Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Der mit dem Vorhaben verfolgte Zweck ließe sich durch eine Nullvariante nicht erreichen,<br />
wie in Ziff. 8 dieses <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es eingehend dargestellt wird.<br />
- 149 -<br />
16.3.2.2.1.2<br />
Es ist kein nach dem Schutzkonzept der Vogelschutzrichtlinie günstigerer Standort erkennbar,<br />
an dem sich das Planungsziel verwirklichen lässt.<br />
16.3.2.2.1.2.1<br />
Der Ausbau eines anderen als des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> oder die Errichtung<br />
eines neuen <strong>Flughafen</strong>s an einem anderen Standort bilden keine flughafenexternen Alternativen<br />
zur vorgelegten Planung. Vielmehr stünden solche Vorhaben im Widerspruch zu dem<br />
mit dem Ausbau verfolgten Zweck.<br />
Denn Planungsziel ist gerade die Sicherung und Entwicklung des am <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />
und in seiner unmittelbaren Umgebung entstandenen Avionik- und Mobilitäts-Clusters<br />
(vgl. oben Ziff. 8). Das Vorhaben ist also untrennbar mit dem Standort verbunden.<br />
Im Übrigen widerspräche ein solcher standortfremder <strong>Flughafen</strong>aus- oder -neubau auch<br />
dem raumordnerischen Ziel der Sicherung des VFH <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> zur Verbesserung<br />
der Standortgunst dieses Landesteils (LROP C 3.6.5 03)(vgl. oben Ziff. 9).<br />
16.3.2.2.1.2.2<br />
Ebenso wenig stellt eine Verlängerung der Start-/Landebahn auf weniger als 2.300 m eine<br />
ernsthafte Alternative zum geplanten Ausbau dar. Auch ein solcher längenreduzierter Ausbau<br />
widerspräche dem Planungsziel.<br />
Nach glaubhafter und durch umfangreiche Fakten untermauerter Darstellung des DLR, der<br />
Firma AERODATA und der Volkswagen-AG bildet die angestrebte Länge der SLB von 2.300<br />
m das absolute Minimum, um ihre Forschungs- und Unternehmensaufgaben sinnvoll und<br />
wirtschaftlich erfüllen zu können und damit insbesondere den Forschungsstandort <strong>Braunschweig</strong><br />
zu sichern und zu entwickeln, was den Hauptplanungszweck darstellt. Das Ausbauziel<br />
ließe sich nicht nur mit Einschränkungen (suboptimal), sondern gar nicht mehr erreichen.<br />
Es wird im Übrigen auf die Ausführungen in Ziff. 8 verwiesen.<br />
16.3.2.2.1.2.3<br />
Schließlich scheidet auch eine SLB-Verlängerung in Richtung Westen aus der Alternativendiskussion<br />
aus. Die SLB endet derzeit im Westen in einer Entfernung von nur rund 500 m<br />
zum Rand der bebauten Ortslage von Bienrode. Jegliche Weiterführung der Bahn in Richtung<br />
Westen, und sei es auch nur um wenige Meter, würde insbesondere die dortige Lärmsituation<br />
in einem durch den Ausbauzweck nicht mehr gerechtfertigten Maß verschärfen.<br />
16.3.2.2.1.2.4<br />
Es bleiben als Alternativen die sog. „Verschwenkungsvarianten“:<br />
Für das Raumordnungsverfahren sind im Rahmen von „Variantenvoruntersuchungen“ als<br />
Grundlage der Verlängerung sämtliche nicht gänzlich fern liegenden Möglichkeiten einer<br />
Drehung der bestehenden Start-/Landebahnachse einer vergleichenden Betrachtung unterzogen<br />
worden. Untersucht wurden dabei Achsverschwenkungen entgegen dem Uhrzeigersinn<br />
um 5°, 6°(mit Untervarianten 3°, 5° und 7°-Drehung), 9,5° und 10°(mit zwei unterschiedlichen<br />
Drehpunkten) (vgl. Unterlagen 7.1, 7.2 und 7.3 zum ROV).<br />
Es lässt sich feststellen, dass von all diesen Varianten lediglich diejenigen mit<br />
Achsverschwenkungen von nicht mehr als 6° ernsthaft zur Diskussion gestellt werden<br />
können. Denn bei stärkeren Verschwenkungen würden entweder die Gebäude der Firma<br />
Aerodata oder zwischen vier und 18 Gebäude sowie die Sportanlage im südlichen Waggum