Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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16.1.6.3.4.11<br />
Anregungen, bei Anpflanzungen einheimische, standortgerechte Bäume und Sträucher zu<br />
verwenden, diese dauerhaft zu erhalten und fachgerechte Schutz- und Pflegemaßnahmen<br />
durchzuführen, werden beachtet. Diese Anregungen stellen die „gute fachliche Praxis“ dar;<br />
Detailplanungen hierzu erfolgen im Rahmen der Ausführungsplanung(vgl. Ziff. 2.5.8).<br />
16.1.6.3.4.12<br />
Die Abdeckung eines Teils der erforderlichen Kompensation durch Ersatzzahlungen, wie sie<br />
von einigen Einwendern angeregt wird, kommt vorliegend nicht in Betracht. Die Zahlung von<br />
Ersatzgeld setzt nach § 12 b NNatG voraus, dass Ersatzmaßnahmen rechtlich oder tatsächlich<br />
nicht möglich oder ökologisch nicht sinnvoll sind. Diese Voraussetzungen sind hier nicht<br />
gegeben, weil ausreichende Möglichkeiten gegeben sind, die Kompensation über entsprechende<br />
Maßnahmen im Gebiet zu erreichen.<br />
16.1.6.3.4.13<br />
Denjenigen Einwendungen, die sich auf die Bezeichnung von Flächen im Landkreis Gifhorn<br />
östlich von Abbesbüttel als Suchraum für Ersatzmaßnahmen beziehen, ist entgegenzuhalten,<br />
dass gemäß den festgestellten Planunterlagen dieser Bereich für Kompensationsmaßnahmen<br />
nicht in Anspruch genommen wird.<br />
16.1.6.3.4.14<br />
Soweit sich Einwender gegen die Ersatzmaßnahmen E 6 alt (Thune) und E 9 alt (Mühlenriede)<br />
wenden, ist darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen nicht mehr Bestandteil der Antragsunterlagen<br />
sind (s. auch Ergänzung der Antragsunterlagen vom 12.07.2005 und 31.08.<br />
2006). Sie entfallen und werden an anderer Stelle realisiert.<br />
16.2 Waldbetroffenheiten<br />
Durch die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn sowie der Anlage der Ostumfahrung<br />
werden östlich des bestehenden Flugplatzgeländes forstwirtschaftliche Flächen<br />
im Bereich des Querumer Forstes bau, -anlage- und betriebsbedingt in Anspruch genommen.<br />
Dabei werden wertvolle Waldbestände dauerhaft ihrer Nutzung entzogen oder können<br />
nur noch mit weniger ertragreichen Hölzern genutzt werden. Die sofort betroffene Waldfläche<br />
beträgt ca. 63,3 ha; diese Fläche erweitert sich im betroffenen Bereich in den nächsten<br />
30 Jahren auf ca. 70,33 ha. Es ergeben sich folgende betriebsbedingte Auswirkungen<br />
für Flächen, auf denen der Wald umgebaut werden muss bzw. dauerhaften Wuchsbeschränkungen<br />
(Hindernisfreibereiche) oder Wirtschaftsbeschränkungen (Altholzparzellen)<br />
unterliegt:<br />
- Entzug von Waldflächen für die Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>geländes, die auch in Zukunft<br />
waldfrei bleiben müssen<br />
- Beeinträchtigungen von Beständen verschiedener Qualitäten und Werte in Bereichen, in<br />
denen der bestehende Wald zur Herstellung der Hindernisfreiheit umgebaut werden<br />
muss<br />
- Erschwernisse der forstlichen Bewirtschaftung u. a. durch Flächenzerschneidung und<br />
Unterbrechung von Wegeverbindungen<br />
- Bereitstellung von Bereichen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Verluste von<br />
Altholzbeständen bzw. Lebensräumen der an alte Eichen gebundenen Tierarten, wie<br />
Mittelspecht und Fledermaus