Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Durch eine Änderung der Bauablaufplanung und die entsprechende Zusage (vgl. Ziff. 4.2.3<br />
dieses Beschlusses) des Maßnahmeträgers im Erörterungstermin ist gewährleistet, dass von<br />
Beginn an eine Vorklärung des Oberflächenwassers in den Rückhaltebecken erfolgt. Somit<br />
ist sichergestellt, dass die volle Klärwirkung des belasteten Wassers von allen versiegelten<br />
Flächen mit Beginn der Nutzung erfolgt. Der Forderung der Naturschutzvereine ist insoweit<br />
entsprochen.<br />
18.2.2.<br />
Hinsichtlich der Forderung eines Einwenders, die Regenwasserrückhaltung nicht für ein<br />
10jähriges Hochwasserereignis, sondern für ein 100jähriges Hochwasserereignis auszulegen,<br />
stellt die Planfeststellungsbehörde fest, dass in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde<br />
und bei Anwendung der anerkannten Regeln der Technik die vorgesehenen Rückhaltemaßnahmen<br />
so dimensioniert sind, dass es zu keiner Verschärfung der Abflussspitzen<br />
durch die geplanten Baumaßnahmen kommen wird. Die Forderung der Regenwasserrückhaltung,<br />
ein 100jähriges Hochwasserereignis zugrunde zu legen, war daher zurückzuweisen.<br />
Unabhängig von der geplanten <strong>Flughafen</strong>erweiterung sehen zudem von der Stadt <strong>Braunschweig</strong><br />
geplante Maßnahmen zur Renaturierung der Schunter zwischen Hondelage und<br />
Dibbesdorf die Anlage von Flutmulden vor, so dass die Wahrscheinlichkeit von Überschwemmungen<br />
noch weiter minimiert wird.<br />
18.2.3.<br />
Vom Realverband Hondelage wird um Klärung gebeten, warum ungeklärtes Oberflächenwasser<br />
in die Vorfluter des Realverbandes eingeleitet werden soll.<br />
Die Planfeststellungsbehörde stellt hierzu fest, dass ungeklärtes Wasser nicht in Vorfluter<br />
eingeleitet wird. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik ist für den westlichen<br />
Bereich außerhalb des Wasserschutzgebietes eine Versickerung des von den befestigten<br />
Flächen abfließenden Oberflächenwassers über eine belebte Bodenzone vorgesehen. Für<br />
die Bereiche im Süden und im Osten ist die Behandlung des Wassers in einem bewachsenen<br />
Bodenfilter geplant.<br />
18.2.4.<br />
Die Landwirtschaftskammer Hannover fordert, dass die Unterhaltung der von der Oberflächenentwässerung<br />
beanspruchten Gräben vom Vorhabensträger getragen werden sollte.<br />
Außerdem sei sicherzustellen, dass keine Schadstoffe aus dem <strong>Flughafen</strong>betrieb in die Vorflut<br />
gelangen. Aus diesem Grund wird eine regelmäßige Beprobung des Regenrückhaltebeckens<br />
auf Schadstoffe für erforderlich gehalten.<br />
Entsprechend den eingereichten Planfeststellungsunterlagen wird der neu anzulegende Vorflutgraben<br />
im Osten parallel zur Befeuerung vom Maßnahmeträger unterhalten. Die Übernahme<br />
der Unterhaltung von vorhandenen Vorflutgräben ist nicht vorgesehen und wird vom<br />
Maßnahmeträger zu Recht abgelehnt, da durch die geplanten Maßnahmen zur Rückhaltung<br />
und Behandlung des Oberflächenwassers kein Mehraufwand hinsichtlich der Unterhaltung<br />
der Gräben zu erwarten ist und die Einleitung von möglichen Schadstoffen in vorhandene<br />
Gräben minimiert wird. Die Planung entspricht damit der Vorgabe des § 12 NWG.<br />
Eine regelmäßige Beprobung des Ablaufs des vorhandenen Regenrückhaltebeckens ist zudem<br />
bereits Bestandteil der derzeitigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine regelmäßige Beprobung<br />
an den drei Einleitungsstellen ist durch Planung von Probenahmeschächten berücksichtigt.