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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Durch eine Änderung der Bauablaufplanung und die entsprechende Zusage (vgl. Ziff. 4.2.3<br />

dieses Beschlusses) des Maßnahmeträgers im Erörterungstermin ist gewährleistet, dass von<br />

Beginn an eine Vorklärung des Oberflächenwassers in den Rückhaltebecken erfolgt. Somit<br />

ist sichergestellt, dass die volle Klärwirkung des belasteten Wassers von allen versiegelten<br />

Flächen mit Beginn der Nutzung erfolgt. Der Forderung der Naturschutzvereine ist insoweit<br />

entsprochen.<br />

18.2.2.<br />

Hinsichtlich der Forderung eines Einwenders, die Regenwasserrückhaltung nicht für ein<br />

10jähriges Hochwasserereignis, sondern für ein 100jähriges Hochwasserereignis auszulegen,<br />

stellt die Planfeststellungsbehörde fest, dass in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde<br />

und bei Anwendung der anerkannten Regeln der Technik die vorgesehenen Rückhaltemaßnahmen<br />

so dimensioniert sind, dass es zu keiner Verschärfung der Abflussspitzen<br />

durch die geplanten Baumaßnahmen kommen wird. Die Forderung der Regenwasserrückhaltung,<br />

ein 100jähriges Hochwasserereignis zugrunde zu legen, war daher zurückzuweisen.<br />

Unabhängig von der geplanten <strong>Flughafen</strong>erweiterung sehen zudem von der Stadt <strong>Braunschweig</strong><br />

geplante Maßnahmen zur Renaturierung der Schunter zwischen Hondelage und<br />

Dibbesdorf die Anlage von Flutmulden vor, so dass die Wahrscheinlichkeit von Überschwemmungen<br />

noch weiter minimiert wird.<br />

18.2.3.<br />

Vom Realverband Hondelage wird um Klärung gebeten, warum ungeklärtes Oberflächenwasser<br />

in die Vorfluter des Realverbandes eingeleitet werden soll.<br />

Die Planfeststellungsbehörde stellt hierzu fest, dass ungeklärtes Wasser nicht in Vorfluter<br />

eingeleitet wird. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik ist für den westlichen<br />

Bereich außerhalb des Wasserschutzgebietes eine Versickerung des von den befestigten<br />

Flächen abfließenden Oberflächenwassers über eine belebte Bodenzone vorgesehen. Für<br />

die Bereiche im Süden und im Osten ist die Behandlung des Wassers in einem bewachsenen<br />

Bodenfilter geplant.<br />

18.2.4.<br />

Die Landwirtschaftskammer Hannover fordert, dass die Unterhaltung der von der Oberflächenentwässerung<br />

beanspruchten Gräben vom Vorhabensträger getragen werden sollte.<br />

Außerdem sei sicherzustellen, dass keine Schadstoffe aus dem <strong>Flughafen</strong>betrieb in die Vorflut<br />

gelangen. Aus diesem Grund wird eine regelmäßige Beprobung des Regenrückhaltebeckens<br />

auf Schadstoffe für erforderlich gehalten.<br />

Entsprechend den eingereichten Planfeststellungsunterlagen wird der neu anzulegende Vorflutgraben<br />

im Osten parallel zur Befeuerung vom Maßnahmeträger unterhalten. Die Übernahme<br />

der Unterhaltung von vorhandenen Vorflutgräben ist nicht vorgesehen und wird vom<br />

Maßnahmeträger zu Recht abgelehnt, da durch die geplanten Maßnahmen zur Rückhaltung<br />

und Behandlung des Oberflächenwassers kein Mehraufwand hinsichtlich der Unterhaltung<br />

der Gräben zu erwarten ist und die Einleitung von möglichen Schadstoffen in vorhandene<br />

Gräben minimiert wird. Die Planung entspricht damit der Vorgabe des § 12 NWG.<br />

Eine regelmäßige Beprobung des Ablaufs des vorhandenen Regenrückhaltebeckens ist zudem<br />

bereits Bestandteil der derzeitigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine regelmäßige Beprobung<br />

an den drei Einleitungsstellen ist durch Planung von Probenahmeschächten berücksichtigt.

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