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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Im Übrigen schneidet die Westumgehung das nördliche <strong>Flughafen</strong>gelände und schränkt dort<br />

den auch für den Forschungsflughafen bedeutsamen Segelflugbetrieb existenzbedrohend<br />

ein (vgl. Landesplanerische Feststellung, S.172). Aufgrund des Lichtraumprofils der neuen<br />

Straße würde die Hindernisfreiheit der bestehenden für den Segelflugbetrieb zugelassenen<br />

Grasbahn durchstoßen und eine Verkürzung der nutzbaren Menge von 130 m erfordern.<br />

Gleichzeitig würde die Straße die bestehenden Gebäude der Segelflieger von den Flugbetriebsflächen<br />

trennen.<br />

12.2.4<br />

Was schließlich die östliche Umfahrung anbelangt, so führt auch sie baubedingt im Bereich<br />

des neuen Straßenkörpers und des parallel geführten Radweges zu einer vollständigen Versiegelung<br />

des Bodens. Durch die Anlage der Bankette und Entwässerungseinrichtungen<br />

werden weitere Flächen in ihrer Biotopstruktur dauerhaft verändert und durch Emissionen<br />

und Unterhaltungsmaßnahmen einer ständigen Beeinträchtigung ausgesetzt (4,28 ha, davon<br />

2,43 ha innerhalb des Querumer Forstes).<br />

Andererseits muss für diese Variante die Straße nur auf einer Länge von 1,956 km neu gebaut<br />

werden, während es für die westliche Umfahrung ca. 300 m mehr wären(s.o.).<br />

Die östliche Umfahrung ist - worauf auch in der Landesplanerischen Feststellung (S.172)<br />

hingewiesen wird – verkehrlich zumutbar, verursacht wesentlich geringere Kosten als die<br />

Tunnelvariante und ist auch um ca. 1 Million € billiger als die westliche Umfahrung.<br />

Sie gewährleistet den Erhalt der gewachsenen Stadtteilverbindungen und stellt die Erreichbarkeit<br />

der IGS Querum aus den Stadtteilen Waggum und Bevenrode sowohl mit dem Fahrrad<br />

als auch mit dem ÖPNV sicher.<br />

Anders als die Westumfahrung ruft sie an keinerlei Wohngebäuden Überschreitungen der<br />

Lärmgrenzwerte hervor und tangiert die Segelflugbetriebsflächen nicht.<br />

Außerdem lässt sie eine adäquate Wiederherstellung des Radfernwanderweges zwischen<br />

<strong>Braunschweig</strong> und Lüneburg zu.<br />

Fraglos ist die Ostumgehung aber auch diejenige Alternative, die die stärksten ökologischen<br />

Beeinträchtigungen mit sich bringt.<br />

Der Straßenbau führt hier zu einer Inanspruchnahme von Wald, darunter auch besonders<br />

wertvoller Eichen-Hainbuchenwald und Altholzbestände, und zu einer weiteren Verstärkung<br />

der anlagebedingten Zerschneidungswirkungen der verlängerten Start-/Landebahn auf Lebensräume<br />

der gefährdeten Arten und deren Populationen.<br />

Die Ostumgehung lässt über die SLB-Verlängerung hinaus zusätzliche Beeinträchtigungen<br />

von lebensraumtypischen und/oder gefährdeten Arten und ihren Populationen erwarten.<br />

Durch den Straßenbau kann ein weiteres Brutpaar des Mittelspechts betroffen sein, da die<br />

Straße Bereiche mit Altholzbeständen der Eiche quert, die den Brutbiotop des Mittelspechts<br />

bilden. Die gleichen Bereiche sind für den Schwarzspecht wichtiger Bestandteil seines Nahrungshabitats.<br />

Außerdem kommt es zu einem Verlust weiterer Habitatbäume von geschützten Fledermausarten<br />

und führt damit zu Verschlechterungen von deren Lebensraumqualität.<br />

Die negativen Folgen des mit der „Ost-Variante“ verbundenen Waldeingriffs verlieren jedoch<br />

dadurch ganz entscheidend an Gewicht, dass diese Flächen vollständig in den Waldbereichen<br />

liegen, die wegen der erforderlichen Herstellung der Hindernisfreiheit nur noch eine<br />

eingeschränkte Lebensraumfunktion für die wertgebenden Vogelarten aufweisen (zukünftige<br />

Flächen mit Nieder- und Mittelwald). Hinzu kommt, dass fast die gesamte Fläche auch ohne<br />

Anlage der Ostumfahrung - allein wegen der erforderlichen Herstellung der Hindernisfreiheit -<br />

zuvor vollständig gerodet werden müsste und daher ihre (ohnehin nur noch eingeschränkte)

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