Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Darüber hinaus wird hier ein grundsätzlicher Zielkonflikt deutlich: Im LRP der Stadt <strong>Braunschweig</strong><br />
(1999) wird hervorgehoben, dass das Stadtgebiet stark unterbewaldet ist (weniger<br />
als die Hälfte von Bundes- und Landesdurchschnitt). Als allgemeines Ziel werden dort der<br />
Erhalt und die Vermehrung von standortheimischen Laubwäldern formuliert (LRP <strong>Braunschweig</strong>).<br />
Auch das RROP macht für den Großraum <strong>Braunschweig</strong> speziell in Bezug auf die Forstwirtschaft<br />
u. a. folgende Vorgaben (vgl. E 3.3):<br />
- die langfristige Zielmarke für die durchschnittliche Bewaldung liegt bei 22,6 %;<br />
- Die Leistungsfähigkeit der Forst- und Holzwirtschaft soll gestärkt werden.<br />
Weiterhin liegt für das Gebiet der Stadt <strong>Braunschweig</strong> ein umfangreiches Fachgutachten vor<br />
(Waldentwicklungskonzept Stadt <strong>Braunschweig</strong>), in welchem die Situation der Wälder analysiert<br />
und beschrieben wird. In diesen „Leitlinien zur ökologischen Waldentwicklung im Gebiet<br />
der Stadt <strong>Braunschweig</strong>“ (Hrsg., 1997) werden die wesentlichen forstlichen Ziele und Handlungsgrundsätze<br />
für das Stadtgebiet <strong>Braunschweig</strong>s beschrieben. U. a. wird dort ganz klar<br />
als wesentliches Ziel die Waldvermehrung aufgeführt.<br />
Abschließend sei hier noch angemerkt, dass ein Teil der geplanten Maßnahmenflächen auch<br />
in dem Entwurf zum Forstlichen Rahmenplan des ZGB als potenzielle Aufforstungsflächen<br />
planerisch dargestellt ist.<br />
Insofern tragen die geplanten Waldneugründungen zur Erreichung der Ziele auch anderer<br />
Planvorgaben bei und führen zu einem ausgewogeneren Verhältnis von Waldlebensräumen<br />
für entsprechende Arten gegenüber Lebensräumen in der offenen Feldflur mit Vorkommen<br />
u. a. der Feldlerche.<br />
21.5 Allgemeine bzw. standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem NUVPG für<br />
weitere Erstaufforstungen<br />
Neben der landschaftspflegerischen Schwerpunktmaßnahme E 3 „Maßnahmekomplex Bevenrode“<br />
sind folgende weitere Aufforstungsmaßnahmen vorgesehen:<br />
Maßnahmekomplex Beberbach (Maßnahme E 4) 7,45 ha<br />
Maßnahmekomplex Sandbach/Schunter (Maßnahme E 5) 1,59 ha<br />
Maßnahmekomplex Weddel (Maßnahme E 6) 20,43 ha<br />
Maßnahmekomplex Groß Brunsrode (Maßnahme E 7) 3,27 ha<br />
Maßnahmen auf Flächen westlich des FFH-Gebietes 101<br />
(Maßnahme E 8) 2,34 ha<br />
Maßnahmen auf Flächen südlich des Heiligendorfer Waldes<br />
(Maßnahme E 9) 4,00 ha<br />
Maßnahmen auf Flächen östlich des Vogelschutzgebietes<br />
V 48 (Maßnahme E 10) 10,04 ha<br />
Hierfür ist gem. Nr. 17.1.2 der Anlage 1 des UVPG i.V.m. Nr. 24 a der Anlage 1 zum NUVPG<br />
auf Flächen mit mehr als 10 ha eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles und auf Flächen<br />
mit bis zu 10 ha gem. Nr. 24 b eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.<br />
Diese Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der o. a. Maßnahmen dient der Darstellung<br />
und Beurteilung der umweltrelevanten Auswirkungen der Projekte auf die Schutzgüter sowie<br />
der Vorbereitung der Gesamteinschätzung möglicher Auswirkungen des Vorhabens durch<br />
die Planfeststellungsbehörde.<br />
Zur Vorprüfung des Einzelfalles hat der Maßnahmeträger insoweit die Kriterien der Anlage 2<br />
des UVPG angewendet und in der Unterlage 10.4 beschrieben.<br />
Für die einzelnen Maßnahmen stellt die Planfeststellungsbehörde auf der Grundlage der<br />
vom Maßnahmeträger vorgelegten Unterlagen fest, dass das Schutzgut Mensch in keiner<br />
Weise durch die Ersatzaufforstungen betroffen ist. Das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist e-