Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Bedeutung für die Vogelarten erst mit einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung erreichen<br />
würde. Die Intensität und Wirksamkeit der entstehenden Beeinträchtigung ist abhängig<br />
von der Dauer bis zum erneuten vollständigen Bewuchs, der hier auch unter den Bedingungen<br />
der Hindernisfreiheit entwickelt werden kann.<br />
Nach dem Forstgutachten (Dieckert 2005; Unterl. 6.2) wäre es auf den Flächen der nördlichen<br />
und östlichen Baubereiche auch bei Wegfall der Straße nur möglich, den vorhandenen<br />
Wald durch Rodung zu niederwaldartigen bzw. strauchartigen Beständen mit einer Vegetationshöhe<br />
von max. 15 m umzuwandeln.<br />
In den Bereichen nördlich der Tiefen Straße wäre es auf den Flächen der östlichen Umfahrung<br />
erforderlich, die vorhandene Bestände durch Waldumwandlung zu mittelwaldartigen<br />
Beständen mit einer Höhe von max. 30 m zu entwickeln (ca. 1.000 m²). Die an die Tiefe<br />
Straße angrenzenden Alteichen können weitgehend erhalten werden.<br />
Im weiteren Verlauf Richtung <strong>Flughafen</strong>gelände unterlägen die Bestände mit einer Höhenbegrenzung<br />
bis zu 21 m wiederum einer Totalrodung mit dem langfristigen Entwicklungsziel,<br />
mittelwaldartige Bestände auszubilden (ca. 3.500 m²).<br />
Die Neuanlage der Ostumfahrung in diesen Bereichen führt zur Beeinträchtigung eines weiteren<br />
Brutreviers des Mittelspechts nördlich der <strong>Flughafen</strong>erweiterungsflächen.<br />
Der Verkehr auf der Ostumfahrung verstärkt die durch die Erweiterungsflächen des <strong>Flughafen</strong>s<br />
auftretenden Barriere- und Zerschneidungswirkungen. Hiervon sind überwiegend bodengebundene<br />
Tierarten betroffen. Für die wertgebenden Vogelarten entstehen daraus aber<br />
nur geringfügige Beeinträchtigungen, die nicht erheblich wirksam werden.<br />
Nach dem Verkehrsgutachten von WVI (Unterl. 4.1) kommt es durch den Ausbau der östlichen<br />
Umfahrung zu einer zusätzlichen betriebsbedingten Belastung durch den Fahrzeugverkehr.<br />
Im Vergleich zur Nullvariante kommt es im Abschnitt Tiefen Straße bis Abzweig östliche<br />
Umfahrung zu einer Erhöhung auf 3.600 Kfz/24 Std. Auf der neuen östlichen Umfahrung<br />
sind 4.300 Kfz/24 Std. zu erwarten. Mit diesem Kfz-Aufkommen sind die üblichen betriebsbedingten<br />
negativen Umweltauswirkungen verbunden. Im Verlauf der Ostumfahrung wäre<br />
davon eine zusätzliche Fläche von ca. 2,85 ha betroffen.<br />
Ein Teil der auftretenden Schadstoffbelastungen wird, insbesondere bei starken Regenfällen,<br />
über die Entwässerungseinrichtungen der Straße abgeführt und in Regenrückhalte- bzw.<br />
Absetzbecken aufgefangen und ist somit kaum umweltwirksam.<br />
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es in diesen Bereichen bereits zu Vorbelastung durch<br />
Abgase aus dem Flugverkehr kommt.<br />
Da nach alledem festzustellen ist, dass die von der Ostumfahrung ausgehenden Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft wegen der Vorbelastungen durch die <strong>Flughafen</strong>erweiterung<br />
als eher gering anzusehen sind, andererseits aber die anfangs genannten für diese<br />
Straßenvariante sprechenden Gründe ein erhebliches Gewicht aufweisen, hat sich die Planfeststellungsbehörde<br />
für die Ostumfahrung entschieden.<br />
Im Weiteren wird auch auf die Ausführungen in Ziff. 16.3.2.2.1 dieses Beschlusses verwiesen.<br />
Im Ergebnis teilt die Planfeststellungsbehörde die Auffassung des Maßnahmeträgers, dass<br />
die östliche Umfahrung nach Abwägung aller Belange den Vorzug verdient.