Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Hinsichtlich der Einbeziehung des gerodeten Waldbereiches in die fluglärmtechnische Berechnung<br />
ist festzustellen, dass das Bodenrelief nicht zu berücksichtigen ist, da bereits bei<br />
einer Flughöhe über 100 m keine merklichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung festzustellen<br />
sind. Der Forderung war daher nicht zu entsprechen.<br />
- 89 -<br />
Alle Fluglärmberechnungen wurden von den Gutachtern nach den einschlägigen Anleitungen<br />
und technischen Richtlinien durchgeführt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik und<br />
entsprechend den für die Fluglärmberechnung anzuwendenden Berechnungsvorschriften<br />
werden das Bodenrelief, aber auch meteorologische Einflüsse nicht berücksichtigt, da sie bei<br />
den sich im Luftraum in relativ großer Höhe bewegenden Schallquellen unerheblich sind. Die<br />
höheren Schallemissionen beim Startvorgang wurden hingegen in den physikalisch-technischen<br />
Daten der jeweiligen Flugzeugklassen berücksichtigt. Insoweit wird auf Anlage 4 des<br />
lärmtechnischen Gutachtens verwiesen.<br />
Die Berechnung der so genannten 100 zu 100-Regel, die zwar für die Siedlungsbeschränkung,<br />
nicht aber für die Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen von Bedeutung ist, wurde<br />
für den Ist-Zustand 2003, den Ausbaufall und den Prognose-Nullfall durchgeführt und die<br />
Ereignisse in dem vorgelegten Gutachten dargestellt. Der erhobenen Forderung ist somit<br />
entsprochen.<br />
Bezüglich der angesprochenen Seitentoleranz einer idealisierten Flugschneise ist festzustellen,<br />
dass unterschiedliche Korridorbreiten, die für den Anfang und das Ende eines jeden<br />
Streckenabschnitts beschrieben werden, berücksichtigt wurden. Entsprechende Angaben<br />
sind in den Kontrolldrucklisten der Flugstrecken (Anlage 3 des fluglärmtechnischen Gutachtens)<br />
im Einzelnen dokumentiert.<br />
Die Flugbewegungen der Absetzflugzeuge für den Fallschirmsprung wurden in den Fluglärmberechnungen<br />
berücksichtigt. Zu Gunsten der Anlieger wurde dabei davon ausgegangen,<br />
dass diese die Nordplatzrunde benutzen.<br />
Tatsächlich weisen die Flugverfahren für den Fallschirmsprung – wegen der Abhängigkeit<br />
von den jeweiligen Windverhältnissen – eine sehr große Streubreite auf, d. h. einzelne Immissionspunkte<br />
werden nur äußerst selten direkt überflogen. Im konkreten Fall bleiben daher<br />
die Steig- und Absetzflüge von Fallschirmspringermaschinen ohne Auswirkungen auf den<br />
äquivalenten Dauerschallpegel.<br />
Letztlich war auch der Antrag zurückzuweisen, reflektierenden Schall von Wohnhäusern bei<br />
der fluglärmtechnischen Berechnung zu berücksichtigen. Nach dem gegenwärtigen Stand<br />
der Technik und entsprechend den für Fluglärmberechnungen anzuwendenden Berechnungsvorschriften<br />
werden Schallreflektionen, anders als bei der Berechnung des Bodenlärms,<br />
nicht berücksichtigt. Die Planfeststellungsbehörde sieht insoweit keine Veranlassung<br />
von bestimmten, veröffentlichten und standardisierten Rechenverfahren abzuweichen. Sie<br />
sieht hierfür auch deswegen kein Erfordernis, weil nach ihrer Auffassung die physikalischen<br />
Gesetzmäßigkeiten von Reflektionsvorgängen, insbesondere die möglichen Einfallswinkel<br />
von fliegenden Schallquellen auf Gebäude, zumindest für den zu berücksichtigenden Zeitraum<br />
der Einwirkung eines Fluggeräusches eine merkliche Reflektion ausschließt.<br />
14.1.1.3 Ergebnisse<br />
14.1.1.3.1<br />
Es wird von privaten Einwendern beanstandet, dass in dem schalltechnischen Gutachten für<br />
die Zone Leq 3 ≥ 60 dB(A) bis ≤ 62 dB(A) für die Realverteilung für den Ausbaufall gegenüber<br />
dem Ist-Zustand keine zusätzliche Wohnbebauung erfasst sei, in dem Plan 06 zur Anlage<br />
1 des lärmtechnischen Gutachtens jedoch deutlich werde, dass die Randbereiche beider<br />
Isophonen in Bienrode in der Wohnbebauung verlaufen. Gleiches gelte auch für die Dif-