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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Bedeutung für die Vogelarten erst mit einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung erreichen<br />

würde. Die Intensität und Wirksamkeit der entstehenden Beeinträchtigung ist abhängig<br />

von der Dauer bis zum erneuten vollständigen Bewuchs, der hier auch unter den Bedingungen<br />

der Hindernisfreiheit entwickelt werden kann.<br />

Nach dem Forstgutachten (Dieckert 2005; Unterl. 6.2) wäre es auf den Flächen der nördlichen<br />

und östlichen Baubereiche auch bei Wegfall der Straße nur möglich, den vorhandenen<br />

Wald durch Rodung zu niederwaldartigen bzw. strauchartigen Beständen mit einer Vegetationshöhe<br />

von max. 15 m umzuwandeln.<br />

In den Bereichen nördlich der Tiefen Straße wäre es auf den Flächen der östlichen Umfahrung<br />

erforderlich, die vorhandene Bestände durch Waldumwandlung zu mittelwaldartigen<br />

Beständen mit einer Höhe von max. 30 m zu entwickeln (ca. 1.000 m²). Die an die Tiefe<br />

Straße angrenzenden Alteichen können weitgehend erhalten werden.<br />

Im weiteren Verlauf Richtung <strong>Flughafen</strong>gelände unterlägen die Bestände mit einer Höhenbegrenzung<br />

bis zu 21 m wiederum einer Totalrodung mit dem langfristigen Entwicklungsziel,<br />

mittelwaldartige Bestände auszubilden (ca. 3.500 m²).<br />

Die Neuanlage der Ostumfahrung in diesen Bereichen führt zur Beeinträchtigung eines weiteren<br />

Brutreviers des Mittelspechts nördlich der <strong>Flughafen</strong>erweiterungsflächen.<br />

Der Verkehr auf der Ostumfahrung verstärkt die durch die Erweiterungsflächen des <strong>Flughafen</strong>s<br />

auftretenden Barriere- und Zerschneidungswirkungen. Hiervon sind überwiegend bodengebundene<br />

Tierarten betroffen. Für die wertgebenden Vogelarten entstehen daraus aber<br />

nur geringfügige Beeinträchtigungen, die nicht erheblich wirksam werden.<br />

Nach dem Verkehrsgutachten von WVI (Unterl. 4.1) kommt es durch den Ausbau der östlichen<br />

Umfahrung zu einer zusätzlichen betriebsbedingten Belastung durch den Fahrzeugverkehr.<br />

Im Vergleich zur Nullvariante kommt es im Abschnitt Tiefen Straße bis Abzweig östliche<br />

Umfahrung zu einer Erhöhung auf 3.600 Kfz/24 Std. Auf der neuen östlichen Umfahrung<br />

sind 4.300 Kfz/24 Std. zu erwarten. Mit diesem Kfz-Aufkommen sind die üblichen betriebsbedingten<br />

negativen Umweltauswirkungen verbunden. Im Verlauf der Ostumfahrung wäre<br />

davon eine zusätzliche Fläche von ca. 2,85 ha betroffen.<br />

Ein Teil der auftretenden Schadstoffbelastungen wird, insbesondere bei starken Regenfällen,<br />

über die Entwässerungseinrichtungen der Straße abgeführt und in Regenrückhalte- bzw.<br />

Absetzbecken aufgefangen und ist somit kaum umweltwirksam.<br />

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es in diesen Bereichen bereits zu Vorbelastung durch<br />

Abgase aus dem Flugverkehr kommt.<br />

Da nach alledem festzustellen ist, dass die von der Ostumfahrung ausgehenden Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft wegen der Vorbelastungen durch die <strong>Flughafen</strong>erweiterung<br />

als eher gering anzusehen sind, andererseits aber die anfangs genannten für diese<br />

Straßenvariante sprechenden Gründe ein erhebliches Gewicht aufweisen, hat sich die Planfeststellungsbehörde<br />

für die Ostumfahrung entschieden.<br />

Im Weiteren wird auch auf die Ausführungen in Ziff. 16.3.2.2.1 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Im Ergebnis teilt die Planfeststellungsbehörde die Auffassung des Maßnahmeträgers, dass<br />

die östliche Umfahrung nach Abwägung aller Belange den Vorzug verdient.

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