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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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nen. Die Notwendigkeit weitergehender technischer Altlasterkundungsarbeiten ist somit nicht<br />

gegeben.<br />

Einwendungen und Forderungen zu den unterschiedlichen wassertechnischen Belangen<br />

waren zurückzuweisen. Hierzu war im Einzelnen wie folgt zu entscheiden:<br />

18.1 Einwendungen zum Entwässerungssystem<br />

18.1.1<br />

Von manchen Einwendern wird beanstandet, dass Niederschlagswasser in einer Größenordnung<br />

von 3,9 ha nicht ordnungsgemäß abfließt, da der zur Aufnahme des Oberflächenwassers<br />

vorhandene Graben nicht in die Schunter einmündet. Es wird zudem befürchtet,<br />

dass es dann zur Vernässung landwirtschaftlicher Flächen mit Ertragsausfällen und Ertragsminderungen<br />

kommt.<br />

Der genannte Graben mündet nach Darstellungen der wassertechnischen Unterlagen in die<br />

städtische Regenkanalisation, welche wiederum in die Schunter mündet. Die in diesem Zusammenhang<br />

vorgesehenen Rückhaltemaßnahmen sind so dimensioniert, dass es zu keiner<br />

Verschärfung der Abflussspitzen kommt und weitere Kanäle nicht erforderlich werden. Eine<br />

Vernässung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen mit den befürchteten Ertragsminderungen<br />

ist daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen.<br />

18.1.2<br />

Der von anderen Einwendern vorgetragene Hinweis, dass sich am Rande der aufzuforstenden<br />

Flächen ein Sammelschacht befindet, der auch weiterhin zugänglich sein muss, wird<br />

vom Maßnahmeträger beachtet.<br />

18.1.3<br />

Die Stadt <strong>Braunschweig</strong> fordert die Sicherstellung eines Zuganges zu den geplanten Probenahmeschächten<br />

Nr. 151014, 141051 und 141053 sowie die Nichtbeeinträchtigung der vorhandenen<br />

öffentlichen Entwässerungsleitungen.<br />

Die Sicherstellung und Beachtung der Hinweise durch den Maßnahmeträger ist zugesagt.<br />

Beeinträchtigungen sind insoweit nicht zu erwarten.<br />

18.1.4<br />

Der Forderung weiterer Einwender, die Entwässerungsgräben nicht zu verändern, um eine<br />

ordnungsgemäße Entwässerung in den Sandbach bzw. in den Schunterbach zu gewährleisten,<br />

wird entsprochen bzw. der Hinweis wird beachtet. In den entwässerungstechnischen<br />

Unterlagen ist nachgewiesen, dass in die Vorfluter nicht mehr Wasser eingeleitet wird als<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt.<br />

18.1.5<br />

Von verschiedenen Einwendern wird befürchtet, dass belastetes Oberflächenwasser in Vorfluter<br />

eingeführt wird. Es wird weiterhin anhand einer hydraulischen Berechnung der Nachweis<br />

gefordert, dass nicht nur benutzte Gräben, sondern auch der Sandbach und die Schunter<br />

die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen können.<br />

Die Befürchtungen werden von der Planfeststellungsbehörde nicht geteilt. Durch die geplanten<br />

Maßnahmen zur Behandlung des Oberflächenwassers wird die Einleitung von möglichen<br />

Schadstoffen aus dem <strong>Flughafen</strong>betrieb in vorhandene Gewässer hinreichend minimiert. Die

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