Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Wohngebieten Waggum, Bienrode, Hondelage und Kralenriede einen Anteil von 3 % an den<br />
jeweiligen Beurteilungswerten. Vorhabensbedingte Änderungen sind gering bis unerheblich.<br />
Auch auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände bzw. in dessen Nähe halten die Immissionsbeiträge des<br />
Luftverkehrs die zu beachtenden Irrelevanzschwellen ein. Es ist nachgewiesen, dass auch<br />
an den am stärksten vom Flugverkehr beeinflussten Immissionsorten die Beurteilungswerte<br />
deutlich unterschritten werden.<br />
Hinsichtlich der Gesamtbelastung wird von den Gutachtern festgestellt, dass diese durch die<br />
Immissionsbeiträge des Kfz-Verkehrs und die Vorbelastung geprägt ist, was insbesondere<br />
auf die autobahnnahen Immissionsorte zutrifft. Die Gesamtbelastung der Schadstoffe CO,<br />
Feinstaub PM 10, SO 2, Benzol und Benzo(a)pyren unterschreitet die Beurteilungswerte für<br />
die Langzeitbelastung der TA Luft, der 22. BImSchV und der VDI 2310 deutlich. Der Immissionsbeitrag<br />
des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> ist in den schutzbedürftigen Wohnbebauungen<br />
nach den Ergebnissen der Ausbreitungssimulation als irrelevant einzustufen.<br />
Soweit für Stickstoffdioxid an den Immissionsorten DLR-Gelände und Sydikum geringe<br />
Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte bis zu 5 µg/m³ ausgewiesen werden, gehen<br />
diese auf die angesetzte Grundbelastung und die allgemeine Verkehrssteigerung zurück und<br />
nicht auf das Ausbauvorhaben. Die Gutachter vermuten, das sich bei einer detaillierten Ermittlung<br />
der Grundbelastung durch Eliminierung des Kfz-Verkehrseinflusses an der Immissionsmessstation<br />
Broitzem eine etwas geringere Kenngröße der Vorbelastung ergibt, die zu<br />
einer Einhaltung des Immissionsgrenzwertes führen würde.<br />
Im Weiteren ist eine Überschreitung des Tagesmittelwertes durch die vorhabensbedingten<br />
Immissionsbeiträge des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> nicht zu erwarten.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich den Ergebnissen des Gutachtens an und ist der<br />
Auffassung, dass insgesamt mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen<br />
auf die Luftschadstoffsituation und somit keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Bezug<br />
auf das Schutzgut Luft verbunden sind. Beeinträchtigungen des Naturgutes Klima/Luft,<br />
insbesondere durch den Verlust von Wald mit Immissionsschutzfunktion, sowie kleinklimatische<br />
Veränderungen durch Versiegelung und Überbauung, werden im Zusammenhang mit<br />
den planfestgestellten Maßnahmen für Eingriffe in das Naturgut Biotope/Tiere und Pflanzen<br />
bzw. Boden kompensiert.<br />
15.1 Allgemeine Schadstoffangelegenheiten<br />
15.1.1<br />
Einwendungen zu allgemeinen Schadstoffangelegenheiten<br />
Von Trägern öffentlicher Belange und von privaten Einwendern wird vorgetragen, dass mit<br />
dem Vorhaben in der Bau- und Betriebsphase gesundheitsgefährdende bzw. erheblich belästigende<br />
Schadstoffbelastungen verbunden seien und durch vorhabensbedingte Belastungen<br />
ein Überschreiten der Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe befürchtet<br />
wird. Aufgrund der erforderlichen Waldrodung gehe zudem die Filterwirkung des Waldes<br />
verloren. Auch auf landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie auf Gartenflächen werden erhebliche<br />
Luftschadstoffimmissionen erwartet, die letztlich Gesundheitsschäden durch den<br />
Verzehr verschiedener Obst- und Gemüsesorten bzw. landwirtschaftlicher Produkte hervorrufen.<br />
Einwender fordern daher Beweissicherungsmaßnahmen sowie eine gutachtliche<br />
Überprüfung der Häufung von Krebsfällen im Umfeld des <strong>Flughafen</strong>s.<br />
Die Einwendungen waren zurückzuweisen.<br />
Zwar ergibt sich aufgrund der Zunahme des Luftverkehrs vorhabensbedingt eine Erhöhung<br />
der Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong>.<br />
Wie jedoch bereits angeführt, liegen die Immissionsbeiträge für alle betrachteten