Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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15.3 Veränderung des Kleinklimas<br />
15.3.1<br />
Einwendungen zur Veränderung des Klimas<br />
- 116 -<br />
Von Naturschutzvereinen sowie privaten Einwendern wird die Vorlage eines Klimagutachtens<br />
gefordert, da durch die vorhabensbedingten Belastungen eine negative Veränderung<br />
des Kleinklimas, kritische Wärmestaus, mangelhafter Luftaustausch und fehlender Sauerstoffaustausch<br />
befürchtet werden. In dem Gutachten sei zu berücksichtigen, dass die erforderliche<br />
Waldschneise den vorhandenen Hochwald in voller Tiefe in West-Ost-Richtung<br />
durchtrennt und sich dadurch eine Düsenwirkung ergibt. Die damit verbundene Erhöhung der<br />
Windgeschwindigkeit ergibt nach Auffassung der Einwender ein erhöhtes Risiko von Winderosionen<br />
und eine signifikante Senkung der Lufttemperaturen.<br />
Die Einwendungen waren zurückzuweisen.<br />
Die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Klima sind in der Umweltverträglichkeitsstudie<br />
ermittelt, beschrieben und bewertet worden. Zwar können sich durch die vorhabensbedingte<br />
Flächenversiegelung mikroklimatische Veränderungen, insbesondere die verstärkte<br />
Herausbildung von Wärmeinseln ergeben, erhebliche klimatische Veränderungen, wie z. B.<br />
die Erwärmung von Wohngebieten, sind jedoch nicht zu besorgen. Nach dem Ergebnis der<br />
Umweltverträglichkeitsstudie, denen sich die Planfeststellungsbehörde insoweit anschließt,<br />
treten durch die Verlängerung der Start- und Landebahn sowie die geplante Ostumfahrung<br />
keine Unterbrechungen von Luftaustauschprozessen bzw. von Kaltluftströmen auf. Die Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Klima, auch soweit in den Rodungsbereichen von einem<br />
Verlust der klimatischen Ausgleichsfunktion des Waldes auszugehen ist, können jedoch<br />
durch die planfestgestellten Maßnahmen zur Wiederaufforstung kompensiert werden. Die<br />
Planfeststellungsbehörde hält daher die Forderung nach Erstellung eines Klimagutachtens<br />
nicht für erforderlich und nicht für gerechtfertigt.<br />
In der Vergangenheit wurden bereits in verschiedenen Planfeststellungsverfahren umfangreiche<br />
Untersuchungen zu den vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Geländeklimatologie<br />
vorgenommen.<br />
So bewerten z.B. Modellrechnungen des Instituts für Meteorologie der Technischen Hochschule<br />
Darmstadt (Gross 1988) für die Startbahn West des <strong>Flughafen</strong>s Frankfurt a.M. die<br />
Verhältnisse vor und nach dem Bau der Startbahn. Die beurteilte Rodungsmaßnahme hatte<br />
dabei die etwa 5-fache Größe der im Ausbaufall des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />
erforderlichen Waldumwandlungsfläche.<br />
Außerdem liegen Gutachten des DWD für die Planfeststellungsverfahren <strong>Flughafen</strong> Frankfurt-Hahn<br />
2003/2004 und Frankfurt a.M. 2005/2006 vor. Aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen<br />
kann auf die vorhabensbedingten Auswirkungen im vorliegenden Fall folgendes<br />
rückgeschlossen werden:<br />
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kaltluftsituation weist der betroffene Bereich eine sehr<br />
geringe Reliefenergie auf, so dass Kaltluftentstehungsgebiete nur in geringem Maße mit<br />
Kaltluftzielgebieten verbunden sind. Die Sperrriegelfunktion ist auch nach Umsetzung der<br />
Maßnahmen, wenn auch eingeschränkt, gegeben, da in dem Waldumwandlungsbereich höhenbegrenzter<br />
Wald bzw. Strauchvegetation erhalten bleibt.<br />
Vorhabensbedingte Auswirkungen in der schutzbedürftigen Wohnnutzung von Hondelage<br />
durch Veränderungen in den Flurwindsystemen sind ebenfalls nicht zu besorgen, da sich<br />
allenfalls kleinräumig Veränderungen ergeben können, die jedoch im entfernt liegenden<br />
Wohnbereich nicht mehr nachweisbar sind.<br />
Veränderungen der Windgeschwindigkeit in den Siedlungsbereichen sind aufgrund der Abstände<br />
und der vergleichsweise geringen Größe des Eingriffs ebenfalls nicht zu besorgen.<br />
Aufgrund des Höhenprofils mit von West nach Ost sowie vom zentralen Bereich der <strong>Flughafen</strong>befeuerung<br />
in nördliche und südliche Richtung ansteigenden Wuchshöhen kann durch<br />
den Waldeingriff auch keine erhebliche Düsenwirkung entstehen, da die Staffelung insbesondere<br />
zu einer Überströmung des Bereiches führt.