Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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21.3.2.2.11<br />
Naturschutzvereine und private Einwender fordern weitergehende Untersuchungen, die die<br />
Wanderungen zwischen den Quartieren in den Ortschaften und den Jagdhabitaten aufzeigen.<br />
In der UVS seien zwar bedeutsame Lebensraumbeziehungen dargestellt, es fehlten<br />
jedoch Angaben, welche Arten in welcher Individuenzahl diese Räume nutzen und es bestehe<br />
die Möglichkeit weiterer bedeutsamer Lebensraumbeziehungen.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hält weitere Untersuchungen bezüglich Wanderungen zwischen<br />
den Quartieren nicht für erforderlich. Sicherlich ließe sich die Bedeutung der Lebensraumbeziehungen<br />
für weitere Arten nachweisen. Ein weiterer Erkenntnisgewinn zur<br />
Beurteilung des Sachverhaltes würde dadurch jedoch nicht erbracht. Der Sachverhalt ist in<br />
seiner Bedeutung für die angesprochenen Tiergruppen sowohl in der UVS wie auch im LBP<br />
entsprechend gewürdigt worden.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hält ebenfalls weitere Untersuchungen der baum- und rindenbewohnenden<br />
Arthropodentaxa im Stamm- und Kronenbereich der dominanten Baumarten<br />
in verschiedenen Altersklassen und Vitalitätskategorien für nicht erforderlich, um ggf. einen<br />
Nachweis von Urwaldrelikten für eine weitere wertbestimmende Ausprägung zu erfahren.<br />
Nach Festlegung des Untersuchungsrahmens wurden entsprechende Tier- und Pflanzengruppen<br />
untersucht und bei der Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen<br />
berücksichtigt. Die Wertigkeit und Bedeutung des betroffenen Waldökosystems für den Naturhaushalt<br />
wurde bereits anhand der Ergebnisse der Erfassung der in solchen Verfahren<br />
üblicherweise untersuchten Taxa deutlich. Die Planfeststellungsbehörde ist der Auffassung,<br />
dass der Aufwand für eine weitere Bestätigung dieses Sachverhalts durch Untersuchungen<br />
spezieller Tier- und Pflanzenarten über mehrere Jahre in keinem vernünftigen Verhältnis<br />
zum möglichen Erkenntnisgewinn steht. Auch der theoretisch mögliche Nachweis von Urwaldrelikten<br />
hätte die bereits jetzt schon höchste Bewertung der alten Baumbestände im<br />
Querumer Forst nicht weiter steigern können. Aufgrund der sehr hohen Bedeutung dieser<br />
alten Baumbestände mit ihrem hohen Anteil an Alt- und Totholz für diverse Tierarten und<br />
weitere mutmaßliche Vorkommen darauf spezialisierter Arten sind Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen<br />
vorgesehen. Auf die planfestgestellte Maßnahme V 4 - Verbleib von<br />
Totholz im Wald – wird insoweit verwiesen. Als weitere Kompensationsmaßnahme mit gleicher<br />
Zielrichtung ist die Sicherung und Entwicklung entsprechender Bereiche in den anliegenden<br />
Privatwaldflächen und auf Staatsforsten anzusehen.<br />
Entsprechendes gilt auch, soweit Forderungen nach einer dreijährigen Untersuchung der Bodenfauna<br />
und –flora auf den Flächen außerhalb des Betroffenenheitsbereiches zwecks Bewertung<br />
der Auswirkungen von Entwässerungsmaßnahmen auf die Bodenbiozönosen, Untersuchungen<br />
zur bodenbiologischen Aktivität und Zersetzungsleistung im Hinblick auf die<br />
Bewertung der Bodenfunktion und mehrjährige Untersuchungen zu den vorhandenen Artenspektren<br />
an Parasitoiden, Prädatoren, zu den vorhandenen Bestäuberkomplexen und zu den<br />
vorhandenen Phytophagenkomplexen erhoben werden.<br />
Hinsichtlich der Auswirkungen auf Entwässerungsmaßnahmen ist zu ergänzen, dass die aus<br />
dem Waldverlust resultierende Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate die versiegelungsbedingte<br />
Reduzierung durch Ableitung des Oberflächenwassers teilweise ausgleichen<br />
wird, so dass nicht mit signifikanten Änderungen des Wasserhaushalts zu rechnen<br />
ist bzw. diese sich innerhalb des natürlichen Schwankungsbereiches bewegen.<br />
Soweit weiter beanstandet wird, dass vorliegende Untersuchungen zu xylobionten Käfern<br />
methodisch unzureichend seien und eine stichprobenartige Untersuchung der Baumkronenregion<br />
der kompletten Insektenfauna mittels Fogging für mindestens zehn exemplarisch aus-