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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Baubedingte Erschütterungen im Bereich Waggum bzw. Hondelage oder im unmittelbaren<br />

Baustellenbereich werden von der Planfeststellungsbehörde nicht erwartet, da Spezialgründungen<br />

oder Sondertiefbauten nicht erforderlich werden.<br />

Ebenfalls werden störende Beeinträchtigungen durch Lichtimmissionen ausgeschlossen, da<br />

eine Baustellenbeleuchtung bzw. eine Beleuchtung der Baustellenfahrzeuge gebündelt und<br />

punktuell auf den Baustellenbereich strahlt.<br />

12. Straßenanbindung<br />

12.1. Beschreibung<br />

Aufgrund der Verlängerung der Start- und Landebahn wird die östlich am <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

– <strong>Wolfsburg</strong> verlaufende L 293 (Grasseler Straße) durchtrennt.<br />

Für die zukünftige Verkehrsführung standen vier Alternativen zur Debatte:<br />

- Die ersatzlose Sperrung der Grasseler Straße im Bereich des Flugfeldes,<br />

- die Tunnellösung im Zuge der heutigen Grasseler Straße (L 293),<br />

- die östliche Umfahrung im Zuge der L 635 Hondelage – Waggum mit Anschluss an<br />

die Grasseler Straße südlich des Sportplatzes Waggum,<br />

- die Westumgehung des <strong>Flughafen</strong>geländes (Südumgehung Waggum – Ostumgehung<br />

Bienrode, Anschluss an die L 625).<br />

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten hat sich auch die Planfeststellungsbehörde<br />

für die Ostumfahrung entschieden.<br />

Die Baustrecke der östlichen Umfahrung beginnt in Waggum auf Höhe des Sportplatzes und<br />

schwenkt hier nach Osten, um dann unmittelbar entlang der neuen östlichen <strong>Flughafen</strong>grenze<br />

zu verlaufen. Sie trifft nach knapp 2 km als lang gezogene Rechtskurve auf die L 635 und<br />

wird gleichberechtigt an die Landesstraße angebunden. Die L 635 aus Richtung Hondelage<br />

wird rechtwinklig an die Ostumfahrung angeschlossen. Parallel zur neuen Umgehungsstraße,<br />

wie auch an der vorhandenen L 635, ist ein Radweg auf der linken Seite der<br />

Fahrbahn geplant.<br />

Durch den Bau der Umgehungsstraße vergrößert sich der Umfang der versiegelten Fläche<br />

und es verändern sich die Einleitungsmengen des Oberflächenwassers. Es ist jedoch gewährleistet,<br />

dass sich die Einleitungsmengen an den verschiedenen Einleitungspunkten nicht<br />

erhöhen. Bei der Auswahl der Behandlungsmethoden zur Versickerung, Zwischenspeicherung<br />

und Ableitung des Oberflächenwassers ist berücksichtigt, dass die Straßenbaumaßnahme<br />

im Grundwasserschutzgebiet III b liegt. Einzelheiten der Entwässerung sind in der<br />

Unterlage 5.3 der Planfeststellungsunterlagen ausführlich beschrieben.<br />

12.2 Alternativen<br />

Die vier Varianten wurden unter anderem im Raumordnungsverfahren untersucht. In der<br />

Landesplanerischen Feststellung vom 03.09.2004 wurden die Vor- und Nachteile der einzelnen<br />

Alternativen dargestellt, ohne allerdings eine von ihnen zur Vorzugsvariante zu erklären.<br />

Der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde für die Ostumgehung liegen folgende Erwägungen<br />

zugrunde:<br />

12.2.1<br />

Bei der ersatzlosen Sperrung der Grasseler Straße handelt es sich zwar insbesondere unter<br />

den Gesichtspunkten des Lärms, des Naturschutzes, des Flächenverbrauchs, der Land-,

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