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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Forst- und Wasserwirtschaft um die günstigste Lösung, andererseits würde hierdurch aber –<br />

was nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde schwerer wiegt – die wichtige Wegeverbindung<br />

vom Südkreis Gifhorn über die Anschlussstelle <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Flughafen</strong> an die BAB<br />

2 sowie Weiterführung nach Querum in die <strong>Braunschweig</strong>er Innenstadt unterbrochen. Die L<br />

293 hat eine regional herausragende Bedeutung, da sie mehrere kreisfreie Städte und Landkreise<br />

verbindet. Sie wird derzeit im Bereich des <strong>Flughafen</strong>s pro Tag von ca.5.300 Kraftfahrzeugen<br />

befahren. Für die Volkswagen AG stellt sie eine schnelle Verbindung aus dem Raum<br />

<strong>Wolfsburg</strong> zum Flugplatz <strong>Braunschweig</strong> bei Engpasssituationen auf der A 39/A 2 dar.<br />

Die Vollsperrung dieser Straße würde für die Verkehrsteilnehmer zeitraubende Umwege erforderlich<br />

machen. Es käme des Weiteren zu erheblichen Umwegverkehren durch die Ortslagen<br />

von Waggum, Bienrode und Kralenriede bzw. Hondelage, Dibbesdorf und Volkmarode.<br />

Der Kraftfahrzeugverkehr in Bienrode würde um über 54% zunehmen, in Waggum sogar um<br />

mehr als 60%. Hinzukommt, dass die Schließung der Grasseler Straße eine völlige Neuorganisation<br />

der ÖPNV-Erschließung von Waggum bedeuten würde. Schließlich bestehen<br />

wichtige Verkehrsrelationen vom Südkreis Gifhorn über Bevenrode und Waggum nach<br />

Querum zur dortigen IGS.<br />

12.2.2<br />

Auch für den Tunnel sprechen primär ökologische und verkehrliche Gründe, aber auch solche<br />

des Lärmschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Wichtigstes und ausschlaggebendes<br />

Argument gegen die Untertunnelung sind die Kosten von – geschätzt – 18,7 Millionen<br />

€ (gegenüber jeweils weniger als 4 Millionen für die Umfahrungsvarianten), die in keinem<br />

angemessenen Verhältnis zum Nutzen dieser Variante stehen.<br />

Darüber hinaus darf auch nicht die negative Wirkung eines 410 m langen Tunnels auf die<br />

nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer vernachlässigt werden. Von der Masse der Fußgänger<br />

und auch von zahlreichen Radfahrern würde eine unterirdische Verkehrsführung dieses<br />

Ausmaßes nicht angenommen werden.<br />

12.2.3<br />

Die westliche Umfahrung ist insbesondere hinsichtlich ihrer Funktion als Umgehungsstraße<br />

für die Ortslagen Waggum und Bienrode besonders positiv zu bewerten.<br />

Sie hätte allerdings eine Länge von 2,75 km, davon müssten 2,25 km neu gebaut werden. In<br />

diesem Ausmaß käme es zu einer vollständigen Versiegelung des Bodens.<br />

Negativ sind auch die nicht unbeträchtliche Verlängerung der Wegstrecken, die erhöhte Inanspruchnahme<br />

von landwirtschaftlicher Nutzfläche und die zusätzlichen Emissionen zu beurteilen.<br />

Tier- und Pflanzenwelt erleiden zwar Beeinträchtigungen, jedoch nicht in erheblichem Umfang.<br />

Maßgeblich für die Entscheidung gegen diese Variante ist aber folgende Erkenntnis:<br />

Durch die Westumfahrung würde der schon am stärksten durch Fluglärm in Mitleidenschaft<br />

gezogene Raum, nämlich der Südosten von Bienrode, zusätzlich beeinträchtigt durch die<br />

Auswirkungen von täglich 6.400 Kraftfahrzeugen, die sich in nur geringer Entfernung an den<br />

Wohngebäuden vorbeibewegten.<br />

Mit kaum weniger an hinzutretendem Straßenverkehrsaufkommen hätte der schon gegenwärtig<br />

durch Bodenlärm belastete Süden von Waggum zu rechnen.<br />

Demgegenüber ist die Zahl der bei Realisierung der Ostumfahrung Bienrode und Waggum<br />

zusätzlich passierenden Kraftfahrzeuge eher gering (maximal 22% Anstieg).<br />

Im Rahmen einer Schalltechnischen Untersuchung sind die zu erwartenden Lärmbelastungen<br />

für die in der Nachbarschaft einer Westumfahrung gelegenen Wohnsiedlungen ermittelt<br />

worden. Als Ergebnis der Berechnungen ist festzustellen, dass an drei Gebäuden der jeweils<br />

gültige Grenzwert der 16. BImSchV für Tag und Nacht überschritten wird, so dass für diese<br />

Gebäude im Falle der Realisierung der Westumfahrung Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen<br />

dem Grunde nach bestünden.

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