Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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18.4.3.<br />
Von verschiedenen Anliegern, insbesondere im Bereich der Schunter und aus Hondelage,<br />
wird befürchtet, dass sich durch die großflächige Versiegelung des Bodens und Ableitung<br />
der Oberflächenentwässerung des <strong>Flughafen</strong>geländes über den Rohrbruchgraben in die<br />
Schunter der Grundwasserspiegel hebt und die Überschwemmungen stark zunehmen bzw.<br />
die Hochwassergefahr in Hondelage steigt. Es wird von den Anliegern mit voll gelaufenen<br />
Kellern und entsprechenden Schäden an den Immobilien gerechnet.<br />
Im Erörterungstermin ist in diesem Zusammenhang der Antrag gestellt worden, zu untersuchen,<br />
ob die Abflussspitzen, die in der wassertechnischen Kalkulation definiert sind, den<br />
Hochwasserverhältnissen im Bereich der Schunter des Jahres 2003 entsprechen.<br />
Ein Ansteigen des Grundwasserspiegels durch einen erhöhten Wasserspiegel der Schunter<br />
im Zusammenhang mit dem <strong>Flughafen</strong>ausbau wird von der Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen.<br />
Die vorgesehenen Rückhaltemaßnahmen sind gemäß den anerkannten Regeln<br />
der Technik so dimensioniert, dass es zu keiner Verschärfung der Abflussspitzen kommen<br />
wird; zudem werden Abflüsse in die Schunter nur gedrosselt abgegeben. Darüber hinaus ist<br />
festzustellen, dass die Hauptvorflutrichtung für das Gebiet des <strong>Flughafen</strong>s einschließlich der<br />
geplanten Verlängerung nach Westen und Süden ausgerichtet ist. Da die Ortsteile Dibbesdorf<br />
und Hondelage südöstlich bzw. östlich des <strong>Flughafen</strong>s liegen, ist auch deswegen ein<br />
erhöhter Rückstau aufgrund der geplanten Einleitungen auszuschließen.<br />
Bezüglich der von Einwendern angesprochen Hochwassersituation im Bereich der Schunter<br />
im Jahre 2003 hat sich die Planfeststellungsbehörde eine ergänzende wassertechnische<br />
Stellungnahme vorlegen lassen und den Sachverhalt geprüft.<br />
Das Hochwasserereignis 2003 in der Schunter wurde ausgelöst durch anhaltende Niederschläge<br />
vom 22.12.2002 bis 06.01.2003 mit Niederschlagshöhen in der Spitze bis 28 mm.<br />
Diese Regenmenge entsprach etwa einem Fünftel des mittleren Niederschlags von 630 mm<br />
in <strong>Braunschweig</strong>. Am Pegel in Harxbüttel ergaben die Messungen für den 04.01.2003 einen<br />
Spitzenabfluss der Schunter von 60,3 m³/s, als Vergleich hierzu beträgt das Mittelwasser im<br />
selben Jahr 3,95 m³/s. Für das Hochwasserereignis von 2003 ist bei Anwendung unterschiedlicher<br />
Schätzmethoden ein Wiederkehrintervall von ca. 20-25 Jahren anzusetzen.<br />
Zwar verschärfen sich die Hochwasserabflüsse in natürlichen Gewässern durch zunehmende<br />
Bebauung und Versiegelung der Landschaft, in der Fachwelt herrscht jedoch Einigkeit,<br />
dass die Auswirkung der Bebauung auf die Ausprägung des Volumens und den Scheitelabfluss<br />
von Hochwasserwellen mit der häufigkeitsbezogenen Größe des Hochwassers abnimmt,<br />
d.h. bei einem Hochwasser mit durchschnittlich 10jähriger Wiederkehrzeit ist der Einfluss<br />
geringer als bei einer 5jährigen Wiederkehrzeit.<br />
Die Dimensionierung der geplanten Rückhaltevolumen für den <strong>Flughafen</strong>ausbau erfolgt auf<br />
Basis des geltenden Regelwerkes und ist mit einer Wiederkehrzeit von 10 Jahren bemessen.<br />
Sie orientieren sich nicht am Schunterhochwasser 2003. Bedingt durch die geplanten Rückhaltemaßnahmen<br />
und ein Einzugsgebiet am Pegel in Harxbüttel von 592 km² wird die zusätzliche<br />
Versiegelung von ca. 25 ha (0,042%) durch den <strong>Flughafen</strong>ausbau bei Hochwasserereignissen<br />
mit der gleichen Wiederkehrzeit von 20 – 25 Jahren nicht zu einer relevanten<br />
Verschärfung führen. Bei Hochwasserereignissen, die eine häufigere Wiederkehrzeit von 5 –<br />
10 Jahren aufweisen, verursachen die Erweiterungsflächen keine Erhöhung der Abflussspitzen<br />
der Schunter.<br />
18.5 Sonstige Einwendungen<br />
18.5.1<br />
Es wird beanstandet, dass die Grundwasserneubildungsraten nicht sachgerecht berücksichtigt<br />
wurden, da die Grundwasserneubildungsrate sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
positiv wieder spiegelt, diese Rate bei Waldflächen jedoch nicht erzielt wird. Weitergehende<br />
Untersuchungen werden gefordert.