Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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21.3.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />
- 231 -<br />
Vor dem Hintergrund der fachgesetzlichen Bewertungsmaßstäbe ergeben sich durch den<br />
Eingriff bei selektiver Betrachtung zum Teil erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen bezogen<br />
auf einzelne Schutzgüter (Tier- und Pflanzenwelt, Boden, Wasser und Landschaftsbild).<br />
Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge sind die Auswirkungen auf Klima und Luft weniger<br />
gravierend, weil durch das vorhandene Straßennetz und insbesondere die BAB A 2 schon<br />
eine gewisse Vorbelastung vorhanden ist.<br />
Gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UVPG sind auch eventuelle Wechselwirkungen, die sich zwischen<br />
den Schutzgütern ergeben können, in die Betrachtungen einzubeziehen. So ist zu berücksichtigen,<br />
dass sich ggf. die Umweltauswirkungen bei Zusammenwirken verschiedener<br />
Beeinträchtigungen gegenseitig beeinflussen und potenzieren können. Allerdings sind Bewertungsmaßstäbe<br />
für Wechselwirkungen fachgesetzlich nicht vorgegeben.<br />
Soweit der Eingriff erhebliche negative Umweltauswirkungen hervorruft, werden diese, sofern<br />
möglich, nach der gesetzlichen Verpflichtung des § 10 NNatG ausgeglichen (Ausgleichsmaßnahme).<br />
Dort, wo im Einzelfall ein Ausgleich nicht möglich ist, erfolgt eine Kompensation<br />
durch geeignete Ersatzmaßnahmen, so dass die durch den Eingriff zerstörten<br />
Funktionen oder Werte des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes an anderer Stelle<br />
des von dem Eingriff betroffenen Raumes in ähnlicher Art und Weise wieder hergestellt werden.<br />
Die Kompensationsbilanzierung für das Vorhaben kommt zu dem Ergebnis, dass die<br />
geplanten Maßnahmen die vorhabensbedingten Eingriffe auch quantitativ ausreichend kompensieren.<br />
Auswirkungen auf ökosystemare Wechselwirkungen ergeben sich insbesondere aufgrund<br />
der gegenseitigen Abhängigkeit von Vegetation und abiotischen Standortverhältnissen<br />
(Waldverluste – Verluste von Bodenfunktionen, Beeinträchtigung von historischen Böden),<br />
der Zusammenhänge zwischen Grund- und Oberflächenwasser sowie Bodenstrukturen<br />
(Versiegelung, Überbauung – Veränderung des Oberflächenwasserabflusses und der<br />
Grundwasserneubildung), der faunistischen und floristischen Abhängigkeitsverhältnisse<br />
(Waldverluste und Zerschneidungswirkungen im Querumer Forst – Verlust/Beeinträchtigung<br />
der Population von Spechten, Fledermäusen und anderen an Waldbiotope gebundene Tierartengruppen)<br />
und der Lebensraumbeziehung von Tieren zwischen benachbarten bzw. auch<br />
getrennten Ökosystemen (Zerschneidung von Waldbeständen, Verlust von Altholzinseln –<br />
Verlust des Lebensraumes von Großtierarten und Fledermäusen).<br />
Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Eingriffsregelung nach §§ 7 ff. NNatG lediglich<br />
auf die Belange von Naturhaushalt und Landschaftsbild beschränkt; eine Kompensation findet<br />
folglich auch nur in diesem Rahmen statt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat hingegen<br />
einen erweiterten Ansatz, indem sie neben den Umweltmedien des Naturhaushaltes<br />
weitere Schutzgüter wie Mensch und Kulturgüter einbezieht.<br />
Im Einzelnen werden unter den verschiedenen Schutzgütern u. a. folgende mittelbare und<br />
unmittelbare Auswirkungen auf den Menschen betrachtet und bewertet:<br />
- Verlust von siedlungsnahen Freiräumen<br />
- Verlust und Isolation von Erholungsräumen<br />
- Verlärmung von Erholungsräumen<br />
- Veränderung der Schadstoffbelastung<br />
Die genannten Aspekte wirken zusammen potentiell auf die Gesundheit, das Wohlbefinden<br />
und die Lebensqualität der Menschen in der Umgebung des <strong>Flughafen</strong>s ein. Eine räumliche