Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Die Einwendungen waren zurückzuweisen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde.<br />
- 184 -<br />
Das Flurstück 167/4 liegt innerhalb des Waldbetroffenheitsbereichs. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
sind hier nicht vorgesehen. Auf den ausgewiesenen Flächen ist in den<br />
nächsten 20 bis 30 Jahren eine Einzelbaumentnahme zur Wahrung der Hindernisfreiheit<br />
wahrscheinlich, die durch Schadensersatz der <strong>Flughafen</strong>gesellschaft oder eine Grunddienstbarkeit<br />
rechtlich ausgeglichen werden kann. Der zunächst vorgesehene Erwerb der Fläche<br />
ist hingegen nicht erforderlich und ist entsprechend der planfestgestellten Grunderwerbsunterlagen<br />
auch nicht mehr vorgesehen.<br />
Soweit eine Verschlechterung der Hochwassersituation in Hondelage befürchtet wird, wird<br />
auf die Begründung in Ziff. 18.4.3 dieses Beschlusses verwiesen.<br />
Hinsichtlich der Belastung der Bodenqualität ist darauf zu verweisen, dass alle Bereiche auf<br />
dem <strong>Flughafen</strong>gelände, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit<br />
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausgestattet sind. Ein Austreten<br />
wassergefährdender Stoffe ist nicht zu besorgen. Auch verfügt das am <strong>Flughafen</strong> betriebene<br />
Fluggerät nicht über die technische Einrichtung zum Ablassen von Kerosin, so dass auch<br />
über diesen Weg ein Eintreten von Schadstoffen in den Boden oder in das Grundwasser<br />
ebenfalls nicht zu besorgen ist. Zur weiteren Begründung wird auf Ziff. 18.3 verwiesen.<br />
19.3.11<br />
Der Einwender hält die geplante Inanspruchnahme seiner Eigentumsflächen Flurstück 53,<br />
Flur 3, und Flurstück 112, Flur 5, Gemarkung Bevenrode für nicht optimal, da es sich bei den<br />
Flächen um guten landwirtschaftlich nutzbaren Boden handele.<br />
Die Einwendung bzw. Anmerkung wird für erledigt erklärt.<br />
Der Einwender hat sich gegenüber dem Maßnahmeträger am 09.12.2005 mit der Inanspruchnahme<br />
seiner Eigentumsflächen einverstanden erklärt.<br />
Aufgrund einer Änderung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahme wird eine<br />
zusätzliche Fläche des Einwenders für Kompensationsmaßnahmen benötigt. Der Planfeststellungsbehörde<br />
liegt zur Inanspruchnahme dieser Fläche (Flur 5, Flurstück 112) eine<br />
schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vor.<br />
19.3.12<br />
Der Grundeigentümer hat mit Schreiben vom 02.08.2005 seine Zustimmung zur Inanspruchnahme<br />
seiner Eigentumsfläche Flurstück 61/1, Flur 3, Gemarkung Bevenrode gegeben.<br />
Der Planfeststellungsbehörde liegt zudem eine Einverständniserklärung zur Inanspruchnahme<br />
des Flurstücks 140, Flur 2, Gemarkung Bevenrode vor. Diese Fläche wird aufgrund<br />
einer Änderung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahme zusätzlich<br />
benötigt.<br />
Einwendungen des Betroffenen beziehen sich lediglich auf Vorflutprobleme seiner landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen. Hierzu ist anzumerken: Der Maßnahmeträger hat zugesagt,<br />
vorhandene Gräben- und Dränagesysteme bei der Umsetzung der Kompensationsmaßnahme<br />
zu berücksichtigen bzw. bei Beeinträchtigungen wieder herzustellen.