Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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schenswerter, Maßnahmen über den festgestellten Kompensationsbedarf hinaus, gibt es<br />
keine rechtliche Grundlage.<br />
- 136 -<br />
16.1.6.3.4.5<br />
Die Forderungen nach parzellenscharfer Festlegung der „Naturwald“-Flächen mit ihren Entwicklungszielen<br />
und deren grundbuchliche Absicherung werden abgelehnt. Sie ist über das<br />
im LBP konkret bestimmte Maß hinaus weder möglich noch notwendig. Der Anteil der Naturwaldflächen<br />
wird grundsätzlich prozentual benannt und im Rahmen der Ausführungsplanung<br />
dargestellt. Es müssen zunächst noch Bodenuntersuchungen zu den Standortverhältnissen<br />
durchgeführt werden, die die Grundlage der Detailplanung der Waldflächen darstellen.<br />
Entsprechend der Standortqualitäten sind die entsprechenden Entwicklungsziele zu<br />
konkretisieren. Die Festlegungen entsprechender Regelungen und Maßnahmen in den Naturwaldparzellen<br />
erfolgen im Rahmen der Ausführungsplanungen (siehe Ziff. 2.5.8 dieses<br />
Beschlusses).<br />
16.1.6.3.4.6<br />
Die Anregungen, auf das vorgesehene Ausbringen des abgeschobenen Oberbodens auf die<br />
Flächen für die Ersatzmaßnahmen E 1 und E 2 zu verzichten und die in Richtung Sonne exponierten<br />
Böschungen entlang der verlagerten Straßen frei von höherem Bewuchs zu halten,<br />
werden aufgegriffen und in der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung berücksichtigt.<br />
16.1.6.3.4.7<br />
Der Forderung, im <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> eine konkrete Festlegung der zeitlichen Regelung<br />
zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen zu treffen, wird entsprochen. Wie sich<br />
aus der Auflage in Ziff. 2.5.3 ergibt, ist als spätestmöglicher Termin für den Beginn der Umsetzung<br />
der Kompensationsmaßnahmen das Ende des dritten Jahres nach Beginn der Rodungsarbeiten<br />
bestimmt.<br />
16.1.6.3.4.8<br />
Auch dem Wunsch, die Entwicklungsziele für die Nieder- und „Mittelwald“-bestände im <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />
als langfristig zu erhalten, festzusetzen, ist Rechnung getragen. Die<br />
Entwicklungsziele sind in der Maßnahmenkartei zum LBP (Unterlage 6.1) beschrieben. Da<br />
die Maßnahmenkartei, ebenso wie die Maßnahmenpläne, mit-planfestgestellt wird, sind die<br />
Entwicklungsziele als Bestandteil des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es langfristig festgeschrieben.<br />
16.1.6.3.4.9<br />
Soweit von Einwendern verlangt wurde, im Rahmen der Ersatzmaßnahmen E 4, E 5 und E 6<br />
Gewässerrandstreifen ein- und freizuhalten, wurde diese Forderung durch entsprechende<br />
Änderung der landschaftspflegerischen Unterlagen umgesetzt (vgl. auch Auflage 2.1.5).<br />
16.1.6.3.4.10<br />
Schließlich wurde durch entsprechende Anpassung in Text und Karte auch der Forderung<br />
nachgekommen, bei der Maßnahme E 7 auf eine Beimischung von Buche bei der Gründung<br />
eines Eichen-Hainbuchenwaldes ebenso zu verzichten, wie auf die Abstände zu angrenzenden<br />
Waldbereichen und auf die Anlage von Waldlichtungen, um auf Dauer einen möglichst<br />
geschlossenen WaIdbestand zu erreichen. Die Anlage von Tümpeln wird von den standörtlichen<br />
Gegebenheiten abhängig gemacht.