Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Die Planfeststellungsbehörde hält eine ergänzende Untersuchung zur Grundwasserneubildungsrate<br />
auf den Kompensationsflächen nicht für erforderlich, da keine dieser Flächen<br />
in einem Grundwasserschutzgebiet liegt, und schließt sich den Aussagen in der den<br />
Planfeststellungsunterlagen beigefügten Umweltverträglichkeitsstudie an. In dieser Studie<br />
wurden die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate untersucht<br />
und bewertet sowie den unterschiedlichen Grundwasserneubildungsraten land- und<br />
forstwirtschaftlich genutzter Flächen Rechnung getragen. Die Aufforstung der Flächen für<br />
Kompensationsmaßnahmen wird in diesem Bereich eine jedoch nicht relevante Reduzierung<br />
der Grundwasserneubildungsrate zur Folge haben. Gleichzeitig wirken Wälder jedoch auch<br />
ausgleichend auf den Wasserhaushalt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Kronendach<br />
eines Waldbestandes durch Schattenwurf die Verdunstung von der Bodenoberfläche<br />
vermindert. Auf Grund der höheren Transpiration ist die Grundwasserneubildung unter<br />
Wald aber insgesamt geringer als unter vergleichbaren Freilandflächen. Hierbei ist jedoch zu<br />
berücksichtigen, dass Gehölzbestände das Grundwasser speichern und langsamer bzw.<br />
gleichmäßiger in den Grundwasserleiter abgeben und sich somit ausgleichend auf den Wasserhaushalt<br />
auswirken.<br />
Zudem ist davon auszugehen, dass ein Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen, die für<br />
Aufforstungsmaßnahmen verwendet werden sollen, dräniert sind und das Niederschlagswasser<br />
dadurch in Teilen oberflächlich über die vorhandenen Vorfluter abgeführt wird. Das<br />
bedeutet, auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen steht nur ein Teil des auftreffenden<br />
Niederschlagswassers der Grundwasserneubildung zur Verfügung.<br />
Die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung durch die geplanten Aufforstungen liegen<br />
daher nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde aus genannten Gründen im Bereich<br />
der jahreszeitlichen Schwankungen.<br />
Zusätzlich kommt es durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung auf diesen Flächen<br />
und den dauerhaften Aufwuchs der Vegetation zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffeinträge<br />
in das Grundwasser, insbesondere von Stickstoffverbindungen. Nach Auffassung<br />
der Planfeststellungsbehörde führen die Waldneugründungen bei ganzheitlicher Betrachtung<br />
eher zu positiven Effekten für das Grundwasser.<br />
Soweit von einem privaten Einwender darauf verwiesen wird, dass Aussagen zur Grundwasserentwicklung<br />
für die im Bereich „Im Klei“ vorhandenen Feuchtwiesen und Kleingewässer<br />
existenziell seien, ist darauf zu verweisen, dass es aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse<br />
und der geplanten Gestaltung des Entwässerungssystems nicht zu erheblichen bau- oder<br />
anlagebedingten Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse kommt. Es wird keine erhebliche<br />
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate eintreten und es wird, wie bereits<br />
ausgeführt, mit keiner Absenkung des Grundwasserspiegels gerechnet. Weiterrechende<br />
Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Klei treten nicht auf.<br />
19. Unmittelbare Grundstücksbetroffenheiten<br />
19.1 allgemeine Einwendungen zu Beeinträchtigungen der Erwerbstätigkeit/<br />
Existenzgefährdung<br />
19.1.1<br />
Träger öffentlicher Belange und landwirtschaftliche Verbände beanstanden, dass die Planung<br />
einen erheblichen Eingriff in die landwirtschaftlichen Nutzungsstrukturen darstellt. Im<br />
landwirtschaftlichen Fachbeitrag zum RROP seien die stadtnahen Nutzflächen und somit<br />
weite Teile der von der Maßnahme betroffenen Gemarkungen als Vorsorgegebiet für die<br />
Landwirtschaft vorgeschlagen worden. Mit der Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>geländes und der<br />
Verlegung der Grasseler Straße sowie den notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen werde eine Fläche von mehr als 200 ha beansprucht, so dass aus