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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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geschehenen Flugunfälle stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Verlängerung<br />

der Start- und Landebahn des <strong>Flughafen</strong>s bzw. seiner Lage. Unfälle, die sich während des<br />

An- und Abfluges und nicht im eigentlichen Flugplatzbereich ereignen, können nicht dem<br />

Flugplatz angelastet werden. Entsprechende Unfälle können sich grundsätzlich überall ereignen.<br />

Eine kausale Verbindung zum angeflogenen Flugplatz ließe sich nach Auffassung<br />

der Planfeststellungsbehörde hypothetisch nur dort herleiten, wo aufgrund schwieriger topografischer<br />

oder sonstiger Gegebenheiten besonders anspruchsvolle An- und Abflugverfahren<br />

erforderlich sind. Dieses ist am Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> jedoch nicht<br />

der Fall.<br />

Mit der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn ergeben sich vielmehr – wie<br />

schon erwähnt- verbesserte Möglichkeiten, bei flugbetrieblichen Störungen oder Pilotenfehlern<br />

ggf. noch einen risikolosen Startabbruch vorzunehmen und auf befestigten Flächen zum<br />

Stillstand zu kommen.<br />

13.1.1 Allgemeine Einwendungen<br />

Von zahlreichen Einwendern wird mit dem Ausbau eine Zunahme des Absturzrisikos befürchtet,<br />

da der <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> innerhalb von Wohngebieten liegt. In<br />

diesem Zusammenhang wird die Anfertigung eines Gutachtens zur Beurteilung der Sicherheitsrisiken<br />

gefordert, in dem mögliche Unfallszenerien, Risikoberechnungen für einzelne<br />

Gebiete, Schadenspotentiale für anzunehmende Unfälle sowie Strategien zur Schadensbegrenzung<br />

und Risikominderung zu berücksichtigen sind.<br />

Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist die Erstellung des geforderten Gutachtens<br />

gegenwärtig entbehrlich. Der dem Antrag auf Planfeststellung zugrunde liegende Sachverhalt<br />

und die hierzu vom Maßnahmeträger eingereichten Unterlagen geben keinen Anlass zu<br />

der Annahme, dass das mit dem Vorhaben verbundene interne und externe Risiko in einem<br />

Maß gesteigert wurde, das den Bereich des allgemeinen Lebensrisikos verlassen würde.<br />

Weitergehende Gutachten hält die Planfeststellungsbehörde daher nicht für erforderlich. Sie<br />

behält sich jedoch ausdrücklich vor, dem Maßnahmeträger ggf. die Vorlage eines entsprechenden<br />

Gutachtens aufzuerlegen, soweit ihr hierfür eine nachvollziehbare Notwendigkeit<br />

und Sinnhaftigkeit zur Wahrung der Sicherheitsbelange der Bevölkerung gegeben erscheint.<br />

Auf Ziff. 2.4 dieses Beschlusses wird insoweit verwiesen.<br />

In mehreren Einwendungen wird eine Gefahrenerhöhung für die Bevölkerung erwartet, da in<br />

einer Entfernung von weniger als 200 m von der Landebahn ein neues Gewerbegebiet ausgewiesen<br />

wird, der Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung in den Ortsteilen Bienrode und<br />

Wenden unzureichend sei, in der Einflugschneise ein Tanklager mit sieben Treibstofftanks<br />

liegt sowie die Flutlichtanlage eines unmittelbar neben dem <strong>Flughafen</strong> liegenden Sportplatzes<br />

ein besonderes Sicherheitsrisiko bei Verwechslung der Lichtquellen darstellt.<br />

Zu den Einwendungen und Forderungen ist zunächst festzustellen, dass die allgemeine Sicherheit<br />

in der Luftfahrt auf einem sehr hohen Standard beruht. Das Sicherheitsrisiko des<br />

Fliegens liegt statistisch gesehen weit unterhalb des Risikos im Straßenverkehr. Es wäre<br />

ungereimt, neben dem hohen Unfallrisiko des Straßenverkehrs, in dem vergleichsweise geringen<br />

Risiko von Luftfahrtunfällen betroffen zu werden, ein besonderes unzumutbares Sicherheitsrisiko<br />

zu sehen, während im Straßenverkehr ein vielfach höheres Risiko in Kauf<br />

genommen wird. Zu berücksichtigen ist ferner auch, dass solche Risiken, denen man unfreiwillig<br />

ausgesetzt ist, von den Betroffenen rein subjektiv als deutlich stärker empfunden werden,<br />

da dem Gefährdungspotential kein direkter persönlicher Nutzen gegenüber steht.<br />

Der Einsatz moderner Flugzeuge und moderner Technik (z. B. Befeuerung, Instrumentenlandesysteme,<br />

Wetterdienstanlagen) wird ein Absturzrisiko auf ein Minimum reduzieren. Ebenfalls<br />

verdeutlichen Statistiken des Luftfahrtbundesamtes, dass ein größeres Unfallrisiko

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