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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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2. Auflagen<br />

2.1<br />

Auflagen zur Vermeidung und Minderung sonstiger Auswirkungen<br />

2.1.1<br />

Der Maßnahmeträger wird verpflichtet, auf Antrag des jeweils betroffenen Eigentümers die<br />

Kosten für geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden von Wirbelschleppen zu<br />

erstatten, sofern nach der Inbetriebnahme des Ausbauvorhabens nachweislich Schäden<br />

durch Wirbelschleppen an Gebäuden auftreten.<br />

2.1.2<br />

Beleuchtungsanlagen sind im Rahmen der Ausführungsplanung so einzurichten und zu betreiben,<br />

dass nach dem Stand der Technik vermeidbare unzumutbare Beeinträchtigungen<br />

der Umgebung gem. der LAI „Licht-Leitlinie“-Hinweise zur Messung und Beurteilung von<br />

Lichtimmissionen vom 20.05.2001 ausgeschlossen sind.<br />

- 14 -<br />

2.1.3<br />

Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, im Zuge der Ausführungsplanung zur Installation<br />

des VEZ 26 auf dem GSM-R Mast der DB Netz AG in Lehre, dem Eisenbahnbundesamt die<br />

entsprechende Baumaßnahme an der bahntechnischen Einrichtung zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die GSM-R Anlage auch bei Wartungen des VEZ immer betriebsbereit<br />

sein muss und nicht abgeschaltet werden darf. Der Zugang zum Mast ist zwischen<br />

der DB Netz AG und dem Maßnahmeträger einvernehmlich zu regeln.<br />

2.1.4<br />

Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, zur Einhaltung der Sicherheitsabstände keine<br />

hochwüchsigen Anpflanzungen unter Freileitungen bzw. in dem Schutzbereich der Leitungen<br />

vorzunehmen. Die Wuchshöhenbeschränkung ist mit den betroffenen Leitungsträgern abzustimmen<br />

und in der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung zu berücksichtigen.<br />

2.1.5<br />

Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an Gewässern<br />

einen Gewässerrandstreifen entsprechend der jeweiligen Unterhaltungsordnung für das<br />

betroffene Gewässer, von jeglicher Bepflanzung frei zu halten, und die Bepflanzung im<br />

Rahmen der Ausführungsplanung mit den jeweiligen Unterhaltungspflichtigen für das Gewässer<br />

einvernehmlich abzustimmen.<br />

2.2<br />

Auflagen zu Altlasten<br />

Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, im Plangebiet durch Erdarbeiten freigelegte Altablagerungen<br />

zu dokumentieren. Die Dokumentationen, die Lage der Flächen, Auffälligkeiten,<br />

chemische Analysen, den weiteren Umgang mit ermittelten Altablagerungen, wie teilweise<br />

Beseitigung, Versiegelung usw. beinhalten muss, ist der unteren Bodenschutzbehörde der<br />

Stadt <strong>Braunschweig</strong> zur Verfügung zu stellen.

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