Der Verlust der<br />

Gehölzanteile mit besonderen Lebensraumfunktionen (Alt- und Totholz) für streng geschützte<br />

Tierarten (Vögel, Fledermäuse) beträgt ca. 25 ha.<br />

Es wird seitens der Planfeststellungsbehörde nicht verkannt, dass hier ein groß dimensioniertes<br />

technisches Bauwerk in ganz erheblichem Umfang zu einer vollständigen Durchtrennung<br />

von Lebensräumen und Ökosystemen und zu einer Beeinträchtigung von Waldflächen<br />

und zum Verlust von Biotopen mit jeweils sehr hoher ökologischer Bedeutung führt.

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