Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 38 -<br />
chen. Die Maßnahmeträgerin rechtfertigt ihr Ausbauvorhaben vorrangig mit dem von den<br />
Nutzern der Infrastruktureinrichtung angemeldeten Bedarf. Sowohl durch die Änderung des<br />
von den Nutzern des <strong>Flughafen</strong>s eingesetzten Fluggerätes, als auch durch die Änderung der<br />
rechtlichen Anforderungen etwa im gewerblichen Reiseverkehr mit Jet-Flugzeugen (JAR-<br />
OPS 1), die auch für den Werkverkehr in absehbarer Zeit Verbindlichkeit erlangen dürften<br />
(JAR-OPS 2), reicht die gegenwärtige Bahn nicht mehr aus, um den bestehenden Bedarf der<br />
Nutzer zu befriedigen.<br />
Im Übrigen ist anerkannt, dass die Errichtung und der Ausbau von öffentlichen Infrastrukturvorhaben,<br />
zu denen auch der zur Planfeststellung beantragte Ausbau des VFH <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />
gehört (vgl. § 6 Abs. 3 LuftVG, § 38 Abs. 2 LuftVZO), mit dem Planungsziel<br />
„regionale Strukturhilfe“ legitimiert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 – 11 C<br />
14.00). Vorhaben, die der öffentlichen Infrastrukturerschließung dienen, können ihre Rechtfertigung<br />
nicht nur aus dem Verkehrszweck bzw. der sicheren Abwicklung des Verkehrs herleiten,<br />
sondern grundsätzlich auch aus dem Gedanken der Strukturhilfe (vgl. BVerwG, Urteil<br />
vom 15.01.2004 – 4 A 11.02)<br />
8.1 Besonderheiten des VFH <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />
Der Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> zeichnet sich anderen Verkehrsflughäfen<br />
gegenüber durch folgende Besonderheiten aus:<br />
8.1.1<br />
Auf dem <strong>Flughafen</strong> selbst und in seiner unmittelbaren Umgebung haben sich hoch spezialisierte,<br />
international kooperierende Einrichtungen, Unternehmen und Behörden der Luft- und<br />
Verkehrstechnik angesiedelt und zu einem „Avionik- und Mobilitätstechnik-Cluster“ zusammengefügt.<br />
Diese behördlichen, wissenschaftlichen und kommerziellen Ansiedlungen charakterisieren<br />
mit ihren Funktionen, aber auch mit ihren wirtschaftlichen Auswirkungen den<br />
Standort „Forschungsflughafen <strong>Braunschweig</strong>“. Diese Unternehmen sind auf den Bestand<br />
und die künftige Entwicklung dieses <strong>Flughafen</strong>s dringend angewiesen.<br />
Der Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> bezieht nach seiner Funktion einen wichtigen<br />
Teil seines Aufkommens aus dem Umstand, dass sich diese Unternehmen auf dem<br />
<strong>Flughafen</strong> selbst oder in seinem unmittelbaren Umgriff angesiedelt haben. Das dort am Verkehrsflughafen<br />
<strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> entwickelte Avionik- und Mobilitätstechnik-Cluster<br />
weist eine Bedeutung auf, welche nicht allein den <strong>Flughafen</strong> selbst als Forschungsstandort<br />
charakterisiert, sondern auch erhebliche positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum<br />
<strong>Braunschweig</strong> hat. Es begründet den Ruf dieses Verkehrsflughafens als europäisches Kompetenzzentrum<br />
im Bereich der Luftfahrtforschung.<br />
Im Bereich Luftfahrt ist der Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> in Deutschland ein<br />
Standortschwerpunkt für Behörden, Wissenschaft sowie für Forschung und Entwicklung. Im<br />
Jahre 2000 waren am Forschungsflughafen 1.550 Menschen in überwiegend hochqualifizierten<br />
Tätigkeiten beschäftigt, die jährliche Lohnsumme betrug ca. 82 Mio. €. Derzeit existieren<br />
am <strong>Flughafen</strong> und in den in seiner unmittelbaren Umgebung angesiedelten Behörden, Unternehmen<br />
und Einrichtungen rund 2.000 Arbeitsplätze.<br />
8.1.2<br />
Das Fluggastaufkommen weist den <strong>Flughafen</strong> in erster Linie als Station für Unternehmen<br />
und Betriebe aus, die mit eigenen Flugzeugen Werkverkehre durchführen und im Unternehmensinteresse<br />
Passagierverkehre im sogenannten Tramp- und Anforderungsverkehr betreiben.<br />
Touristikflugverkehr findet gegenwärtig nicht statt.