Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde sind weitere Vermeidungsmaßnahmen nicht<br />
geboten.<br />
16.1.3 Kompensationsbedarf<br />
16.1.3.1 Allgemeines<br />
Die mit dem Ausbauprojekt verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffe haben zwar unvermeidbare<br />
erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge, diese können jedoch weitgehend<br />
kompensiert werden.<br />
Der Kompensationsbedarf orientiert sich an der Regenerationszeit der betroffenen Biotoptypen,<br />
am Verlust der Werte und Funktionen sowie dem Aufwertungspotential der jeweiligen<br />
Kompensationsfläche und ihrer räumlichen und funktionalen Bedeutung. Dabei können Maßnahmen<br />
auf ein- und derselben Fläche die Beeinträchtigungen mehrerer Naturgüter<br />
kompensieren (Multifunktionalität).<br />
Dementsprechend war bei der Ermittlung des Kompensationsfaktors für den hier so schwerwiegenden<br />
Waldverlust neben der Ausprägung und Wertigkeit (Gefährdung, Alter, Struktur,<br />
Vorbelastung usw.) der beeinträchtigten Waldflächen auch die Wertigkeit der Folgebiotope<br />
(d.h. versiegelte Fläche, Grasflur, Ruderalflur, Niederwald oder „Mittelwald“) von Bedeutung.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hält die Zugrundelegung von Kompensationsfaktoren von 1 :<br />
0,25 bei vorübergehenden, unwesentlichen Veränderungen der Bodenstruktur bis zu 1 : 3,5<br />
bei der vollständigen Zerstörung von schwer oder nicht regenerierbaren Biotopen, Vorkommen<br />
von Rote Liste-Arten bzw. ihrer Lebensräume und Zerschneidungen von bedeutenden<br />
Vernetzungsbeziehungen für angebracht.<br />
16.1.3.2 Kompensationsbedarf für Eingriffe in den Baumbestand<br />
Eingriffe in den Baumbestand führen (je nach Wertigkeit) zur Festlegung von Kompensationsfaktoren<br />
zwischen 1 : 2 und 1 : 3,5 beim Totalverlust und zwischen 1 : 0,5 und 1 : 2,5<br />
beim Waldumbau. Sie haben einen Kompensationsflächenbedarf für Aufforstungsmaßnahmen<br />
in einem Umfang von ca. 170,62 ha zur Folge.<br />
Diese Faktoren harmonieren mit den Empfehlungen des NLÖ (vgl. z. B. Informationen des<br />
Naturschutz Niedersachsen 2/2002, „Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege“).<br />
Im Rahmen der Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>s kommt es durch den Verlust von Alt- und Totholz<br />
(ca. 25 ha) im Eichen-Hainbuchenwald zur Beeinträchtigung der auf diesen Lebensraum<br />
angewiesenen Tierarten (hier insbesondere Spechte, Fledermäuse, xylobionte Käfer,<br />
Bilche). Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um Bereiche innerhalb des Vogelschutzgebietes<br />
V 48. Entsprechend werden Kohärenzmaßnahmen erforderlich, die die Erhaltung<br />
der globalen Kohärenz von NATURA 2000 sicherstellen bzw. diesbezügliche Flächenverluste<br />
wiederherstellen. Zur Kompensation der Beeinträchtigungen werden daher umfangreiche<br />
Maßnahmen in den Waldflächen des „Sundern“ im Nordwesten <strong>Braunschweig</strong>s mit<br />
einer Gesamtgröße von ca. 45 ha umgesetzt.<br />
16.1.3.2.1<br />
Verschiedentlich wird von Einwendern für den Waldverlust ein Kompensationsfaktor von einheitlich<br />
(mindestens) 1 : 3,5 bzw. (entsprechend den Maßgaben im Zielabweichungsverfahren)<br />
bis zu 1 : 5, vereinzelt auch bis zu 1 : 7 gefordert.