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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Die Planfeststellungsbehörde hält eine ergänzende Untersuchung zur Grundwasserneubildungsrate<br />

auf den Kompensationsflächen nicht für erforderlich, da keine dieser Flächen<br />

in einem Grundwasserschutzgebiet liegt, und schließt sich den Aussagen in der den<br />

Planfeststellungsunterlagen beigefügten Umweltverträglichkeitsstudie an. In dieser Studie<br />

wurden die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate untersucht<br />

und bewertet sowie den unterschiedlichen Grundwasserneubildungsraten land- und<br />

forstwirtschaftlich genutzter Flächen Rechnung getragen. Die Aufforstung der Flächen für<br />

Kompensationsmaßnahmen wird in diesem Bereich eine jedoch nicht relevante Reduzierung<br />

der Grundwasserneubildungsrate zur Folge haben. Gleichzeitig wirken Wälder jedoch auch<br />

ausgleichend auf den Wasserhaushalt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Kronendach<br />

eines Waldbestandes durch Schattenwurf die Verdunstung von der Bodenoberfläche<br />

vermindert. Auf Grund der höheren Transpiration ist die Grundwasserneubildung unter<br />

Wald aber insgesamt geringer als unter vergleichbaren Freilandflächen. Hierbei ist jedoch zu<br />

berücksichtigen, dass Gehölzbestände das Grundwasser speichern und langsamer bzw.<br />

gleichmäßiger in den Grundwasserleiter abgeben und sich somit ausgleichend auf den Wasserhaushalt<br />

auswirken.<br />

Zudem ist davon auszugehen, dass ein Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen, die für<br />

Aufforstungsmaßnahmen verwendet werden sollen, dräniert sind und das Niederschlagswasser<br />

dadurch in Teilen oberflächlich über die vorhandenen Vorfluter abgeführt wird. Das<br />

bedeutet, auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen steht nur ein Teil des auftreffenden<br />

Niederschlagswassers der Grundwasserneubildung zur Verfügung.<br />

Die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung durch die geplanten Aufforstungen liegen<br />

daher nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde aus genannten Gründen im Bereich<br />

der jahreszeitlichen Schwankungen.<br />

Zusätzlich kommt es durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung auf diesen Flächen<br />

und den dauerhaften Aufwuchs der Vegetation zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffeinträge<br />

in das Grundwasser, insbesondere von Stickstoffverbindungen. Nach Auffassung<br />

der Planfeststellungsbehörde führen die Waldneugründungen bei ganzheitlicher Betrachtung<br />

eher zu positiven Effekten für das Grundwasser.<br />

Soweit von einem privaten Einwender darauf verwiesen wird, dass Aussagen zur Grundwasserentwicklung<br />

für die im Bereich „Im Klei“ vorhandenen Feuchtwiesen und Kleingewässer<br />

existenziell seien, ist darauf zu verweisen, dass es aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse<br />

und der geplanten Gestaltung des Entwässerungssystems nicht zu erheblichen bau- oder<br />

anlagebedingten Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse kommt. Es wird keine erhebliche<br />

Verringerung der Grundwasserneubildungsrate eintreten und es wird, wie bereits<br />

ausgeführt, mit keiner Absenkung des Grundwasserspiegels gerechnet. Weiterrechende<br />

Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Klei treten nicht auf.<br />

19. Unmittelbare Grundstücksbetroffenheiten<br />

19.1 allgemeine Einwendungen zu Beeinträchtigungen der Erwerbstätigkeit/<br />

Existenzgefährdung<br />

19.1.1<br />

Träger öffentlicher Belange und landwirtschaftliche Verbände beanstanden, dass die Planung<br />

einen erheblichen Eingriff in die landwirtschaftlichen Nutzungsstrukturen darstellt. Im<br />

landwirtschaftlichen Fachbeitrag zum RROP seien die stadtnahen Nutzflächen und somit<br />

weite Teile der von der Maßnahme betroffenen Gemarkungen als Vorsorgegebiet für die<br />

Landwirtschaft vorgeschlagen worden. Mit der Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>geländes und der<br />

Verlegung der Grasseler Straße sowie den notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen werde eine Fläche von mehr als 200 ha beansprucht, so dass aus

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