Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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istikflüge zu benennen und auf Verlangen der Planfeststellungsbehörde auch nachzuweisen.<br />
2.4.1.1<br />
Die Planfeststellungsbehörde behält sich vor,<br />
a) bei Überschreiten einer Zahl von mehr als drei vom und zum Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />
erfolgenden Linien- oder Touristikflügen pro Woche von dem Maßnahmeträger<br />
die Vorlage von auf der Basis der dann maßgeblichen Gesamtzahl an Flugbewegungen<br />
zu erstellenden physikalischen Flug- und Bodenlärmgutachten zu verlangen,<br />
b) von dem Maßnahmeträger nach Vorlage der unter Ziff. 2.4.1.1 Buchst. a) genannten Gutachten<br />
erforderlichenfalls die Vorlage eines Lärmmedizinischen Gutachtens zu verlangen<br />
- 16 -<br />
c) von dem Maßnahmeträger die auf der Grundlage des unter Ziff. 2.4.1.1 Buchstabe b) genannten<br />
Gutachtens, zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf die Rechte anderer, die<br />
erforderlichen Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes einschließlich etwaiger<br />
notwendig werdender Entschädigungszahlungen zu verlangen<br />
2.4.2<br />
Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, eine Fluglärmmessstation im Bereich des westlichen<br />
Endes der SLB zu installieren, um die Einhaltung der mit dem <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />
der damaligen Bezirksregierung <strong>Braunschweig</strong> vom 18.10.2000 (Ziff. 2.2) festgesetzten<br />
Außenwert-Pegel von 75 dB(A) zu dokumentieren, sofern sich die Anzahl der Nachtflugbewegungen<br />
auf über 6 Flugbewegungen pro Nacht erhöht.<br />
2.4.3<br />
Der Maßnahmeträger hat dem Eigentümer des Waggumer Weghauses, Grasseler Straße 5,<br />
38110 <strong>Braunschweig</strong>, auf Antrag die Kosten für den erforderlichen Schallschutz von schutzbedürftigen<br />
Räumen im Sinne von DIN 4109, die dem <strong>Flughafen</strong> zugewandt sind, zu erstatten.<br />
Zu erstatten sind die Kosten für<br />
- den Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen<br />
- die Ertüchtigung der Umfassungsbauteile um einen äquivalenten Dauerschallpegel<br />
(außen) Leq3 von tags 62 dB(A) zu gewährleisten.<br />
Er hat dem Eigentümer ebenfalls auf Antrag Kosten für den erforderlichen Schallschutz am<br />
Biergarten des Waggumer Weghauses zu ersetzen. Erstattungsfähig sind die Kosten für die<br />
Errichtung einer abschirmenden Glaswandkonstruktion an der dem <strong>Flughafen</strong> zugewandten<br />
Seite des Biergartens.<br />
2.4.4<br />
Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, soweit die präventiven Richtwerte in Kindergärten<br />
und Schulen von 36 dB(A) bzw. 40 dB(A) innen nicht eingehalten werden, auf Antrag der<br />
Kindergarten- bzw. Schulträger, die Kosten für den Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen<br />
an den, dem <strong>Flughafen</strong> zugewandten Räumen zu erstatten.<br />
2.5<br />
Auflagen zum Naturschutz und zur Umwelt<br />
2.5.1<br />
Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, vor Beginn der Baumaßnahme mit der zuständigen<br />
Denkmalschutzbehörde einvernehmliche Abstimmungen über ggfs. von dieser Behörde für