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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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- 141 -<br />

Die Planfeststellungsbehörde weist darauf hin, dass bereits im vorangegangenen ROV ein<br />

Betrachtungszeitraum von 30 Jahre für die Waldbetroffenheit festgelegt wurde. Sie hält eine<br />

längere Vorausschau auch nicht für sinnvoll, da weder die technische Entwicklung der Luftfahrt<br />

noch die der forstwirtschaftlichen Nutzung sachgerecht prognostiziert werden können.<br />

Die forstwirtschaftliche Nutzung richtet sich heute nicht mehr an der Umtriebszeit aus; vielmehr<br />

bestimmen heute unabhängig vom Alter des Einzelbaumes die Zielstärken den Nutzungszeitpunkt.<br />

Diese werden zum Zeitpunkt der höchsten Wertschöpfung des Einzelbaumes<br />

erreicht.<br />

Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Waggumer Weghauses mit den vorgegebenen Höhenvorgaben<br />

ist festzustellen, dass das Gasthaus kein Luftfahrthindernis darstellt, da es sich unterhalb<br />

der südlichen, seitlichen Übergangsfläche befindet.<br />

Rodungsarbeiten finden nur im Erweiterungsgelände des <strong>Flughafen</strong>s, der Ostumfahrung, im<br />

Bereich der Regenrückhaltebecken und der Aufständerung der Anflugbefeuerung statt. Diese<br />

Flächen sind jedoch vom verbleibenden Umwandlungswald abgepuffert. Die Abteilung<br />

126 B1 ist davon nicht betroffen. Folgeschäden oder Randschäden, die aufgrund von<br />

Hiebmaßnahmen an den Nachbarbäumen auftreten können, sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

unerheblich, weil sie an Bäumen auftreten werden, die mittelfristig zum<br />

Hindernis werden und dann ebenfalls gefällt werden müssen. Der neue Waldrand liegt allerdings<br />

noch hinter diesen Bäumen und kann langfristig ohne Folgeschäden gestaltet werden.<br />

16.2.1.6<br />

Privateinwender beanstanden, dass durch die geplante Rodung das letzte zusammenhängende<br />

Waldgebiet im Norden der Stadt <strong>Braunschweig</strong> auseinander gerissen und damit<br />

wichtige Migrationsachsen von Tieren unterbrochen werden. Auch sei der Waldbereich südlich<br />

der Ausbaumaßnahme nicht in die forstwirtschaftliche Analyse einbezogen.<br />

Dass Migrationsachsen von Tieren durch Waldrodung zerstört werden, wird von der Planfeststellungsbehörde<br />

nicht verkannt. Die Durchgängigkeit der Landschaft für verschiedene<br />

Tierarten wird durch die planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen und durch eine entsprechende<br />

Gestaltung und Bewirtschaftung der Gehölze und Waldflächen im Hindernisfreiheitsbereich<br />

östlich des <strong>Flughafen</strong>s jedoch so weit wie möglich gewährleistet. So wird die<br />

östlich des <strong>Flughafen</strong>s vorhandene Migrationsachse entlang der dortigen Waldränder bzw.<br />

der Rohrbruchgrabenniederung durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen weiter<br />

entwickelt und gestärkt.<br />

Eine Einbeziehung der südlich der Tiefen Straße stehenden Waldflächen hält die Planfeststellungsbehörde<br />

für nicht erforderlich, da diese Flächen nur gering betroffen sind. Es<br />

wird lediglich am Waldrand zur Straße hin mittelfristig zu Eingriffen kommen, die jedoch aus<br />

Gründen der Verkehrssicherung auch ohne die Verlängerung der Start- und Landebahn anstehen<br />

würden.<br />

Soweit von Einwendern gefragt wird, ob im Falle der Ansiedlung von Gewerbebetrieben weitere<br />

Waldflächen gerodet werden müssen, ist festzustellen, dass die Planfeststellungsbehörde<br />

von der weiteren Ansiedlung von Gewerbebetrieben keine Kenntnis hat, die in<br />

diesem Verfahren zu berücksichtigen wäre. Sollte sich Gewerbe auf Waldstandorten ansiedeln<br />

wollen, werden die dann notwendigen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren unter<br />

Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.<br />

16.2.1.7<br />

Allgemein wird eingewendet, dass bei Rodung des Querumer Forstes für viele Jahrzehnte<br />

eine Freifläche zwischen den Ortschaften Waggum und Hondelage entstehen würde. Das<br />

Forstgutachten stelle hier mit der Zielbestockung einen Zustand dar, der mit großer Wahr-

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