Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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16.1.2.3.2<br />
Viele Einwender zweifeln am Nutzen des Umbaus von Wald in Niederwald. Der behaupteten<br />
Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
diverser geschützter Arten durch Entwicklung niederwaldartiger Laubwälder<br />
wird widersprochen. Es sei nicht erkennbar, wie sich innerhalb der nächsten 20-30 Jahre<br />
eine Verbesserung der Lebensraumqualitäten einstellen könne, da der Waldumbau auf flächigem<br />
Aushieb des bestehenden Bestandes basiere. Die vorgesehenen Baumarten fänden<br />
sich bislang nur vereinzelt am Standort. Die an den Niederwald angepasste Fauna könne<br />
den neuen Standort aufgrund seiner isolierten Lage schwerlich besiedeln (Landebahn, Straße).<br />
Die an die jetzigen Standortbedingungen angepassten Arten würden vergrämt.<br />
Dem muss widersprochen werden: Die hier angesprochenen Vermeidungsmaßnahmen V 1<br />
und V 2 sind in der Bilanz nicht auf den Kompensationsflächenbedarf anzurechnen und wurden<br />
entsprechend nicht berücksichtigt. Sehr wohl sind aber diese Flächen in der Bilanz anders<br />
zu bewerten bezüglich der Vorher-Nachher-Situation. Die Qualitäten der Folgebiotope<br />
(als Lebensräume für Tiere und Pflanzen) sind dabei zu berücksichtigen, denn die grasigen<br />
Freiflächen des <strong>Flughafen</strong>geländes weisen sicherlich andere Lebensraumqualitäten auf, als<br />
strukturreiche Niederwaldflächen mit Gebüschen und reichen Gehölzsäumen. Entsprechende<br />
Strukturen finden sich bereits in der umliegenden Landschaft (z. B. Rohrbruchgrabenniederung,<br />
Lichtungen im Klei bzw. die dort vorhandenen nordwestlichen Waldränder), so dass<br />
eine kurz- bis mittelfristige Besiedlung durchaus möglich ist.<br />
16.1.2.4 Weitere Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen<br />
Dort, wo sich eine vollständige Rodung vermeiden lässt (das betrifft eine Fläche von ca. 6,74<br />
ha ), wird der Waldumbau durch einzel- oder truppweise Entnahme hindernisbildender Bäume<br />
und/oder Einbringung der oben genannten, in der Wuchshöhe beschränkten Arten bewerkstelligt<br />
(LBP; Maßnahme V 3).<br />
Bei diesen und einem ganzen Bündel weiterer Maßnahmen (Landespflegerischer Begleitplan,<br />
Maßnahmen V4 bis V8), wozu z.B. das Verbringen von Tot- und Altholz samt Kronen-<br />
und Wurzelholz sowie Eichenstubben aus den Waldbetroffenheitsbereichen in die angrenzenden<br />
Waldgebiete, die Entwicklung von Extensivwiesen sowie die Entwicklung einer ruderalen<br />
Gras- und Hochstaudenflur durch Sukzession gehören, wozu aber auch die im LBP<br />
aufgeführten Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen S 1 bis S 5 und G 1 zählen, handelt es<br />
sich nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde um wirkungsvolle Minimierungsmaßnahmen,<br />
durch welche die Eingriffsschwere deutlich gemindert wird.<br />
16.1.2.4.1<br />
Diese Maßnahmen sind auch geeignet, die von einigen Einwendern angesprochenen, während<br />
der langen Bauphase zu erwartenden schweren Beeinträchtigungen der Tierwelt, einschließlich<br />
massiver Vergrämungseffekte weit über den direkten Eingriffsbereich hinaus, wirkungsvoll<br />
zu reduzieren.<br />
16.1.2.4.2<br />
Die Schutzmaßnahme S 5 wird der seitens anderer Einwender erhobenen Forderung gerecht,<br />
die durch Entstehung neuer Waldränder hervorgerufenen negativen Effekte zu vermindern.<br />
Der Verlust von Waldfläche und Waldrändern ist im Forstgutachten beschrieben<br />
worden. Die unter S 5 genannten Maßnahmen(Schaffung und Entwicklung eines neuen<br />
Waldsaumes) können die zu erwartenden Randeffekte durch die Waldanschnitte vermindern.<br />
Die betroffenen Bereiche sind im Rahmen der Waldumbau- bzw. Waldumstruktu-