Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Als Ergebnis lässt sich feststellen: Die Flächen kommen als Kompensationsflächen nicht in<br />
Betracht, weil sie entweder mit anderen naturschutzfachlichen Entwicklungszielen belegt<br />
(Truppenübungsplätze) oder aus rechtlichen Gründen nicht geeignet sind (NSG Riddagshausen)<br />
und außerdem nicht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit den auszugleichenden<br />
Funktionen des Naturhaushaltes stehen.<br />
Letzteres gilt auch für die übrigen Örtlichkeiten.<br />
16.1.6.3.3.4<br />
Verlangt wird von Einwendern, dass diejenigen Gebiete, in denen für die Großvorhaben Autobahn<br />
A 2-Verbreiterung, ICE-Strecke Weddeler Schleife und Neubau Autobahn A 39 Flurbereinigungsverfahren<br />
durchgeführt wurden, für das <strong>Flughafen</strong>projekt von Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen verschont bleiben müssten.<br />
Dieser Forderung wurde durch die Planung weitgehend Rechnung getragen. Die Schwerpunkte<br />
der Kompensationsmaßnahmen aus den vorgenannten Projekten sind bei der Erstellung<br />
des LBP berücksichtigt worden. Der Schwerpunkt der Kompensationsmaßnahmen für<br />
die <strong>Flughafen</strong>erweiterung liegt daher in einem Bereich, in dem es nicht zu Konflikten mit diesen<br />
Maßnahmen kommt. Für die geplanten Ersatzmaßnahmen (insbesondere auch soweit<br />
im Rahmen der Überplanung auch neue Flächen für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen<br />
hinzugekommen sind) innerhalb der Gebietsgrenzen der Flurbereinigungsverfahren<br />
Weddel, Hondelage-Dibbesdorf und Lehre liegen Einverständniserklärungen der Flächeneigentümer<br />
vor, bzw. es wurde von den Eigentümern eine Verkaufsbereitschaft erklärt.<br />
Die angesprochenen Flurbereinigungsgebiete werden daher nicht in erheblichem Umfang<br />
erneut beansprucht.<br />
16.1.6.3.3.5<br />
Der Anregung, den Umfang der als Kompensationsflächen in Anspruch zu nehmenden<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verringern, und stattdessen schon vorhandene Wald-<br />
und Biotopflächen aufzuwerten und umzugestalten, wird nicht gefolgt. Denn eine Kompensationsfläche<br />
muss unter Berücksichtigung des räumlichen, funktionalen und zeitlichen<br />
Zusammenhangs Aufwertungspotential für das Erreichen des Entwicklungszieles aufweisen.<br />
Flächen, deren Funktionen und Werte hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes kaum verbessert werden, können nicht als Kompensationsfläche<br />
geltend gemacht werden (Sicherung bestehender schutzwürdiger Bereiche). Flächen,<br />
die einer höheren Wertstufe zuzuordnen sind, haben nur ein begrenztes Aufwertungspotential<br />
im Hinblick auf eine Verbesserung der Funktionen des Naturhaushaltes.<br />
16.1.6.3.3.6<br />
Es wird eingewandt, dass die Ersatzmaßnahmen im Bereich <strong>Wolfsburg</strong> nicht nachvollziehbar<br />
seien. Es würden sich hingegen zwischen Grassel und Bevenrode diverse Flächen anbieten.<br />
Der Einwand wird zurückgewiesen:<br />
Der überwiegende Teil der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird in dem angesprochenen<br />
Bereich zwischen Grassel und Bevenrode realisiert werden. Die Beanspruchung<br />
landwirtschaftlicher Flächen erreicht hier ihre Grenzen. Zusätzliche Maßnahmen müssen an<br />
anderer Stelle erfolgen.<br />
Die Flächen für Waldneugründungen auf <strong>Wolfsburg</strong>er Stadtgebiet sind im Zusammenhang<br />
mit den Ausgleichserfordernissen der Funktionen des Waldes im Kontext der Natura-2000-<br />
Problematik zu sehen.