02.06.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 133 -<br />

Der Schwerpunkt der Kompensationsmaßnahmen rund um Bevenrode ist unter Berücksichtigung<br />

des naturräumlichen Zusammenhanges, der naturschutzrechtlich gebotenen Nähe zum<br />

Eingriffsort und des Gesichtspunktes der Vernetzung von Teillebensräumen gerechtfertigt.<br />

Im Zuge der Umsetzung des Kompensationskonzeptes – hier der Ersatzaufforstungen –<br />

werden die Interessen und Belange der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe in diesem<br />

Gebiet berücksichtigt. Die Inanspruchnahme des ganz überwiegenden Teils der Flächen<br />

geschieht im Konsens mit Eigentümern und Pächtern. Die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse<br />

einzelner ländlicher Betriebe finden Berücksichtigung. Deshalb wurde die im Raum<br />

Bevenrode benötigte Kompensationsfläche auch deutlich von ursprünglich 130,24 ha auf<br />

115,93 ha reduziert und Maßnahmen teilweise in die Gemarkung Weddel verlegt.<br />

Weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemarkung Weddel zur Reduzierung der<br />

Flächeninanspruchnahme im Raum Bevenrode sind aus naturschutzrechtlichen Gründen<br />

und in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden des Landkreises Wolfenbüttel und der<br />

Stadt <strong>Braunschweig</strong> abzulehnen.<br />

Geprüft wurde im Verlauf des Verfahrens auch, landschaftspflegerische Maßnahmen in anderen<br />

Suchräumen zu verwirklichen. In diesen Bereichen werden jedoch andere Entwicklungsziele<br />

für Natur- und Landschaft verfolgt, sie stehen nicht in einem räumlich-funktionalen<br />

Zusammenhang mit den ausgleichenden Funktionen des Naturhaushalts oder sie sind aus<br />

naturschutzrechtlichen Gründen nicht geeignet. Auch wurden Bereiche von den zuständigen<br />

Naturschutzbehörden abgelehnt.<br />

Soweit hinsichtlich durchzuführender Kompensationsmaßnahmen eine Veränderung des<br />

Landschaftsbildes beanstandet wird, ist festzustellen, dass bei der Planung der Maßnahmen<br />

Sichtachsen berücksichtigt wurden. Zudem ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen<br />

durch eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu einer Verbesserung der derzeitigen Landschaftssituation<br />

beitragen und es dadurch eher zu einer positiven Änderung des Landschaftsbildes<br />

kommt.<br />

Was die in Dibbesdorf und Beienrode vorgesehenen Maßnahmen anbelangt, so befinden<br />

sich diese im Eigentum der Stadt <strong>Braunschweig</strong> bzw. der Stiftung <strong>Braunschweig</strong>ischer Kulturbesitz,<br />

ehemals Kloster- und Studienfonds. Nur diese Flächen stehen für Kompensationsmaßnahmen<br />

zur Verfügung. Auf die Beanspruchung von Flächen anderer Eigentümer<br />

wird dort verzichtet.<br />

Die Inanspruchnahme von Flächen in Beienrode ist nicht vorgesehen.<br />

Im Gemeindegebiet von Lehre schließlich sind nur in sehr geringem Umfang Kompensationsmaßnahmen<br />

geplant. Die Flächen befinden sich im Besitz eines Privateigentümers (3,8<br />

ha). Der Privateigentümer hat seine Flächen dem Maßnahmeträger freiwillig zum Kauf angeboten.<br />

Eine maßnahmenbedingte besondere Belastung der Gemeinde Lehre und der dortigen<br />

Landwirtschaft ist also nicht erkennbar.<br />

16.1.6.3.3.3<br />

Es wird von einigen Einwendern eine Verlegung der Standorte der Ersatzmaßnahmen gefordert,<br />

und zwar in die Bereiche der Truppenübungsplätze „Wohld“ (Schandelah) und „Cremlingen“<br />

und der ausgewiesenen Naturschutzgebiete im Raum Riddagshausen sowie in die<br />

Gemarkungen Emmerstedt, Wahle, Reutlingen, Barnstorf, Cremlingen, Groß Vahlberg, Groß<br />

Denkte, Destedt, Schandelah-Sickte u. w. m.<br />

Die Forderung wird zurückgewiesen. Die erstgenannten drei Bereiche sind im Zuge der Konkretisierung<br />

der Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung<br />

bzw. Verfügbarkeit geprüft worden. Auf den Sitzungen der A + E-Kommission wurden diese<br />

Flächen ebenfalls diskutiert und im Nachgang nochmals auf Eignung/Verfügbarkeit geprüft.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!