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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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15.3 Veränderung des Kleinklimas<br />

15.3.1<br />

Einwendungen zur Veränderung des Klimas<br />

- 116 -<br />

Von Naturschutzvereinen sowie privaten Einwendern wird die Vorlage eines Klimagutachtens<br />

gefordert, da durch die vorhabensbedingten Belastungen eine negative Veränderung<br />

des Kleinklimas, kritische Wärmestaus, mangelhafter Luftaustausch und fehlender Sauerstoffaustausch<br />

befürchtet werden. In dem Gutachten sei zu berücksichtigen, dass die erforderliche<br />

Waldschneise den vorhandenen Hochwald in voller Tiefe in West-Ost-Richtung<br />

durchtrennt und sich dadurch eine Düsenwirkung ergibt. Die damit verbundene Erhöhung der<br />

Windgeschwindigkeit ergibt nach Auffassung der Einwender ein erhöhtes Risiko von Winderosionen<br />

und eine signifikante Senkung der Lufttemperaturen.<br />

Die Einwendungen waren zurückzuweisen.<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Klima sind in der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

ermittelt, beschrieben und bewertet worden. Zwar können sich durch die vorhabensbedingte<br />

Flächenversiegelung mikroklimatische Veränderungen, insbesondere die verstärkte<br />

Herausbildung von Wärmeinseln ergeben, erhebliche klimatische Veränderungen, wie z. B.<br />

die Erwärmung von Wohngebieten, sind jedoch nicht zu besorgen. Nach dem Ergebnis der<br />

Umweltverträglichkeitsstudie, denen sich die Planfeststellungsbehörde insoweit anschließt,<br />

treten durch die Verlängerung der Start- und Landebahn sowie die geplante Ostumfahrung<br />

keine Unterbrechungen von Luftaustauschprozessen bzw. von Kaltluftströmen auf. Die Beeinträchtigungen<br />

für das Schutzgut Klima, auch soweit in den Rodungsbereichen von einem<br />

Verlust der klimatischen Ausgleichsfunktion des Waldes auszugehen ist, können jedoch<br />

durch die planfestgestellten Maßnahmen zur Wiederaufforstung kompensiert werden. Die<br />

Planfeststellungsbehörde hält daher die Forderung nach Erstellung eines Klimagutachtens<br />

nicht für erforderlich und nicht für gerechtfertigt.<br />

In der Vergangenheit wurden bereits in verschiedenen Planfeststellungsverfahren umfangreiche<br />

Untersuchungen zu den vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Geländeklimatologie<br />

vorgenommen.<br />

So bewerten z.B. Modellrechnungen des Instituts für Meteorologie der Technischen Hochschule<br />

Darmstadt (Gross 1988) für die Startbahn West des <strong>Flughafen</strong>s Frankfurt a.M. die<br />

Verhältnisse vor und nach dem Bau der Startbahn. Die beurteilte Rodungsmaßnahme hatte<br />

dabei die etwa 5-fache Größe der im Ausbaufall des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />

erforderlichen Waldumwandlungsfläche.<br />

Außerdem liegen Gutachten des DWD für die Planfeststellungsverfahren <strong>Flughafen</strong> Frankfurt-Hahn<br />

2003/2004 und Frankfurt a.M. 2005/2006 vor. Aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen<br />

kann auf die vorhabensbedingten Auswirkungen im vorliegenden Fall folgendes<br />

rückgeschlossen werden:<br />

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kaltluftsituation weist der betroffene Bereich eine sehr<br />

geringe Reliefenergie auf, so dass Kaltluftentstehungsgebiete nur in geringem Maße mit<br />

Kaltluftzielgebieten verbunden sind. Die Sperrriegelfunktion ist auch nach Umsetzung der<br />

Maßnahmen, wenn auch eingeschränkt, gegeben, da in dem Waldumwandlungsbereich höhenbegrenzter<br />

Wald bzw. Strauchvegetation erhalten bleibt.<br />

Vorhabensbedingte Auswirkungen in der schutzbedürftigen Wohnnutzung von Hondelage<br />

durch Veränderungen in den Flurwindsystemen sind ebenfalls nicht zu besorgen, da sich<br />

allenfalls kleinräumig Veränderungen ergeben können, die jedoch im entfernt liegenden<br />

Wohnbereich nicht mehr nachweisbar sind.<br />

Veränderungen der Windgeschwindigkeit in den Siedlungsbereichen sind aufgrund der Abstände<br />

und der vergleichsweise geringen Größe des Eingriffs ebenfalls nicht zu besorgen.<br />

Aufgrund des Höhenprofils mit von West nach Ost sowie vom zentralen Bereich der <strong>Flughafen</strong>befeuerung<br />

in nördliche und südliche Richtung ansteigenden Wuchshöhen kann durch<br />

den Waldeingriff auch keine erhebliche Düsenwirkung entstehen, da die Staffelung insbesondere<br />

zu einer Überströmung des Bereiches führt.

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