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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Im Einzelnen kommen folgende FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL vor:<br />

FFH-Gebiet 101<br />

- 91 E0 Auenwälder als prioritärer Lebensraumtyp<br />

- 4610 Pfeifengras-Wiesen<br />

- 4630 feuchte Hochstaudenfluren<br />

- 6510 magere Flachland-Mähwiesen<br />

- 9130 Waldmeister-Buchenwald<br />

- 9160 feuchter Eichen-Hainbuchenwald als weitere Lebensraumtypen<br />

Der Kammmolch sowie die große Moosjungfer sind als Arten nach Anhang II der FFH-RL<br />

nachgewiesen.<br />

FFH-Gebiet 102<br />

- 6410 Pfeifengraswiesen<br />

- 9110 Hainsimsen-Buchwald<br />

- 9160 feuchter Eichen-Hainbuchenwald als weitere Lebensraumtypen<br />

Als Arten nach Anhang II sind die Mopsfledermaus, der Kammmolch und der Eremit nachgewiesen<br />

bzw. ist ein Vorkommen grundsätzlich möglich.<br />

- 143 -<br />

16.3.1.2<br />

Diese Flächen sind anlage- und baubedingt durch das geplante Ausbauvorhaben nicht betroffen,<br />

da die Verlängerung der Start- und Landebahn zwischen 1,3 km und 8 km von den<br />

FFH-Gebietsflächen entfernt liegt.<br />

Betriebsbedingt wird die Verlängerung der Start- und Landebahn zu Veränderungen von<br />

Flugbewegungszahlen und der Zusammensetzung der verwendeten Flugzeugmuster führen,<br />

die die östlich des <strong>Flughafen</strong>s liegenden gemeldeten Natura-2000-Gebiete überfliegen. Zudem<br />

kommt es in den angrenzenden Flächen des Querumer Forstes durch die Verschiebung<br />

der Start- und Landeschwelle nach Osten zu erhöhten Lärm- und Schadstoffimmissionen<br />

sowie Beunruhigungseffekten. Überfliegende Flugzeuge queren das FFH-Vorschlagsgebiet<br />

102 in Höhen von 420 m bis 520 m; bezogen auf das FFH-Gebiet 101 ergeben sich hier keine<br />

Veränderungen. Nach Osten abfliegende Flugzeuge überqueren das FFH-Gebiet 101 in<br />

einer Höhe von 400 – 600 m, sowie das FFH-Gebiet 102 in einer Höhe von 800 – 1 000 m.<br />

Die Auswirkungen des Ausbauvorhabens auf die Lebensraumtypen des Anhanges I bzw. auf<br />

die Tierarten des Anhanges II der FFH-RL wurden für jedes gemeldete FFH-Gebiet durch<br />

den Träger des Vorhabens untersucht und in der Unterlage 10.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie)<br />

detailliert beschrieben. Ebenso wurden die Auswirkungen auf Arten und maßgebliche Bestandteile<br />

untersucht und ggf. daraus resultierende Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

auf ihre Erheblichkeit gem. § 34c NNatG geprüft.<br />

Die für die gemeldeten FFH-Gebiete bedeutsamen Erhaltungsziele von Lebensraumtypen<br />

werden durch die geplante Ausbaumaßnahme nicht erheblich beeinträchtigt. Kammmolch<br />

und große Moosjungfer (FFH-Gebiet 101) sowie Mopsfledermaus und Eremit (FFH-Gebiet<br />

102) werden ebenfalls nicht betroffen oder erheblich beeinträchtigt.<br />

Insgesamt kommt die FFH-Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass die o. a. genannten<br />

FFH-Gebiete durch das Ausbauvorhaben weder einzeln noch im Zusammenwirken<br />

mit anderen Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

und von für diese maßgeblichen Bestandteilen führt. Es sind keine in diesen Gebieten vorkommenden<br />

Lebensraumtypen, wesentliche Bestandteile und Erhaltungsziele durch die<br />

Auswirkungen des Vorhabens betroffen.

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