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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Von Einwendern wird in diesem Zusammenhang auf ein erhöhtes Havarierisiko durch das<br />

Vorhandensein eines Tanklagers im <strong>Braunschweig</strong>er Hafen hingewiesen und hierzu ein ergänzendes<br />

Sicherheitsgutachten gefordert.<br />

21.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

21.2.2.1 Großräumige Naturschutzplanungen<br />

Durch die Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>geländes einschließlich des Waldbetroffenheitsbereiches<br />

erfährt das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Querumer Wald und angrenzende<br />

Landschaftsteile“ eine Beeinträchtigung auf einer Fläche von ca. 70 ha. Bau- und anlagebedingt<br />

kommt es zum Verlust von Waldflächen innerhalb des Schutzgebietes von 33,41 ha.<br />

Dabei handelt es sich vor allem um Eichen-Hainbuchen-Wald mit besonderer Bedeutung für<br />

Spechte als Lebens- und Teillebensraum. Ältere Waldflächen mit ausgeprägten Alt- und Totholzanteilen<br />

und besonderer Bedeutung für die Spechte sind in einer Größenordnung von<br />

ca. 25 ha betroffen. Die Waldbestände werden durch die Erfordernisse der Flugsicherung in<br />

Form eines Hindernisfreibereiches großenteils durch Rodung beeinträchtigt. Andere Bestände<br />

unterliegen einer Höhenbegrenzung mit zulässigen Bestandshöhen von 15 m bis 35 m.<br />

Der Hindernisfreibereich stellt gleichzeitig den Bereich dar, der betriebsbedingt durch Immissionen<br />

betroffen ist. Durch die Anlage der SLB, der östlichen Umfahrung sowie der Befeuerungsanlagen<br />

kommt es zudem zu erheblichen Zerschneidungs- und Barrierewirkungen auf<br />

die Lebensräume und Ökosysteme im Querumer Forst östlich der bestehenden SLB. Flächen<br />

der gemeldeten Natura 2000-Gebiete FFH 101 und FFH 102 werden von der <strong>Flughafen</strong>erweiterung<br />

nicht erreicht; sie sind bau- und anlagebedingt nicht betroffen.<br />

Als betriebsbedingte Auswirkungen auf die gemeldeten europäischen Schutzgebiete sind vor<br />

allem Kollisionsrisiken für Vögel im Zusammenhang mit Flugbewegungen und den An- und<br />

Abflughöhen zu sehen. Aufgrund der nahezu gleichbleibenden Anzahl der Flugbewegungen<br />

im Ausbaufall 2020 sowie der Flughöhen über den Schutzgebieten von zumeist 40 m sind<br />

Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der FFH-Gebiete 101 und 102 jedoch nicht zu erwarten.<br />

In den Teilbereichen des Vogelschutzgebietes V 48, die dem Querumer Wald zuzuordnen<br />

sind, kommt es zu Beeinträchtigungen der dort teilweise brütenden wertgebenden Vogelarten.<br />

Für den Mittelspecht kommt es zu Beeinträchtigungen mehrerer Brutreviere, für den<br />

Schwarz- und Grauspecht zur Beeinträchtigung ihrer Teillebensräume. Zusätzliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen auf die großräumige Biotopvernetzung sind in Anbetracht der gegebenen<br />

Vorbelastung jedoch nicht erheblich.<br />

21.2.2.2<br />

Verlust und Beeinträchtigungen von Biotoptypen/Lebensräumen<br />

Die geplanten Baumaßnahmen greifen durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung in<br />

das Schutzgut Tiere und Pflanzen ein, da hierdurch Biotope und Lebensräume mit unterschiedlich<br />

hoher Bedeutung verloren gehen.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen ergeben sich durch Lärm und Beunruhigung der bestehenden<br />

Eichen-Hainbuchen-Wälder und darin befindlichen kleinflächigen Biotope.<br />

Durch die Anlage des <strong>Flughafen</strong>geländes mit der Start- und Landebahn, der Rollbahn, der<br />

Anlage von Entwässerungseinrichtungen sowie der Ostumfahrung kommt es zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen von Waldflächen, die ebenfalls überwiegend Eichen-Hainbuchen-<br />

Wäldern zuzuordnen sind. Diese sind aufgrund der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten<br />

ihrer Struktur und der Biotopausstattung nach dem Lebensraumtyp 9160 des Anhanges<br />

1 der FFH-RL zuzuordnen.

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