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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Diejenigen Kompensationsmaßnahmen, bei denen es sich nicht um Hochwaldaufforstungen<br />

handelt, dienen ebenfalls in wirksamer Weise einer möglichst gleichwertigen Wiederherstellung<br />

des Substanzverlustes und der zerstörten Werte und Funktionen in ähnlicher Art und<br />

Weise.<br />

Dabei weist die Entwicklung einer niederwaldartigen Strauchvegetation besonders für viele<br />

Tag- und Nachtfalter, für Heuschrecken und Fledermäuse, die Entwicklung einer Gras- und<br />

Hochstaudenflur zusätzlich für Laufkäfer, Spinnen und Weberknechte Habitatstrukturen und<br />

Entwicklungspotenziale auf. Die Obstwiese trägt wirkungsvoll zur Biotopvernetzung und zur<br />

Strukturvielfalt des Landschaftsraumes bei.<br />

Die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen erfolgen eingriffsnah, innerhalb der naturräumlichen<br />

Haupteinheit „Ostbraunschweigisches Flachland“ und unter Berücksichtigung der Ziele und<br />

Vorgaben der raumbezogenen Planwerke (Niedersächsisches Landschaftsprogramm 1989<br />

(NMELF), LROP, RROP, kommunale Landschaftsrahmenpläne (LRP), Waldentwicklungskonzept<br />

der Stadt <strong>Braunschweig</strong>). Die Maßgaben der Landesplanerischen Feststellung vom<br />

03.09.2004 und des Zielabweichungsverfahrens werden in vollem Umfang berücksichtigt.<br />

Der unter Ziffer 16.1.3.2 dargestellte Kompensationsbedarf für Eingriffe in den Baumbestand<br />

in einem Umfang von 170,62 ha wird nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde durch<br />

die Ersatzmaßnahme E 2, durch die zu den Ersatzmaßnahmen E 3 – E 10 gehörenden<br />

Teilmaßnahmen T 1, T 2 und T3 (Gesamtumfang: ca. 166,5 ha) sowie (anteilig) die Ausgleichsmaßnahme<br />

A 2 (4,125 ha) wirkungsvoll und in ausreichendem Umfang gedeckt.<br />

16.1.6.3 Einwendungen gegen die externen Ersatzmaßnahmen<br />

16.1.6.3.1 Zweifel an der Eignung der Maßnahmen<br />

16.1.6.3.1.1<br />

Anders, als von manchen Einwendern befürchtet, handelt es sich bei den Böden der Aufforstungsflächen<br />

nicht um ungeeignete Standorte, auf denen sich ein Eichen-Hainbuchenwald<br />

nicht dauerhaft erhält. Im Zuge der Anpflanzung neuer Wälder kann nicht exakt der gleiche<br />

Lebensraum, wie der durch den Eingriff Betroffene hergestellt werden. Für alle vorgesehenen<br />

Aufforstungsflächen werden forststandörtliche Untersuchungen durchgeführt, um die<br />

optimale Bestockung sicherzustellen. Bei der Pflanzenauswahl und der weiteren forstlichen<br />

Bewirtschaftung wird die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen für die hier betrachteten<br />

Arten im Vordergrund stehen. Die im angesprochenen Bereich noch vorhandenen Waldfragmente<br />

zeigen, dass die für die Arten erforderlichen und durch die Aufforstungen angestrebten<br />

Lebensräume auch auf diesen Standorten etabliert werden können.<br />

16.1.6.3.1.2<br />

Auch der Einwand, die geplante Gründung neuer Wälder erscheine als Ersatz für den Verlust<br />

von Fledermaushabitaten ungeeignet, weil die Kompensationsmaßnahmen erst in Jahrzehnten<br />

greifen, wird zurückgewiesen: Für die kurzfristige Kompensation der Beeinträchtigungen<br />

von Fledermauslebensräumen dienen nämlich die im LBP beschriebenen Maßnahme KM<br />

(Schutz/Entwicklung von Tot- und Altholzbeständen) sowie eine Reihe weiterer Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen. Besonders hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die<br />

Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen V 4 und V 8 im LBP. Die Waldneugründungen können<br />

dagegen langfristig den Verlust von Fledermauslebensräumen kompensieren.<br />

16.1.6.3.1.3<br />

Zum Einwand, die Aufforstung einer Fläche direkt am großen Waldgebiet des Hattorfer Holzes<br />

(Maßnahmenkomplex E 10) sei für die Biotopvernetzung ohne Bedeutung, ist folgendes

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