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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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In dem vom Vorhabensträger zur Verlängerung der Start- und Landebahn vorgelegten<br />

„schalltechnischen Gutachten über die Auswirkungen des Vorhabens auf die Fluglärmbelastung<br />

im Umfeld“ eines unabhängigen Ingenieurbüros erfolgen die Berechnungen grundsätzlich<br />

wie bisher in Anwendung des noch geltenden Fluglärmgesetzes, jedoch mit Ausnahme<br />

der Umstellung auf den Halbierungsparameter Q =3 (Energieäquivalenz).<br />

- 84 -<br />

Zudem werden die entsprechenden Zonen sowohl für die Realverteilung der Flugbewegungen<br />

als auch für die so genannte 100 %-Regelung bestimmt. Bei dieser Regelung wird davon<br />

ausgegangen, dass in jeder Betriebsrichtung 100 % der Flugbewegungen erfolgen Für<br />

jede Betriebsrichtung wurde hierbei die Kenngröße der Schallimmissionen einzeln ermittelt<br />

und der jeweils höhere Wert in die Bewertung übernommen. So ergeben sich z.B. die Grenzen<br />

der Isophonen der energieäquivalenten Dauerschallpegel nach der 100% Regel aus der<br />

Umhüllenden der für die Betriebsrichtungen ermittelten Konturen gleicher Mittelungspegel.<br />

Das vorgelegte Gutachten vom April 2005 kommt zu dem zusammenfassenden Ergebnis,<br />

dass durch die beantragte Bahnverlängerung und den prognostizierten Flugverkehr in den<br />

bereits heute am höchsten belasteten Gebieten von Bienrode und Wenden nur eine geringfügige<br />

Zunahme der Fluglärmbelastung zu erwarten ist, während im Bereich von Hondelage<br />

und der Gemeinde Lehre eine Zunahme des äquivalenten Dauerschallpegels von 1 – 4<br />

dB(A) gegenüber der gegenwärtigen Situation eintreten würde, ohne dass jedoch ein Wert<br />

von 50 dB(A) überschritten wird.<br />

Im Einzelnen haben die Gutachter zur Beurteilung der Lärmbelastung Zonen des Fluglärmpegels<br />

mit den Werten 65, 60, 55 und 50 dB(A) für verschiedene Varianten, wie z. B. den<br />

Ausbaufall 2020 mit 100 %-Regelung in Betriebsrichtung 08 als auch in Betriebsrichtung 26<br />

ermittelt. Hierzu ist in erstellten kartographischen Darstellungen zu erkennen, dass hinsichtlich<br />

der Zone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel > 65 dB(A) Gebiete mit Bebauung<br />

nicht erreicht werden. Die Zone >60 –> 65 dB(A) erfasst für den Ausbaufall bei der Realverteilung<br />

der Flugbewegungen und der 100 %-Regelung den unmittelbar unter der Anfluggrundlinie<br />

gelegenen östlichen Randbereich von Bienrode. Die Zone > 55 bis 60 dB(A) erfasst<br />

bereits beim gegenwärtigen Zustand bei der Realverteilung den Südteil von Bienrode<br />

sowie Teile des Ortsteiles Wenden. Hier tritt im Ausbaufall eine geringfügige Vergrößerung<br />

dieser Zone ein, wobei lediglich bei der 100 %-Regelung eine Verlängerung in Richtung Westen<br />

zu erwarten ist. Nördlich und östlich des <strong>Flughafen</strong>s ist auch beim Ausbaufall in dieser<br />

Zone keine Wohnbebauung betroffen. Für die Zone 50 – 55 dB(A) ist ersichtlich, dass der<br />

größte Teil von Bienrode und der südliche Teil von Wenden bereits im Ist-Zustand erfasst<br />

werden. Für den Ausbaufall ist hier von einer deutlichen Vergrößerung der ermittelten<br />

Fluglärmzonen auszugehen.<br />

Über die Verteilung des Fluglärms in den oben beschriebenen Zonen wurden darüber hinaus<br />

an 35 Immissionsorten die äquivalenten Dauerschallpegel und die Häufigkeit von Fluglärmereignissen<br />

in Pegelklasse von je 3 dB(A), die eine detaillierte Aussage zur Belastung<br />

durch einzelne Fluglärmereignisse ermöglichen, ermittelt.<br />

Aus den ermittelten Größen der äquivalenten Dauerschallpegel ist zu erkennen, dass für die<br />

insgesamt 35 ausgewählten, vom Fluglärm am meisten betroffenen Immissionsorte, folgende<br />

Geräuschimmissionen zu erwarten sind:<br />

Pegel größer als 60 dB(A)<br />

Bienrode, Waggumer Str. 7, für den Ausbaufall

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