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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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istikflüge zu benennen und auf Verlangen der Planfeststellungsbehörde auch nachzuweisen.<br />

2.4.1.1<br />

Die Planfeststellungsbehörde behält sich vor,<br />

a) bei Überschreiten einer Zahl von mehr als drei vom und zum Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />

erfolgenden Linien- oder Touristikflügen pro Woche von dem Maßnahmeträger<br />

die Vorlage von auf der Basis der dann maßgeblichen Gesamtzahl an Flugbewegungen<br />

zu erstellenden physikalischen Flug- und Bodenlärmgutachten zu verlangen,<br />

b) von dem Maßnahmeträger nach Vorlage der unter Ziff. 2.4.1.1 Buchst. a) genannten Gutachten<br />

erforderlichenfalls die Vorlage eines Lärmmedizinischen Gutachtens zu verlangen<br />

- 16 -<br />

c) von dem Maßnahmeträger die auf der Grundlage des unter Ziff. 2.4.1.1 Buchstabe b) genannten<br />

Gutachtens, zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf die Rechte anderer, die<br />

erforderlichen Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes einschließlich etwaiger<br />

notwendig werdender Entschädigungszahlungen zu verlangen<br />

2.4.2<br />

Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, eine Fluglärmmessstation im Bereich des westlichen<br />

Endes der SLB zu installieren, um die Einhaltung der mit dem <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

der damaligen Bezirksregierung <strong>Braunschweig</strong> vom 18.10.2000 (Ziff. 2.2) festgesetzten<br />

Außenwert-Pegel von 75 dB(A) zu dokumentieren, sofern sich die Anzahl der Nachtflugbewegungen<br />

auf über 6 Flugbewegungen pro Nacht erhöht.<br />

2.4.3<br />

Der Maßnahmeträger hat dem Eigentümer des Waggumer Weghauses, Grasseler Straße 5,<br />

38110 <strong>Braunschweig</strong>, auf Antrag die Kosten für den erforderlichen Schallschutz von schutzbedürftigen<br />

Räumen im Sinne von DIN 4109, die dem <strong>Flughafen</strong> zugewandt sind, zu erstatten.<br />

Zu erstatten sind die Kosten für<br />

- den Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen<br />

- die Ertüchtigung der Umfassungsbauteile um einen äquivalenten Dauerschallpegel<br />

(außen) Leq3 von tags 62 dB(A) zu gewährleisten.<br />

Er hat dem Eigentümer ebenfalls auf Antrag Kosten für den erforderlichen Schallschutz am<br />

Biergarten des Waggumer Weghauses zu ersetzen. Erstattungsfähig sind die Kosten für die<br />

Errichtung einer abschirmenden Glaswandkonstruktion an der dem <strong>Flughafen</strong> zugewandten<br />

Seite des Biergartens.<br />

2.4.4<br />

Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, soweit die präventiven Richtwerte in Kindergärten<br />

und Schulen von 36 dB(A) bzw. 40 dB(A) innen nicht eingehalten werden, auf Antrag der<br />

Kindergarten- bzw. Schulträger, die Kosten für den Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen<br />

an den, dem <strong>Flughafen</strong> zugewandten Räumen zu erstatten.<br />

2.5<br />

Auflagen zum Naturschutz und zur Umwelt<br />

2.5.1<br />

Dem Maßnahmeträger wird aufgegeben, vor Beginn der Baumaßnahme mit der zuständigen<br />

Denkmalschutzbehörde einvernehmliche Abstimmungen über ggfs. von dieser Behörde für

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