Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Der Schwerpunkt der Kompensationsmaßnahmen rund um Bevenrode ist unter Berücksichtigung<br />
des naturräumlichen Zusammenhanges, der naturschutzrechtlich gebotenen Nähe zum<br />
Eingriffsort und des Gesichtspunktes der Vernetzung von Teillebensräumen gerechtfertigt.<br />
Im Zuge der Umsetzung des Kompensationskonzeptes – hier der Ersatzaufforstungen –<br />
werden die Interessen und Belange der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe in diesem<br />
Gebiet berücksichtigt. Die Inanspruchnahme des ganz überwiegenden Teils der Flächen<br />
geschieht im Konsens mit Eigentümern und Pächtern. Die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse<br />
einzelner ländlicher Betriebe finden Berücksichtigung. Deshalb wurde die im Raum<br />
Bevenrode benötigte Kompensationsfläche auch deutlich von ursprünglich 130,24 ha auf<br />
115,93 ha reduziert und Maßnahmen teilweise in die Gemarkung Weddel verlegt.<br />
Weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemarkung Weddel zur Reduzierung der<br />
Flächeninanspruchnahme im Raum Bevenrode sind aus naturschutzrechtlichen Gründen<br />
und in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden des Landkreises Wolfenbüttel und der<br />
Stadt <strong>Braunschweig</strong> abzulehnen.<br />
Geprüft wurde im Verlauf des Verfahrens auch, landschaftspflegerische Maßnahmen in anderen<br />
Suchräumen zu verwirklichen. In diesen Bereichen werden jedoch andere Entwicklungsziele<br />
für Natur- und Landschaft verfolgt, sie stehen nicht in einem räumlich-funktionalen<br />
Zusammenhang mit den ausgleichenden Funktionen des Naturhaushalts oder sie sind aus<br />
naturschutzrechtlichen Gründen nicht geeignet. Auch wurden Bereiche von den zuständigen<br />
Naturschutzbehörden abgelehnt.<br />
Soweit hinsichtlich durchzuführender Kompensationsmaßnahmen eine Veränderung des<br />
Landschaftsbildes beanstandet wird, ist festzustellen, dass bei der Planung der Maßnahmen<br />
Sichtachsen berücksichtigt wurden. Zudem ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen<br />
durch eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu einer Verbesserung der derzeitigen Landschaftssituation<br />
beitragen und es dadurch eher zu einer positiven Änderung des Landschaftsbildes<br />
kommt.<br />
Was die in Dibbesdorf und Beienrode vorgesehenen Maßnahmen anbelangt, so befinden<br />
sich diese im Eigentum der Stadt <strong>Braunschweig</strong> bzw. der Stiftung <strong>Braunschweig</strong>ischer Kulturbesitz,<br />
ehemals Kloster- und Studienfonds. Nur diese Flächen stehen für Kompensationsmaßnahmen<br />
zur Verfügung. Auf die Beanspruchung von Flächen anderer Eigentümer<br />
wird dort verzichtet.<br />
Die Inanspruchnahme von Flächen in Beienrode ist nicht vorgesehen.<br />
Im Gemeindegebiet von Lehre schließlich sind nur in sehr geringem Umfang Kompensationsmaßnahmen<br />
geplant. Die Flächen befinden sich im Besitz eines Privateigentümers (3,8<br />
ha). Der Privateigentümer hat seine Flächen dem Maßnahmeträger freiwillig zum Kauf angeboten.<br />
Eine maßnahmenbedingte besondere Belastung der Gemeinde Lehre und der dortigen<br />
Landwirtschaft ist also nicht erkennbar.<br />
16.1.6.3.3.3<br />
Es wird von einigen Einwendern eine Verlegung der Standorte der Ersatzmaßnahmen gefordert,<br />
und zwar in die Bereiche der Truppenübungsplätze „Wohld“ (Schandelah) und „Cremlingen“<br />
und der ausgewiesenen Naturschutzgebiete im Raum Riddagshausen sowie in die<br />
Gemarkungen Emmerstedt, Wahle, Reutlingen, Barnstorf, Cremlingen, Groß Vahlberg, Groß<br />
Denkte, Destedt, Schandelah-Sickte u. w. m.<br />
Die Forderung wird zurückgewiesen. Die erstgenannten drei Bereiche sind im Zuge der Konkretisierung<br />
der Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung<br />
bzw. Verfügbarkeit geprüft worden. Auf den Sitzungen der A + E-Kommission wurden diese<br />
Flächen ebenfalls diskutiert und im Nachgang nochmals auf Eignung/Verfügbarkeit geprüft.