Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 76 -<br />
geschehenen Flugunfälle stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Verlängerung<br />
der Start- und Landebahn des <strong>Flughafen</strong>s bzw. seiner Lage. Unfälle, die sich während des<br />
An- und Abfluges und nicht im eigentlichen Flugplatzbereich ereignen, können nicht dem<br />
Flugplatz angelastet werden. Entsprechende Unfälle können sich grundsätzlich überall ereignen.<br />
Eine kausale Verbindung zum angeflogenen Flugplatz ließe sich nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde hypothetisch nur dort herleiten, wo aufgrund schwieriger topografischer<br />
oder sonstiger Gegebenheiten besonders anspruchsvolle An- und Abflugverfahren<br />
erforderlich sind. Dieses ist am Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> jedoch nicht<br />
der Fall.<br />
Mit der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn ergeben sich vielmehr – wie<br />
schon erwähnt- verbesserte Möglichkeiten, bei flugbetrieblichen Störungen oder Pilotenfehlern<br />
ggf. noch einen risikolosen Startabbruch vorzunehmen und auf befestigten Flächen zum<br />
Stillstand zu kommen.<br />
13.1.1 Allgemeine Einwendungen<br />
Von zahlreichen Einwendern wird mit dem Ausbau eine Zunahme des Absturzrisikos befürchtet,<br />
da der <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> innerhalb von Wohngebieten liegt. In<br />
diesem Zusammenhang wird die Anfertigung eines Gutachtens zur Beurteilung der Sicherheitsrisiken<br />
gefordert, in dem mögliche Unfallszenerien, Risikoberechnungen für einzelne<br />
Gebiete, Schadenspotentiale für anzunehmende Unfälle sowie Strategien zur Schadensbegrenzung<br />
und Risikominderung zu berücksichtigen sind.<br />
Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist die Erstellung des geforderten Gutachtens<br />
gegenwärtig entbehrlich. Der dem Antrag auf Planfeststellung zugrunde liegende Sachverhalt<br />
und die hierzu vom Maßnahmeträger eingereichten Unterlagen geben keinen Anlass zu<br />
der Annahme, dass das mit dem Vorhaben verbundene interne und externe Risiko in einem<br />
Maß gesteigert wurde, das den Bereich des allgemeinen Lebensrisikos verlassen würde.<br />
Weitergehende Gutachten hält die Planfeststellungsbehörde daher nicht für erforderlich. Sie<br />
behält sich jedoch ausdrücklich vor, dem Maßnahmeträger ggf. die Vorlage eines entsprechenden<br />
Gutachtens aufzuerlegen, soweit ihr hierfür eine nachvollziehbare Notwendigkeit<br />
und Sinnhaftigkeit zur Wahrung der Sicherheitsbelange der Bevölkerung gegeben erscheint.<br />
Auf Ziff. 2.4 dieses Beschlusses wird insoweit verwiesen.<br />
In mehreren Einwendungen wird eine Gefahrenerhöhung für die Bevölkerung erwartet, da in<br />
einer Entfernung von weniger als 200 m von der Landebahn ein neues Gewerbegebiet ausgewiesen<br />
wird, der Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung in den Ortsteilen Bienrode und<br />
Wenden unzureichend sei, in der Einflugschneise ein Tanklager mit sieben Treibstofftanks<br />
liegt sowie die Flutlichtanlage eines unmittelbar neben dem <strong>Flughafen</strong> liegenden Sportplatzes<br />
ein besonderes Sicherheitsrisiko bei Verwechslung der Lichtquellen darstellt.<br />
Zu den Einwendungen und Forderungen ist zunächst festzustellen, dass die allgemeine Sicherheit<br />
in der Luftfahrt auf einem sehr hohen Standard beruht. Das Sicherheitsrisiko des<br />
Fliegens liegt statistisch gesehen weit unterhalb des Risikos im Straßenverkehr. Es wäre<br />
ungereimt, neben dem hohen Unfallrisiko des Straßenverkehrs, in dem vergleichsweise geringen<br />
Risiko von Luftfahrtunfällen betroffen zu werden, ein besonderes unzumutbares Sicherheitsrisiko<br />
zu sehen, während im Straßenverkehr ein vielfach höheres Risiko in Kauf<br />
genommen wird. Zu berücksichtigen ist ferner auch, dass solche Risiken, denen man unfreiwillig<br />
ausgesetzt ist, von den Betroffenen rein subjektiv als deutlich stärker empfunden werden,<br />
da dem Gefährdungspotential kein direkter persönlicher Nutzen gegenüber steht.<br />
Der Einsatz moderner Flugzeuge und moderner Technik (z. B. Befeuerung, Instrumentenlandesysteme,<br />
Wetterdienstanlagen) wird ein Absturzrisiko auf ein Minimum reduzieren. Ebenfalls<br />
verdeutlichen Statistiken des Luftfahrtbundesamtes, dass ein größeres Unfallrisiko