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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde sind weitere Vermeidungsmaßnahmen nicht<br />

geboten.<br />

16.1.3 Kompensationsbedarf<br />

16.1.3.1 Allgemeines<br />

Die mit dem Ausbauprojekt verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffe haben zwar unvermeidbare<br />

erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge, diese können jedoch weitgehend<br />

kompensiert werden.<br />

Der Kompensationsbedarf orientiert sich an der Regenerationszeit der betroffenen Biotoptypen,<br />

am Verlust der Werte und Funktionen sowie dem Aufwertungspotential der jeweiligen<br />

Kompensationsfläche und ihrer räumlichen und funktionalen Bedeutung. Dabei können Maßnahmen<br />

auf ein- und derselben Fläche die Beeinträchtigungen mehrerer Naturgüter<br />

kompensieren (Multifunktionalität).<br />

Dementsprechend war bei der Ermittlung des Kompensationsfaktors für den hier so schwerwiegenden<br />

Waldverlust neben der Ausprägung und Wertigkeit (Gefährdung, Alter, Struktur,<br />

Vorbelastung usw.) der beeinträchtigten Waldflächen auch die Wertigkeit der Folgebiotope<br />

(d.h. versiegelte Fläche, Grasflur, Ruderalflur, Niederwald oder „Mittelwald“) von Bedeutung.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hält die Zugrundelegung von Kompensationsfaktoren von 1 :<br />

0,25 bei vorübergehenden, unwesentlichen Veränderungen der Bodenstruktur bis zu 1 : 3,5<br />

bei der vollständigen Zerstörung von schwer oder nicht regenerierbaren Biotopen, Vorkommen<br />

von Rote Liste-Arten bzw. ihrer Lebensräume und Zerschneidungen von bedeutenden<br />

Vernetzungsbeziehungen für angebracht.<br />

16.1.3.2 Kompensationsbedarf für Eingriffe in den Baumbestand<br />

Eingriffe in den Baumbestand führen (je nach Wertigkeit) zur Festlegung von Kompensationsfaktoren<br />

zwischen 1 : 2 und 1 : 3,5 beim Totalverlust und zwischen 1 : 0,5 und 1 : 2,5<br />

beim Waldumbau. Sie haben einen Kompensationsflächenbedarf für Aufforstungsmaßnahmen<br />

in einem Umfang von ca. 170,62 ha zur Folge.<br />

Diese Faktoren harmonieren mit den Empfehlungen des NLÖ (vgl. z. B. Informationen des<br />

Naturschutz Niedersachsen 2/2002, „Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege“).<br />

Im Rahmen der Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>s kommt es durch den Verlust von Alt- und Totholz<br />

(ca. 25 ha) im Eichen-Hainbuchenwald zur Beeinträchtigung der auf diesen Lebensraum<br />

angewiesenen Tierarten (hier insbesondere Spechte, Fledermäuse, xylobionte Käfer,<br />

Bilche). Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um Bereiche innerhalb des Vogelschutzgebietes<br />

V 48. Entsprechend werden Kohärenzmaßnahmen erforderlich, die die Erhaltung<br />

der globalen Kohärenz von NATURA 2000 sicherstellen bzw. diesbezügliche Flächenverluste<br />

wiederherstellen. Zur Kompensation der Beeinträchtigungen werden daher umfangreiche<br />

Maßnahmen in den Waldflächen des „Sundern“ im Nordwesten <strong>Braunschweig</strong>s mit<br />

einer Gesamtgröße von ca. 45 ha umgesetzt.<br />

16.1.3.2.1<br />

Verschiedentlich wird von Einwendern für den Waldverlust ein Kompensationsfaktor von einheitlich<br />

(mindestens) 1 : 3,5 bzw. (entsprechend den Maßgaben im Zielabweichungsverfahren)<br />

bis zu 1 : 5, vereinzelt auch bis zu 1 : 7 gefordert.

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