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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Der mit dem Vorhaben verfolgte Zweck ließe sich durch eine Nullvariante nicht erreichen,<br />

wie in Ziff. 8 dieses <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es eingehend dargestellt wird.<br />

- 149 -<br />

16.3.2.2.1.2<br />

Es ist kein nach dem Schutzkonzept der Vogelschutzrichtlinie günstigerer Standort erkennbar,<br />

an dem sich das Planungsziel verwirklichen lässt.<br />

16.3.2.2.1.2.1<br />

Der Ausbau eines anderen als des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> oder die Errichtung<br />

eines neuen <strong>Flughafen</strong>s an einem anderen Standort bilden keine flughafenexternen Alternativen<br />

zur vorgelegten Planung. Vielmehr stünden solche Vorhaben im Widerspruch zu dem<br />

mit dem Ausbau verfolgten Zweck.<br />

Denn Planungsziel ist gerade die Sicherung und Entwicklung des am <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />

und in seiner unmittelbaren Umgebung entstandenen Avionik- und Mobilitäts-Clusters<br />

(vgl. oben Ziff. 8). Das Vorhaben ist also untrennbar mit dem Standort verbunden.<br />

Im Übrigen widerspräche ein solcher standortfremder <strong>Flughafen</strong>aus- oder -neubau auch<br />

dem raumordnerischen Ziel der Sicherung des VFH <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> zur Verbesserung<br />

der Standortgunst dieses Landesteils (LROP C 3.6.5 03)(vgl. oben Ziff. 9).<br />

16.3.2.2.1.2.2<br />

Ebenso wenig stellt eine Verlängerung der Start-/Landebahn auf weniger als 2.300 m eine<br />

ernsthafte Alternative zum geplanten Ausbau dar. Auch ein solcher längenreduzierter Ausbau<br />

widerspräche dem Planungsziel.<br />

Nach glaubhafter und durch umfangreiche Fakten untermauerter Darstellung des DLR, der<br />

Firma AERODATA und der Volkswagen-AG bildet die angestrebte Länge der SLB von 2.300<br />

m das absolute Minimum, um ihre Forschungs- und Unternehmensaufgaben sinnvoll und<br />

wirtschaftlich erfüllen zu können und damit insbesondere den Forschungsstandort <strong>Braunschweig</strong><br />

zu sichern und zu entwickeln, was den Hauptplanungszweck darstellt. Das Ausbauziel<br />

ließe sich nicht nur mit Einschränkungen (suboptimal), sondern gar nicht mehr erreichen.<br />

Es wird im Übrigen auf die Ausführungen in Ziff. 8 verwiesen.<br />

16.3.2.2.1.2.3<br />

Schließlich scheidet auch eine SLB-Verlängerung in Richtung Westen aus der Alternativendiskussion<br />

aus. Die SLB endet derzeit im Westen in einer Entfernung von nur rund 500 m<br />

zum Rand der bebauten Ortslage von Bienrode. Jegliche Weiterführung der Bahn in Richtung<br />

Westen, und sei es auch nur um wenige Meter, würde insbesondere die dortige Lärmsituation<br />

in einem durch den Ausbauzweck nicht mehr gerechtfertigten Maß verschärfen.<br />

16.3.2.2.1.2.4<br />

Es bleiben als Alternativen die sog. „Verschwenkungsvarianten“:<br />

Für das Raumordnungsverfahren sind im Rahmen von „Variantenvoruntersuchungen“ als<br />

Grundlage der Verlängerung sämtliche nicht gänzlich fern liegenden Möglichkeiten einer<br />

Drehung der bestehenden Start-/Landebahnachse einer vergleichenden Betrachtung unterzogen<br />

worden. Untersucht wurden dabei Achsverschwenkungen entgegen dem Uhrzeigersinn<br />

um 5°, 6°(mit Untervarianten 3°, 5° und 7°-Drehung), 9,5° und 10°(mit zwei unterschiedlichen<br />

Drehpunkten) (vgl. Unterlagen 7.1, 7.2 und 7.3 zum ROV).<br />

Es lässt sich feststellen, dass von all diesen Varianten lediglich diejenigen mit<br />

Achsverschwenkungen von nicht mehr als 6° ernsthaft zur Diskussion gestellt werden<br />

können. Denn bei stärkeren Verschwenkungen würden entweder die Gebäude der Firma<br />

Aerodata oder zwischen vier und 18 Gebäude sowie die Sportanlage im südlichen Waggum

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