Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 130 -<br />
anzumerken: Dieser Einwand ist zutreffend. Diese Maßnahme bedient den flächenhaften<br />
Bedarf der Kompensation. Gleichwohl werden mit dieser Maßnahme auch die Kompensation<br />
von Beeinträchtigungen und eine Verbesserung der Situation des Naturhaushaltes gewährleistet.<br />
Zusätzlich kommt dieser Maßnahme auch Bedeutung unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
zu.<br />
16.1.6.3.1.4<br />
Kritisiert wird seitens der Einwender, dass die Aufforstungsmaßnahmen nicht eingriffsnah<br />
erfolgen würden, insbesondere nicht in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Alteichenwaldbeständen.<br />
Aufforstungen hätten deshalb verstärkt in dem Bereich zwischen Groß<br />
Brunsrode und dem Hohnstedter Holz und in dem Leerraum zwischen den beiden Teilen des<br />
Vogelschutzgebietes V 48 erfolgen müssen.<br />
Diese Einwendung wird zurückgewiesen: Im Zuge der Entwicklung und Ausplanung des naturschutzfachlichen<br />
Kompensationskonzeptes ist ein Schwerpunkt der Flächen für die Aufforstungsmaßnahmen<br />
in den Bereich rund um Bevenrode nördlich des vom Eingriff betroffenen<br />
Querumer Waldgebietes gelegt worden. Die dort zum Teil vorhandenen kleineren Waldinseln<br />
stehen nach wie vor in funktionalem Zusammenhang mit dem Wald zwischen <strong>Braunschweig</strong><br />
und <strong>Wolfsburg</strong>. Auch unter diesem Gesichtspunkt finden die umfangreichen Aufforstungen<br />
eingriffsnah statt. Die größtmögliche Nähe der Aufforstungsflächen zu den bestehenden<br />
Natura 2000-Gebieten wurde realisiert. Mindestens wurde jedoch der funktionale Zusammenhang<br />
bzw. eine vernetzende Wirkung der Maßnahmen beachtet. Im Übrigen sind die<br />
angesprochenen Flächen im Raum Groß Brunsrode usw. nicht im benötigten Umfang verfügbar.<br />
Bei der Bewertung der einzelnen Bestände wurde mit dem Forstgutachter zusammen gearbeitet.<br />
Die Maßgaben aus der landesplanerischen Feststellung wurden hinreichend berücksichtigt.<br />
16.1.6.3.1.5<br />
Es wird des Weiteren bemängelt, dass die Ersatzmaßnahmen E 4 und E 5 zu weit vom betroffenen<br />
Waldbereich entfernt seien. Als eine sinnvolle Erweiterung der bestehenden<br />
Schutzgebiete und zur Kompensation der Eingriffe in die vorhandenen Brutgebiete des Mittelspechts<br />
werden Aufforstungsmaßnahmen in der Gemarkung Hondelage, insbesondere auf<br />
den ehemaligen Waldstandorten nördlich der Ortschaft, angesehen, angrenzend an die<br />
L 635 sowie beiderseits der K 31.<br />
Die angesprochenen Ersatzmaßnahmen am Beberbach nördlich von Bienrode und im Bereich<br />
Sandbach/Schunter dienen zwar auch dem Ersatz von beeinträchtigtem Wald, sind<br />
aber vor allem im Hinblick auf die Verbesserung der großräumigen Vernetzung von Waldlebensräumen<br />
im Gebiet zu sehen. Da es durch den geplanten Ausbau auch zu Zerschneidungseffekten<br />
von Waldlebensräumen kommen wird, sind diese entsprechenden Kompensationsmaßnahmen<br />
sinnvoll und erforderlich. Die vom Einwender vorgeschlagenen Flächen<br />
nördlich von Hondelage liegen in einem zukünftigen Hindernisfreiheitsbereich. Waldanpflanzung<br />
würde einer dauerhaften Höhenbegrenzung und entsprechenden Maßnahmen unterliegen.<br />
Die angesprochenen Flächen dienen unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten teilweise<br />
anderen Entwicklungszielen. Weiterhin ist in dem Bereich im Zusammenhang mit den<br />
Kompensationsmaßnahmen für die BAB A 2 vor kurzem ein Flurbereinigungsverfahren<br />
durchgeführt worden. Eine zusätzliche Beanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen in<br />
diesem Bereich würde hier zu einer zu hohen Belastung der Landwirtschaft führen.<br />
16.1.6.3.1.6<br />
Des Weiteren werden die Aufforstungsflächen in Weddel (Maßnahme E 6 des LBP) abgelehnt.<br />
Sie hätten durch ihre eingriffsferne Lage keinen Bezug zum Eingriffsgebiet und könnten<br />
daher die funktionalen Werte nicht kompensieren.