Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Im Übrigen schneidet die Westumgehung das nördliche <strong>Flughafen</strong>gelände und schränkt dort<br />
den auch für den Forschungsflughafen bedeutsamen Segelflugbetrieb existenzbedrohend<br />
ein (vgl. Landesplanerische Feststellung, S.172). Aufgrund des Lichtraumprofils der neuen<br />
Straße würde die Hindernisfreiheit der bestehenden für den Segelflugbetrieb zugelassenen<br />
Grasbahn durchstoßen und eine Verkürzung der nutzbaren Menge von 130 m erfordern.<br />
Gleichzeitig würde die Straße die bestehenden Gebäude der Segelflieger von den Flugbetriebsflächen<br />
trennen.<br />
12.2.4<br />
Was schließlich die östliche Umfahrung anbelangt, so führt auch sie baubedingt im Bereich<br />
des neuen Straßenkörpers und des parallel geführten Radweges zu einer vollständigen Versiegelung<br />
des Bodens. Durch die Anlage der Bankette und Entwässerungseinrichtungen<br />
werden weitere Flächen in ihrer Biotopstruktur dauerhaft verändert und durch Emissionen<br />
und Unterhaltungsmaßnahmen einer ständigen Beeinträchtigung ausgesetzt (4,28 ha, davon<br />
2,43 ha innerhalb des Querumer Forstes).<br />
Andererseits muss für diese Variante die Straße nur auf einer Länge von 1,956 km neu gebaut<br />
werden, während es für die westliche Umfahrung ca. 300 m mehr wären(s.o.).<br />
Die östliche Umfahrung ist - worauf auch in der Landesplanerischen Feststellung (S.172)<br />
hingewiesen wird – verkehrlich zumutbar, verursacht wesentlich geringere Kosten als die<br />
Tunnelvariante und ist auch um ca. 1 Million € billiger als die westliche Umfahrung.<br />
Sie gewährleistet den Erhalt der gewachsenen Stadtteilverbindungen und stellt die Erreichbarkeit<br />
der IGS Querum aus den Stadtteilen Waggum und Bevenrode sowohl mit dem Fahrrad<br />
als auch mit dem ÖPNV sicher.<br />
Anders als die Westumfahrung ruft sie an keinerlei Wohngebäuden Überschreitungen der<br />
Lärmgrenzwerte hervor und tangiert die Segelflugbetriebsflächen nicht.<br />
Außerdem lässt sie eine adäquate Wiederherstellung des Radfernwanderweges zwischen<br />
<strong>Braunschweig</strong> und Lüneburg zu.<br />
Fraglos ist die Ostumgehung aber auch diejenige Alternative, die die stärksten ökologischen<br />
Beeinträchtigungen mit sich bringt.<br />
Der Straßenbau führt hier zu einer Inanspruchnahme von Wald, darunter auch besonders<br />
wertvoller Eichen-Hainbuchenwald und Altholzbestände, und zu einer weiteren Verstärkung<br />
der anlagebedingten Zerschneidungswirkungen der verlängerten Start-/Landebahn auf Lebensräume<br />
der gefährdeten Arten und deren Populationen.<br />
Die Ostumgehung lässt über die SLB-Verlängerung hinaus zusätzliche Beeinträchtigungen<br />
von lebensraumtypischen und/oder gefährdeten Arten und ihren Populationen erwarten.<br />
Durch den Straßenbau kann ein weiteres Brutpaar des Mittelspechts betroffen sein, da die<br />
Straße Bereiche mit Altholzbeständen der Eiche quert, die den Brutbiotop des Mittelspechts<br />
bilden. Die gleichen Bereiche sind für den Schwarzspecht wichtiger Bestandteil seines Nahrungshabitats.<br />
Außerdem kommt es zu einem Verlust weiterer Habitatbäume von geschützten Fledermausarten<br />
und führt damit zu Verschlechterungen von deren Lebensraumqualität.<br />
Die negativen Folgen des mit der „Ost-Variante“ verbundenen Waldeingriffs verlieren jedoch<br />
dadurch ganz entscheidend an Gewicht, dass diese Flächen vollständig in den Waldbereichen<br />
liegen, die wegen der erforderlichen Herstellung der Hindernisfreiheit nur noch eine<br />
eingeschränkte Lebensraumfunktion für die wertgebenden Vogelarten aufweisen (zukünftige<br />
Flächen mit Nieder- und Mittelwald). Hinzu kommt, dass fast die gesamte Fläche auch ohne<br />
Anlage der Ostumfahrung - allein wegen der erforderlichen Herstellung der Hindernisfreiheit -<br />
zuvor vollständig gerodet werden müsste und daher ihre (ohnehin nur noch eingeschränkte)