Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Die Planfeststellungsbehörde weist darauf hin, dass bereits im vorangegangenen ROV ein<br />
Betrachtungszeitraum von 30 Jahre für die Waldbetroffenheit festgelegt wurde. Sie hält eine<br />
längere Vorausschau auch nicht für sinnvoll, da weder die technische Entwicklung der Luftfahrt<br />
noch die der forstwirtschaftlichen Nutzung sachgerecht prognostiziert werden können.<br />
Die forstwirtschaftliche Nutzung richtet sich heute nicht mehr an der Umtriebszeit aus; vielmehr<br />
bestimmen heute unabhängig vom Alter des Einzelbaumes die Zielstärken den Nutzungszeitpunkt.<br />
Diese werden zum Zeitpunkt der höchsten Wertschöpfung des Einzelbaumes<br />
erreicht.<br />
Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Waggumer Weghauses mit den vorgegebenen Höhenvorgaben<br />
ist festzustellen, dass das Gasthaus kein Luftfahrthindernis darstellt, da es sich unterhalb<br />
der südlichen, seitlichen Übergangsfläche befindet.<br />
Rodungsarbeiten finden nur im Erweiterungsgelände des <strong>Flughafen</strong>s, der Ostumfahrung, im<br />
Bereich der Regenrückhaltebecken und der Aufständerung der Anflugbefeuerung statt. Diese<br />
Flächen sind jedoch vom verbleibenden Umwandlungswald abgepuffert. Die Abteilung<br />
126 B1 ist davon nicht betroffen. Folgeschäden oder Randschäden, die aufgrund von<br />
Hiebmaßnahmen an den Nachbarbäumen auftreten können, sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
unerheblich, weil sie an Bäumen auftreten werden, die mittelfristig zum<br />
Hindernis werden und dann ebenfalls gefällt werden müssen. Der neue Waldrand liegt allerdings<br />
noch hinter diesen Bäumen und kann langfristig ohne Folgeschäden gestaltet werden.<br />
16.2.1.6<br />
Privateinwender beanstanden, dass durch die geplante Rodung das letzte zusammenhängende<br />
Waldgebiet im Norden der Stadt <strong>Braunschweig</strong> auseinander gerissen und damit<br />
wichtige Migrationsachsen von Tieren unterbrochen werden. Auch sei der Waldbereich südlich<br />
der Ausbaumaßnahme nicht in die forstwirtschaftliche Analyse einbezogen.<br />
Dass Migrationsachsen von Tieren durch Waldrodung zerstört werden, wird von der Planfeststellungsbehörde<br />
nicht verkannt. Die Durchgängigkeit der Landschaft für verschiedene<br />
Tierarten wird durch die planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen und durch eine entsprechende<br />
Gestaltung und Bewirtschaftung der Gehölze und Waldflächen im Hindernisfreiheitsbereich<br />
östlich des <strong>Flughafen</strong>s jedoch so weit wie möglich gewährleistet. So wird die<br />
östlich des <strong>Flughafen</strong>s vorhandene Migrationsachse entlang der dortigen Waldränder bzw.<br />
der Rohrbruchgrabenniederung durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen weiter<br />
entwickelt und gestärkt.<br />
Eine Einbeziehung der südlich der Tiefen Straße stehenden Waldflächen hält die Planfeststellungsbehörde<br />
für nicht erforderlich, da diese Flächen nur gering betroffen sind. Es<br />
wird lediglich am Waldrand zur Straße hin mittelfristig zu Eingriffen kommen, die jedoch aus<br />
Gründen der Verkehrssicherung auch ohne die Verlängerung der Start- und Landebahn anstehen<br />
würden.<br />
Soweit von Einwendern gefragt wird, ob im Falle der Ansiedlung von Gewerbebetrieben weitere<br />
Waldflächen gerodet werden müssen, ist festzustellen, dass die Planfeststellungsbehörde<br />
von der weiteren Ansiedlung von Gewerbebetrieben keine Kenntnis hat, die in<br />
diesem Verfahren zu berücksichtigen wäre. Sollte sich Gewerbe auf Waldstandorten ansiedeln<br />
wollen, werden die dann notwendigen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren unter<br />
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.<br />
16.2.1.7<br />
Allgemein wird eingewendet, dass bei Rodung des Querumer Forstes für viele Jahrzehnte<br />
eine Freifläche zwischen den Ortschaften Waggum und Hondelage entstehen würde. Das<br />
Forstgutachten stelle hier mit der Zielbestockung einen Zustand dar, der mit großer Wahr-