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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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anzumerken: Dieser Einwand ist zutreffend. Diese Maßnahme bedient den flächenhaften<br />

Bedarf der Kompensation. Gleichwohl werden mit dieser Maßnahme auch die Kompensation<br />

von Beeinträchtigungen und eine Verbesserung der Situation des Naturhaushaltes gewährleistet.<br />

Zusätzlich kommt dieser Maßnahme auch Bedeutung unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

zu.<br />

16.1.6.3.1.4<br />

Kritisiert wird seitens der Einwender, dass die Aufforstungsmaßnahmen nicht eingriffsnah<br />

erfolgen würden, insbesondere nicht in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Alteichenwaldbeständen.<br />

Aufforstungen hätten deshalb verstärkt in dem Bereich zwischen Groß<br />

Brunsrode und dem Hohnstedter Holz und in dem Leerraum zwischen den beiden Teilen des<br />

Vogelschutzgebietes V 48 erfolgen müssen.<br />

Diese Einwendung wird zurückgewiesen: Im Zuge der Entwicklung und Ausplanung des naturschutzfachlichen<br />

Kompensationskonzeptes ist ein Schwerpunkt der Flächen für die Aufforstungsmaßnahmen<br />

in den Bereich rund um Bevenrode nördlich des vom Eingriff betroffenen<br />

Querumer Waldgebietes gelegt worden. Die dort zum Teil vorhandenen kleineren Waldinseln<br />

stehen nach wie vor in funktionalem Zusammenhang mit dem Wald zwischen <strong>Braunschweig</strong><br />

und <strong>Wolfsburg</strong>. Auch unter diesem Gesichtspunkt finden die umfangreichen Aufforstungen<br />

eingriffsnah statt. Die größtmögliche Nähe der Aufforstungsflächen zu den bestehenden<br />

Natura 2000-Gebieten wurde realisiert. Mindestens wurde jedoch der funktionale Zusammenhang<br />

bzw. eine vernetzende Wirkung der Maßnahmen beachtet. Im Übrigen sind die<br />

angesprochenen Flächen im Raum Groß Brunsrode usw. nicht im benötigten Umfang verfügbar.<br />

Bei der Bewertung der einzelnen Bestände wurde mit dem Forstgutachter zusammen gearbeitet.<br />

Die Maßgaben aus der landesplanerischen Feststellung wurden hinreichend berücksichtigt.<br />

16.1.6.3.1.5<br />

Es wird des Weiteren bemängelt, dass die Ersatzmaßnahmen E 4 und E 5 zu weit vom betroffenen<br />

Waldbereich entfernt seien. Als eine sinnvolle Erweiterung der bestehenden<br />

Schutzgebiete und zur Kompensation der Eingriffe in die vorhandenen Brutgebiete des Mittelspechts<br />

werden Aufforstungsmaßnahmen in der Gemarkung Hondelage, insbesondere auf<br />

den ehemaligen Waldstandorten nördlich der Ortschaft, angesehen, angrenzend an die<br />

L 635 sowie beiderseits der K 31.<br />

Die angesprochenen Ersatzmaßnahmen am Beberbach nördlich von Bienrode und im Bereich<br />

Sandbach/Schunter dienen zwar auch dem Ersatz von beeinträchtigtem Wald, sind<br />

aber vor allem im Hinblick auf die Verbesserung der großräumigen Vernetzung von Waldlebensräumen<br />

im Gebiet zu sehen. Da es durch den geplanten Ausbau auch zu Zerschneidungseffekten<br />

von Waldlebensräumen kommen wird, sind diese entsprechenden Kompensationsmaßnahmen<br />

sinnvoll und erforderlich. Die vom Einwender vorgeschlagenen Flächen<br />

nördlich von Hondelage liegen in einem zukünftigen Hindernisfreiheitsbereich. Waldanpflanzung<br />

würde einer dauerhaften Höhenbegrenzung und entsprechenden Maßnahmen unterliegen.<br />

Die angesprochenen Flächen dienen unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten teilweise<br />

anderen Entwicklungszielen. Weiterhin ist in dem Bereich im Zusammenhang mit den<br />

Kompensationsmaßnahmen für die BAB A 2 vor kurzem ein Flurbereinigungsverfahren<br />

durchgeführt worden. Eine zusätzliche Beanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen in<br />

diesem Bereich würde hier zu einer zu hohen Belastung der Landwirtschaft führen.<br />

16.1.6.3.1.6<br />

Des Weiteren werden die Aufforstungsflächen in Weddel (Maßnahme E 6 des LBP) abgelehnt.<br />

Sie hätten durch ihre eingriffsferne Lage keinen Bezug zum Eingriffsgebiet und könnten<br />

daher die funktionalen Werte nicht kompensieren.

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