Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bezüglich der Geräusche durch den Einsatz von Schleppwinden sind prinzipiell Belästigungen<br />
der Anwohner nahe des Windenaufstellortes mit einem Geräuschpegel von 55,8 dB(A)<br />
für den Immissionspunkt Waggum, Am <strong>Flughafen</strong> 15, möglich. Die ermittelten Geräuschpegel<br />
liegen jedoch in Bereichen, die deutlich unter den ausgewiesenen Bodengeräuschen<br />
liegen, die durch sonstige Bodengeräuschquellen verursacht werden. Ein relevanter Beitrag<br />
der Schleppwinde zum mittleren Geräuschniveau der Bodengeräuschbelastung ist somit<br />
nicht gegeben.<br />
- 93 -<br />
Hinsichtlich der Geräusche durch den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände<br />
und den <strong>Flughafen</strong>parkplätzen sowie den als Vorbelastung berücksichtigten öffentlichen<br />
Straßenverkehr in der Nachbarschaft des <strong>Flughafen</strong>s ergeben sich in den meisten Fällen<br />
unbedeutsame Pegelzunahmen von bis zu 1 dB(A).<br />
14.2.1 Einwendungen zum Bodenlärm<br />
14.2.1.1 Eingangsgrößen<br />
14.2.1.1.1<br />
Von mehreren privaten Einwendern wurden verschiedene Eingangsgrößen zum Bodenlärm<br />
beanstandet bzw. Berechnungen für nicht sachgerecht und fehlerhaft gehalten.<br />
Es könne nicht nachvollzogen werden, ob die Berechnungsansätze dem Worst-Case-<br />
Grundsatz entsprechen, da u. a. die maßgebliche Quelle für Art, Umfang, Anzahl, Dauer und<br />
Lokalisation von geräuschintensiven Maschinen, Fahrzeugen und Geräten dem Bodenlärmgutachten<br />
nicht zu entnehmen sind.<br />
Hierzu ist im Einzelnen auszuführen:<br />
Im Abschnitt 4.2 des Bodenlärmgutachtens sind von dem Gutachter die verwendeten Ausgangsdaten<br />
für die Ermittlung der Geräuschimmissionen ausführlich dargestellt und begründet<br />
worden. So ist z. B. bezüglich der Triebwerksprobeläufe, die eine der wichtigsten Bodengeräuschquellen<br />
darstellen, in Abschnitt 4.2.3 sehr deutlich die Anwendung des Worst-Case-<br />
Prinzips beschrieben. Ebenso ist ausgeführt, welche Informationen genutzt und von welchen<br />
Stellen diese Informationen erhalten werden. So ist z. B. die Häufigkeit und Dauer der<br />
Schallabstrahlung von Bodenlärmquellen durch Hilfstriebwerke von Flugzeugen (APU) und<br />
Bodenstromaggregate (GPU) -Betrieb aus den Angaben des Flugplatzbetriebes abgeleitet.<br />
Auftretende Variabilitäten wurden im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung berücksichtigt.<br />
Berücksichtigte Bodengeräuschquellen sind zudem in Abschnitt 4.2 ausführlich erläutert. Die<br />
den Gutachten beigefügten Pläne 001 und 002 dienen dabei keinesfalls als alleinige oder<br />
sogar erschöpfende Informationen zu den Bodengeräuschquellen, sondern dienen lediglich<br />
dem besseren Verständnis dieser Angaben. Soweit beanstandet wird, dass nächtlicher Bodenlärm<br />
nicht berücksichtigt wird, verweist die Planfeststellungsbehörde ebenfalls auf die<br />
Ausführungen in dem Bodenlärmgutachten. Hierin wird richtigerweise davon ausgegangen,<br />
dass relevante Bodengeräuschimmissionen in der Nacht nicht auftreten, da ein regelmäßiger<br />
Nachtflugbetrieb derzeit und zukünftig nicht stattfindet. Notfälle, Ausnahmen, Verspätungen<br />
u. ä. können nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde dabei unberücksichtigt bleiben.<br />
14.2.1.1.2<br />
Es wird vorgetragen, Ausführungen des Gutachters auf Seite 22 des Bodenlärmgutachtens<br />
für das Warmlaufen der Triebwerke und den Einsatz von Hilfstriebwerken seien nicht sachgerecht,<br />
ebenso seien die Annahmen zu den Betriebszeiten nicht belegt und nicht nachvollziehbar.<br />
Außerdem seien Bewegungen zu den Triebwerkstestpunkten nicht berücksichtigt.<br />
Festzustellen ist hierzu, dass die Häufigkeit und Dauer des Einsatzes von Hilfstriebwerken<br />
sowie die Dauer des Anlassens oder Warmlaufens von Triebwerken aus Angaben des Flug-