Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 157 -<br />
zung/Bewirtschaftung der Flächen erzielt werden konnte, die grundbuchlich abgesichert wird<br />
(vergleiche hierzu auch die Zusage der Antragstellerin unter Ziff. 4.2.9).<br />
In einem detaillierten, abteilungsbezogenen Bewirtschaftungsplan werden in Abstimmung mit<br />
der UNB alle für das Erreichen der Erhaltungs- und Schutzziele notwendigen Erhaltungs-,<br />
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen einschließlich der Bewirtschaftungsregeln dargestellt<br />
(vergleiche hierzu die Auflage unter Ziff. 2.5.6).<br />
Das Erreichen der Schutzziele wird durch ein Monitoring überwacht (vergleiche die Auflage<br />
zu Ziff. 2.5.9 dieses Beschlusses).<br />
16.3.2.3 Einwendungen<br />
16.3.2.3.1<br />
Entgegen der Feststellung in der Verträglichkeitsstudie muss nach Auffassung einiger Einwender<br />
das Entwicklungsziel „Schutz und Bewertung stabiler, überlebensfähiger Populationen<br />
der wertbestimmenden Brutvogelarten“ als erheblich beeinträchtigt beurteilt werden.<br />
Denn die Zahl der beeinträchtigten Brutpaare der wertbestimmenden Vogelarten mache jeweils<br />
deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation aus.<br />
So würden z.B. mindestens 11 Brutpaare des Mittelspechts direkt vernichtet.<br />
Deshalb könne die Bewertung, dass keine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der<br />
Gesamtpopulation des Mittelspechts nach Planungsrealisierung vorliege, nicht nachvollzogen<br />
werden. Das gleiche gelte hinsichtlich des Schwarzspechts und des Rotmilans.<br />
Das habe zur Folge, dass hier ein Verstoß gegen Art. 4 Absatz 4 VSchRL vorliege.<br />
Die Einwendung ist zurückzuweisen:<br />
Das in der Einwendung angesprochene Entwicklungsziel „Schutz und Bewertung stabiler,<br />
überlebensfähiger Populationen der wertbestimmenden Brutvogelarten“ wird durch die Maßnahme<br />
nicht erheblich beeinträchtigt.<br />
Die vorgelegten Untersuchungen belegen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der ermittelten<br />
Brutvogelarten nicht gegeben ist. Dies gilt insbesondere unter Zugrundelegung der<br />
maßgeblich auf den Erhaltungszustand der Population bezogenen Betrachtungsweise.<br />
Die Einwender stellen den Sachverhalt nicht richtig dar. Die 11 Brutpaare des Mittelspechts<br />
werden nicht „direkt vernichtet“. Vielmehr werden 11 Brutreviere vernichtet und die Vögel<br />
sind gezwungen, in verbleibende, geeignete Waldflächen abzuwandern. Dort kommt es zu<br />
Verdrängungseffekten gegenüber anderen Arten mit gleichen Lebensraumansprüchen und<br />
insbesondere den eigenen Artgenossen.<br />
Aus Erfassungen von Spechten in verschiedenen Waldgebieten rund um <strong>Braunschweig</strong><br />
(2006) wird deutlich, dass abhängig von den Habitatqualitäten unterschiedliche Revierdichten<br />
erreicht werden. Es liegt auf der Hand, dass in Gebieten, die aus Sicht einer bestimmten<br />
Art - hier des Mittelspechtes - optimale Bedingungen bieten, auch hohe Besiedlungsdichten<br />
möglich sind und erreicht werden.<br />
Sofern in den Lebensräumen die Bedingungen (aus Sicht der Spechte) schlechter werden,<br />
verändern sich mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auch die Siedlungsdichten. Zur<br />
Deckung aller „Lebensnotwendigkeiten“ passen die einzelnen Individuen bzw. Brutpaare ihre<br />
Reviergrößen entsprechend an. „Überschüssige“ Individuen werden verdrängt, wandern ab<br />
oder sterben. Dies sind ganz natürliche Schwankungsprozesse innerhalb von Populationen.<br />
Die durch den <strong>Flughafen</strong>ausbau verursachten Migrations- und Verdrängungseffekte innerhalb<br />
der Gesamtpopulation im V 48 dürften vor dem Hintergrund der vom NLÖ für den Mittelspecht<br />
im Gebiet angegebene Schwankungsbreite der Population zwischen 251 - 500<br />
Brutpaaren (d.h. im Mittel 375 Brutpaare) als unerheblich einzuordnen sein. Diese Schwankungsbreite<br />
(33 %!) spiegelt die mögliche Anzahl der Brutpaare wieder, je nach mittelfristigem<br />
Bruterfolg, Überlebensrate der Jungtiere, Überlebensrate aller Individuen im Winter, der<br />
Entwicklung der Lebensraumbedingungen (aktuelle forstliche Nutzung, Kalamitäten der Eiche<br />
etc.). Die letzte bekannte systematische Erfassung der Mittespechtreviere ergab 2001