Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Die Hauptnutzer des <strong>Flughafen</strong>s im Tramp- und Anforderungsverkehr sowie Werksverkehr<br />
sind die Volkswagen Air Services, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), die<br />
Aerodata AG mit der Tochter Aerodata Flightinspection (AFI) und das Luftfahrtbundesamt.<br />
Im Werksverkehr dominieren die Flüge der Volkswagen Air Services.<br />
8.2 Ausbaubedarf<br />
Die derzeit verfügbare (vergl. dazu die Ausführungen oben unter Ziff. 7.1 -2. Absatz-) Länge<br />
der Start- und Landebahn führt dazu, dass Fluggerät, dessen Einsatz für die Zukunftssicherung<br />
der am <strong>Flughafen</strong> ansässigen Forschungseinrichtungen, Luftfahrtunternehmen und –<br />
behörden unerlässlich ist, dort teilweise gar nicht oder nur mit Einschränkungen (Zuladungsbeschränkungen<br />
mit der Folge von Zwischenstopps, betrieblichen Einschränkungen im Forschungsbetrieb)<br />
verkehren kann.<br />
Das Deutsche Zentrum für Luftfahrt und Raumfahrt (DLR), das Unternehmen Aerodata AG,<br />
die Technische Universität <strong>Braunschweig</strong> und die Volkswagen Air Service haben schlüssig<br />
dargelegt, dass für die weitere Nutzung des Verkehrsflughafens <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> mit<br />
dem dort einzusetzenden Fluggerät eine Verlängerung der Start-/Landebahn (SLB) auf mindestens<br />
2.300 m zwingend erforderlich ist. Das Gleiche gilt für die FR Aviation Ltd, einen<br />
Forschungspartner der Aerodata AG. Die Nutzer des Verkehrsflughafens <strong>Braunschweig</strong> verweisen<br />
insbesondere darauf, dass sie durch die Start-/Landebahn des <strong>Flughafen</strong>s in ihrer<br />
gegenwärtigen Länge in der Erfüllung ihrer Forschungs- und Unternehmensaufgaben gehindert<br />
sind.<br />
8.2.1 Sicherung Avionik- und Mobilitätstechnikcluster<br />
8.2.1.1<br />
In der europäischen Luftfahrtforschung stellt das DLR den leistungsfähigsten nationalen Forschungsdienstleister<br />
dar, dessen wesentlicher Flugbetrieb und insbesondere der Flugversuch<br />
in <strong>Braunschweig</strong> angesiedelt sind. Das DLR beschäftigt in <strong>Braunschweig</strong> 826<br />
flugzeugaffine Mitarbeiter.<br />
Es betreibt als größten Experimentalträger eine modifizierte VFW 614 als ATTAS In-Flight-<br />
Simulator. Mit dem ATTAS hat sich das DLR eine in Europa einzigartige Fähigkeit geschaffen,<br />
die es erlaubt, die Eigenschaften zukünftiger, noch nicht real existierender Luftfahrzeuge<br />
sowie neue Anflugverfahren und Technologien realistisch im Flug zu erproben. ATTAS wird<br />
von sämtlichen Luftfahrt- und zahlreichen Raumfahrtinstituten des DLR, und damit von mehr<br />
als der Hälfte aller DLR-Einrichtungen genutzt. Ca. 100 Personen arbeiten in <strong>Braunschweig</strong><br />
in einem Umfang von ca.130 Flug- und ca. 1.500 Bodenstunden pro Jahr direkt am ATTAS.<br />
Es gibt keinen weiteren Flugsimulator dieser Art in Europa. Auch die staatlichen Ausbildungsstätten<br />
in Frankreich und Großbritannien schulen ihre Versuchspiloten auf ATTAS, und<br />
sogar Studenten des renommierten MIT in Boston kommen nach <strong>Braunschweig</strong>, um im AT-<br />
TAS zu fliegen, was sie in den USA nicht können.<br />
Mittlerweile allerdings ist das Trägerflugzeug VFW 614 veraltet, Überholung und Ersatzteilsituation<br />
gestalten sich immer schwieriger, so dass der Flugversuchsträger in den nächsten<br />
Jahren durch einen neuen ersetzt werden muss. Der Vorstand des DLR hat deshalb beschlossen,<br />
als Nachfolger für dieses Muster einen Airbus 320-200 mit V 2527-A 5-<br />
Triebwerken zu beschaffen. Dieses Flugzeug benötigt bei einer Temperatur von +25 Grad C<br />
bei trockener Bahnoberfläche und Windstille für das im Forschungsflugbetrieb anzusetzende<br />
Startgewicht von 69.300 kg unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 30% eine<br />
Startstrecke von 2.293 m. (Ohne einen solchen Sicherheitszuschlag erteilt das Luftfahrtbundesamt<br />
bei zahlreichen Fluggerätmodifikationen, insbesondere im Rahmen des für die DLR<br />
zentralen Forschungsfeldes „Hochauftriebssysteme“, nicht die erforderliche vorläufige Verkehrszulassung).