Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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nen. Die Notwendigkeit weitergehender technischer Altlasterkundungsarbeiten ist somit nicht<br />
gegeben.<br />
Einwendungen und Forderungen zu den unterschiedlichen wassertechnischen Belangen<br />
waren zurückzuweisen. Hierzu war im Einzelnen wie folgt zu entscheiden:<br />
18.1 Einwendungen zum Entwässerungssystem<br />
18.1.1<br />
Von manchen Einwendern wird beanstandet, dass Niederschlagswasser in einer Größenordnung<br />
von 3,9 ha nicht ordnungsgemäß abfließt, da der zur Aufnahme des Oberflächenwassers<br />
vorhandene Graben nicht in die Schunter einmündet. Es wird zudem befürchtet,<br />
dass es dann zur Vernässung landwirtschaftlicher Flächen mit Ertragsausfällen und Ertragsminderungen<br />
kommt.<br />
Der genannte Graben mündet nach Darstellungen der wassertechnischen Unterlagen in die<br />
städtische Regenkanalisation, welche wiederum in die Schunter mündet. Die in diesem Zusammenhang<br />
vorgesehenen Rückhaltemaßnahmen sind so dimensioniert, dass es zu keiner<br />
Verschärfung der Abflussspitzen kommt und weitere Kanäle nicht erforderlich werden. Eine<br />
Vernässung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen mit den befürchteten Ertragsminderungen<br />
ist daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen.<br />
18.1.2<br />
Der von anderen Einwendern vorgetragene Hinweis, dass sich am Rande der aufzuforstenden<br />
Flächen ein Sammelschacht befindet, der auch weiterhin zugänglich sein muss, wird<br />
vom Maßnahmeträger beachtet.<br />
18.1.3<br />
Die Stadt <strong>Braunschweig</strong> fordert die Sicherstellung eines Zuganges zu den geplanten Probenahmeschächten<br />
Nr. 151014, 141051 und 141053 sowie die Nichtbeeinträchtigung der vorhandenen<br />
öffentlichen Entwässerungsleitungen.<br />
Die Sicherstellung und Beachtung der Hinweise durch den Maßnahmeträger ist zugesagt.<br />
Beeinträchtigungen sind insoweit nicht zu erwarten.<br />
18.1.4<br />
Der Forderung weiterer Einwender, die Entwässerungsgräben nicht zu verändern, um eine<br />
ordnungsgemäße Entwässerung in den Sandbach bzw. in den Schunterbach zu gewährleisten,<br />
wird entsprochen bzw. der Hinweis wird beachtet. In den entwässerungstechnischen<br />
Unterlagen ist nachgewiesen, dass in die Vorfluter nicht mehr Wasser eingeleitet wird als<br />
zum gegenwärtigen Zeitpunkt.<br />
18.1.5<br />
Von verschiedenen Einwendern wird befürchtet, dass belastetes Oberflächenwasser in Vorfluter<br />
eingeführt wird. Es wird weiterhin anhand einer hydraulischen Berechnung der Nachweis<br />
gefordert, dass nicht nur benutzte Gräben, sondern auch der Sandbach und die Schunter<br />
die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen können.<br />
Die Befürchtungen werden von der Planfeststellungsbehörde nicht geteilt. Durch die geplanten<br />
Maßnahmen zur Behandlung des Oberflächenwassers wird die Einleitung von möglichen<br />
Schadstoffen aus dem <strong>Flughafen</strong>betrieb in vorhandene Gewässer hinreichend minimiert. Die