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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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16.1.6.3.4 Sonstiges<br />

- 135 -<br />

16.1.6.3.4.1<br />

Was die Forderung anbelangt, dass durch die Aufforstungs- und Randstreifenbepflanzung in<br />

der Gemarkung Bevenrode die Unterhaltung der Gewässer nicht erschwert werden dürfe<br />

und die Vorflutfunktion der Gräben erhalten bleiben müsse, so hat der Maßnahmeträger zugesichert,<br />

diese Hinweise zu beachten. Auf die Ziff. 4.2.7 sowie die Auflage in Ziff. 2.1.5 wird<br />

verwiesen.<br />

16.1.6.3.4.2<br />

Auf den Vorwurf, Maßnahmen zur Ersetzung entfallener Erholungsfunktionen seien nicht<br />

fußläufig erreichbar und damit viel zu weit entfernt, ist zu entgegnen, dass einerseits bei der<br />

Ortswahl ökologische Gesichtspunkte, wie die Möglichkeit der Vernetzung von Lebensräumen,<br />

im Vordergrund standen, andererseits sich die genannten Flächen für die Erholungssuchenden<br />

durchaus noch im Nahbereich befinden.<br />

16.1.6.3.4.3<br />

Von Einwenderseite wird des Weiteren angemerkt: Beim Ausbau der A 2 sei die Vernetzung<br />

von Lebensräumen für Pflanzen- und Tierarten und Biotope im Bereich des <strong>Flughafen</strong>s bereits<br />

erheblich beeinträchtigt worden. Diese Beeinträchtigung wurde durch die Auslegung der<br />

Brückenbauwerke teilweise ausgeglichen. Im Bereich des <strong>Flughafen</strong>s wurde hierzu die Brükke<br />

über den Rohrbruchgraben mit einem erweiterten Querschnitt ausgelegt. Durch den geplanten<br />

Ausbau des <strong>Flughafen</strong>s werde die Brücke nun erheblich beeinträchtigt. Hier seien<br />

die beeinträchtigten Funktionen und Werte durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wieder<br />

herzustellen. Es sei deshalb erforderlich, den Verlust der Vernetzungsfunktionen durch besondere<br />

Maßnahmen, wie z. B. Aufforstungen in diesem Bereich und Renaturierungsmaßnahmen<br />

am Rohrbruchgraben oder die Anlage von Feldgehölzen entlang der beeinträchtigten<br />

Vernetzungsachse, auszugleichen.<br />

Dem ist seitens der Planfeststellungsbehörde zu entgegnen: Die Barrierewirkung der BAB<br />

A 2 wird östlich des <strong>Flughafen</strong>s insbesondere durch den ausgeweiteten Durchlass des Rohrbruchgrabens<br />

unter der BAB A 2 durchbrochen. Die Rohrbruchgrabenniederung mit den begleitenden<br />

Waldrändern ist im Gebiet als natürliche Leitlinie in der Landschaft zu sehen, zumal<br />

der aufgeweitete Durchlass unter der BAB A 2 eine der wenigen Querungsmöglichkeiten<br />

dieser linearen Barriere in Richtung Süden darstellt. Allein schon mangels anderer Möglichkeiten<br />

muss von einer entsprechenden Bedeutung der Rohrbruchgrabenniederung für Tierbewegungen<br />

in diesem Raum ausgegangen werden. Auswirkungen auf diese Leitlinie für<br />

wandernde Tierarten durch den <strong>Flughafen</strong>ausbau ergeben sich indes nicht. Geplante Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Bereich der Rohrbruchgrabenniederung und angrenzender Flächen<br />

sollen deren Leitlinienfunktion weiter verbessern und dort bereits erfolgte Maßnahmen ergänzen<br />

(vgl. LBP, insbesondere Maßnahme A 2). Diese Maßnahmen, die gegenüber den<br />

zunächst eingereichten Unterlagen im Umfang fast verdoppelt wurden, dienen u. a. der<br />

Kompensation auftretender Zerschneidungseffekte durch die <strong>Flughafen</strong>erweiterung in den<br />

angrenzenden Waldflächen. Erreicht wird damit die Verbesserung der Durchgängigkeit der<br />

Landschaft für wandernde Tierarten.<br />

16.1.6.3.4.4<br />

Von manchen Einwendern wird eine Ausweitung der Ersatzmaßnahmen E 1 und E 2 auf die<br />

angrenzende Fläche „Im Rübenkampe“ zwischen Waggum und dem <strong>Flughafen</strong> gewünscht.<br />

Diesem Begehren kann jedoch nicht entsprochen werden. Im Zuge der Bilanzierung im<br />

Rahmen des LBP wurde der Flächenbedarf für die jeweils erforderlichen Maßnahmen ermittelt.<br />

Für die Festsetzungen weitergehender, aus naturschutzfachlicher Sicht durchaus wün-

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