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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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21.2.5 Schutzgut Klima/Luft<br />

- 205 -<br />

Wesentlich für die lokalklimatische Situation im Untersuchungsraum sind die ausgedehnten<br />

Waldflächen des Querumer Forstes. Sie bilden mesoklimatische Inseln, die der Frischluftproduktion<br />

und Filterwirkung (Luftschadstoffe) dienen und daher eine besondere Bedeutung<br />

für die Luftregeneration haben. Sie dämpfen Strahlungs- und Temperaturschwankungen<br />

und weisen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit auf. Alle Waldbestände besitzen<br />

eine lufthygienische Ausgleichsfunktion, indem sie durch Frischluftproduktion und Filterwirkung<br />

bezüglich Staub und Russpartikeln eine Verbesserung des Lokalklimas bewirken.<br />

Durch den Verlust von Waldflächen des Querumer Forstes infolge von Waldrodung gehen<br />

Flächen mit Frischluftproduktions- und Filterfunktion (Trocken- und Nassdisposition, Sedimentation<br />

durch Windgeschwindigkeitserniedrigung, pflanzlicher Gasaustausch) verloren,<br />

die einen erheblichen Einfluss insbesondere auf partikelförmige Immissionen im Nahbereich<br />

von Emittenten aufweisen. Randeffekte durch Waldanschnitt und Verlängerung des Waldrandes<br />

im Bereich des <strong>Flughafen</strong>geländes und der Befeuerungsschneise sowie damit einhergehende<br />

bestandsklimatische Auswirkungen durch eine stärkere Einstrahlung und Windexposition,<br />

verändern u. a. die Standortbedingungen des Waldbodens als Lebensraum für<br />

Tiere und Pflanzen.<br />

Die Lufthygiene des Untersuchungsraumes wird insbesondere durch die Immissionsbeiträge<br />

des übergeordneten Straßenverkehrs beeinträchtigt. Die Gesamtbelastung erreicht maximale<br />

Beurteilungswerte von weniger als 30 % der Immissionswerte der TA-Luft, der 22. und<br />

23. BImSchV. Für die Russbelastung und NO 2 (nach LAI und EU) ergeben sich höhere Beurteilungswerte.<br />

Auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände kommt es insbesondere in der Startphase zu erhöhten NO 2-<br />

Belastungen. Durch unvollständige Verbrennung bei Leerlauf oder Bewegungen innerhalb<br />

des Luftfeldes sind erhöhte Beeinträchtigungen durch Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoff<br />

zu erwarten.<br />

Innerhalb des Fluggeländes ergeben sich geringfügige Erhöhungen der Immissionsbeiträge<br />

hauptsächlich durch die Zunahme der eingesetzten strahlgetriebenen Flugzeugmuster.<br />

Strahltriebwerke zeichnen sich im Vergleich zu Propellertriebwerken durch höhere Emissionen<br />

an Stick- und Schwefeloxiden bei gleichzeitig niedrigeren Emissionen aus unvollständiger<br />

Verbrennung aus. Durch die Verlängerung der Start- und Landebahn werden die Emissionsschwerpunkte<br />

von den maximal belasteten Immissionsorten verlagert und so bisher<br />

weniger beeinträchtigte Bereiche stärker belastet.<br />

Die wesentlichen Bedenken und Hinweise von Einwendern betreffen die gesundheitlichen<br />

Belastungen durch den Verlust an Waldfläche sowie eine befürchtete Veränderung des<br />

Kleinklimas. In diesem Zusammenhang wird die Erstellung eines Klimagutachtens gefordert.<br />

Bezüglich der lufthygienischen Belange wird von Einwendern eine Messung der Hintergrundbelastung<br />

sowie zur Feststellung der Schadstoffbelastung eine feste Messstation in<br />

<strong>Flughafen</strong>nähe gefordert.<br />

21.2.6 Schutzgut Landschaft<br />

Die Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>geländes, die Verlängerung der Start- und Landebahn sowie<br />

der Bau der Ostumfahrung bedingen durch die neu entstehenden, versiegelten bzw. in Anspruch<br />

genommenen Flächen sowie den Verlust landschaftsprägender Strukturen eine Beeinträchtigung<br />

des Landschafts- bzw. Ortsbildes. Die technische Überformung der Landschaft<br />

wird – auch unter Berücksichtigung der Vorbelastungen – verstärkt.<br />

Durch die Bautätigkeit erfolgt eine zeitlich begrenzte visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.<br />

Die Erholungseignung und das Landschaftserleben werden durch erhöhte

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