Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Nachtflugbetrieb findet am <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> nur in sehr geringem Umfang<br />
statt. Eine Veränderung der Nachtflugbewegungen, deren größter Teil auf die verspätete<br />
Rückkehr von Werksflügen zurückzuführen ist, wird für das Prognosejahr 2020 nicht erwartet.<br />
Zu erwartende Bodengeräuschimmissionen durch das Warmlaufen der Triebwerke, Triebwerktests,<br />
Hubschrauberschwebeflüge und Kfz-Betrieb sind relativ gering und weisen im<br />
Vergleich zur Null-Variante keine wesentlichen Erhöhungen auf. Sie liegen im Bereich der<br />
üblichen Nachbarschafts- und Verkehrsgeräusche. Immissionsbedingte Siedlungsbeschränkungen<br />
wurden nicht ermittelt.<br />
Als Ergebnis der lärmtechnischen Berechnung für die Lärmimmissionen der Ostumfahrung<br />
ist festzustellen, dass an keinem Gebäude der Grenzwert der 16. BImSchV weder tags noch<br />
nachts überschritten wird und somit Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen nicht bestehen.<br />
Hinsichtlich der Gesamtlärmberechnung aller Lärmquellen ist ermittelt, dass an relevanten<br />
Immissionsorten der Straßenverkehr deutlich überwiegt. Durch den Flug- und Bodenlärm<br />
kommt es zu keinen zusätzlichen Belastungen im Ausbauzustand.<br />
Am Kindergarten Maschweg 14 a und der Schule Claudiusstr. 1 werden relevante Pegel erreicht,<br />
die jedoch bei geschlossenem Fenster während der Mittagsruhe und dem Schulunterricht<br />
die kritischen Beurteilungspegel unterschreiten.<br />
Bezüglich des Schutzgutes Mensch werden zum Belang Lärm von Einwendern, insbesondere<br />
Forderungen an die Qualität der Gutachten geäußert und ergänzende Untersuchungen<br />
gefordert. Es wurde beanstandet, dass keine Gesamtlärmberechnung vorgenommen wurde,<br />
dass die Barrierewirkung des Waldes nicht ausreichend berücksichtigt sei und dass Reflexionen<br />
an bestehenden Hausfronten nicht in die Berechnung einbezogen seien.<br />
21.2.1.2 Schadstoffe<br />
Im Bereich des bestehenden <strong>Flughafen</strong>geländes gehen durch Versiegelung Flächen in der<br />
Nähe von Wohnbebauung verloren, die für den Temperaturausgleich und die Kaltluftproduktion<br />
eine wichtige Rolle spielen. Durch den Verlust von Waldflächen im Querumer<br />
Holz gehen zudem Frischluftproduktions- und Filterfunktionen verloren, die eine besondere<br />
Bedeutung für die Luftregeneration haben.<br />
Die vorhabensbedingten Veränderungen der Immissionsbeiträge für Luftschadstoffe zur<br />
Langzeitbelastung sind geringfügig bis unerheblich. Auch aus der Summe aller Immissionsbeiträge<br />
der verschiedenen Quellgruppen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen<br />
auf die Luftschadstoffsituation durch die vorhabensbedingte Veränderung zu erwarten.<br />
Die Gesamtbelastung unterschreitet in jedem Fall auch an den am stärksten vom<br />
Flugverkehr beeinflussten Immissionsorten die Immissionswerte der TA-Luft 2002, der 22.<br />
und 23. BImSchV und der VDI 2310 deutlich. Soweit für Stickstoffdioxid an den Immissionsorten<br />
„DLR-Gelände“ und „Sydikum“ geringe Überschreitungen der Grenzwerte bis zu 5<br />
µg/m³ ausgewiesen werden, gehen diese auf die angesetzte Grundbelastung und die allgemeine<br />
Verkehrssteigerung zurück und sind nicht auf das Vorhaben zurückzuführen.<br />
Einwender haben zum Belang Schadstoffe im Wesentlichen vorgetragen, dass sie auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen sowie auf Gartenflächen Schadstoffimmissionen erwarten,<br />
die Gesundheitsschäden hervorrufen. Im Weiteren wurden Forderungen an die Qualität des<br />
schadstofftechnischen Gutachtens erhoben und es wurde bemängelt, dass Aussagen über<br />
die künftige Gesamtschadstoffbelastung fehlen.