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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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11.2 Einwendungen zur technischen Planung <strong>Flughafen</strong><br />

- 65 -<br />

11.2.1<br />

Die Deutsche Flugsicherung führt an, dass sich die Höhe des neuen <strong>Flughafen</strong>bezugspunktes<br />

nach der alten Höhe richten sollte. Zudem wird beanstandet, dass im Westen der Bahn<br />

geforderte Flächen, wie z. B. Sicherungsstreifen, nicht vollständig vorhanden sind und es<br />

werden Bedenken gegen das Aufstellen der ILS-Komponenten, wie im Plan dargestellt, geäußert.<br />

Hierzu ist von der Planfeststellungsbehörde festzustellen, dass die Höhe des derzeitigen<br />

Bezugspunktes mit 84 m über NN nicht verändert wird. Bezüglich der Hindernissituation im<br />

Westen wird sich die bestehende Situation grundsätzlich ebenfalls nicht verändern. Zuletzt<br />

wurde im Jahr 2005 der Landekurssender 26 im Westen der Bahn durch eine 12 Element-<br />

Anlage ersetzt. Diese entspricht den Anforderungen der Hindernisrichtlinie NFL I 328/01 sowohl<br />

im Bestand als auch bei einer Startbahnverlängerung nach Osten.<br />

Die Planungen der ILS-Anlagen wurden vom Maßnahmeträger mit der DFS abgestimmt. Die<br />

technische Freigabe durch das DFS erfolgte am 16.09.2005, die betriebliche Freigabe am<br />

27.09.2005. Das Vorhaben verändert die bestehende Situation im Westen der Start- und<br />

Landebahn hinsichtlich des Landekurssenders 26 nicht. Die Lage des Landekurssenders 08<br />

wurde vom Maßnahmeträger in Abstimmung mit der DFS auf 300 m hinter dem östlichen<br />

Bahnende festgelegt.<br />

11.2.2<br />

Einwender beanstanden, dass die Planunterlagen unvollständig seien, da keine Hinderniskarten<br />

für den <strong>Flughafen</strong> existierten. Zudem wird beanstandet, dass die Sicherheitsfläche<br />

zwischen dem Wohngebiet Bienrode und der Start- und Landebahn unzureichend sei.<br />

Die Einwendungen waren zurückzuweisen.<br />

Die ermittelten Hindernisse sind in den Plänen gem. § 40 LuftVZO zur Genehmigungsanpassung<br />

dargestellt und in den Erläuterungen aufgelistet. Die Hinderniskarte, die nicht Bestandteil<br />

der Planunterlagen ist, wird erst nach Inbetriebnahme der verlängerten Start- und<br />

Landebahn im Luftfahrthandbuch Deutschland, veröffentlicht. Die angesprochene Sicherheitsfläche<br />

wird von der Planfeststellungsbehörde für ausreichend gehalten. Bienrode befindet<br />

sich in einer Entfernung von 500 m westlich des westlichen Bahnendes und liegt auf<br />

einem Niveau von max. 73 m über NN und somit um ca. 10 m tiefer als die westliche<br />

Schwelle 08 mit rd. 83 m über NN. Es ergeben sich gegenüber der bestehenden Situation<br />

weder Änderungen in Bezug auf den Abstand zu Bienrode, noch in Bezug auf die Flughöhen<br />

bei von Westen landenden Flugzeugen.<br />

11.2.3<br />

Es wird vorgetragen, dass die Vergrößerung der Vorfeldfläche und die damit im Zusammenhang<br />

stehenden Maßnahmen unangemessen erscheinen, da mit stagnierenden bzw. abnehmenden<br />

Flugbewegungszahlen zu rechnen sei. Im Erörterungstermin wurde zudem bezweifelt,<br />

dass für das DLR eine Notwendigkeit zur Vorfeldvergrößerung gegeben ist.<br />

Die Vergrößerung der Vorfeldfläche wird von der Planfeststellungsbehörde anders beurteilt<br />

und für erforderlich gehalten. Das bestehende Vorfeld führt aufgrund seiner geringen Vorfeldtiefe<br />

bereits heute zu erheblichen betrieblichen Engpässen. Für den derzeitigen Betrieb<br />

mit Flugzeugen der ICAO-Klasse „C“ beträgt der von Hindernissen freizuhaltende Rollkorridor<br />

zu beiden Seiten der Rollbahnmittellinie je 26 m, für Flugzeuge der ICAO-Klasse „D“ sogar<br />

je 40,5 m. Hierdurch wird die Vorfeldtiefe an der weitesten Seite des Vorfeldes auf rd.<br />

35 m begrenzt. Flugzeuge mit einer Spannweite bis 36 m lassen sich bereits gegenwärtig<br />

aufgrund des erforderlichen Sicherheitsabstandes nicht ohne betriebliche Einschränkungen

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