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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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schenswerter, Maßnahmen über den festgestellten Kompensationsbedarf hinaus, gibt es<br />

keine rechtliche Grundlage.<br />

- 136 -<br />

16.1.6.3.4.5<br />

Die Forderungen nach parzellenscharfer Festlegung der „Naturwald“-Flächen mit ihren Entwicklungszielen<br />

und deren grundbuchliche Absicherung werden abgelehnt. Sie ist über das<br />

im LBP konkret bestimmte Maß hinaus weder möglich noch notwendig. Der Anteil der Naturwaldflächen<br />

wird grundsätzlich prozentual benannt und im Rahmen der Ausführungsplanung<br />

dargestellt. Es müssen zunächst noch Bodenuntersuchungen zu den Standortverhältnissen<br />

durchgeführt werden, die die Grundlage der Detailplanung der Waldflächen darstellen.<br />

Entsprechend der Standortqualitäten sind die entsprechenden Entwicklungsziele zu<br />

konkretisieren. Die Festlegungen entsprechender Regelungen und Maßnahmen in den Naturwaldparzellen<br />

erfolgen im Rahmen der Ausführungsplanungen (siehe Ziff. 2.5.8 dieses<br />

Beschlusses).<br />

16.1.6.3.4.6<br />

Die Anregungen, auf das vorgesehene Ausbringen des abgeschobenen Oberbodens auf die<br />

Flächen für die Ersatzmaßnahmen E 1 und E 2 zu verzichten und die in Richtung Sonne exponierten<br />

Böschungen entlang der verlagerten Straßen frei von höherem Bewuchs zu halten,<br />

werden aufgegriffen und in der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung berücksichtigt.<br />

16.1.6.3.4.7<br />

Der Forderung, im <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> eine konkrete Festlegung der zeitlichen Regelung<br />

zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen zu treffen, wird entsprochen. Wie sich<br />

aus der Auflage in Ziff. 2.5.3 ergibt, ist als spätestmöglicher Termin für den Beginn der Umsetzung<br />

der Kompensationsmaßnahmen das Ende des dritten Jahres nach Beginn der Rodungsarbeiten<br />

bestimmt.<br />

16.1.6.3.4.8<br />

Auch dem Wunsch, die Entwicklungsziele für die Nieder- und „Mittelwald“-bestände im <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

als langfristig zu erhalten, festzusetzen, ist Rechnung getragen. Die<br />

Entwicklungsziele sind in der Maßnahmenkartei zum LBP (Unterlage 6.1) beschrieben. Da<br />

die Maßnahmenkartei, ebenso wie die Maßnahmenpläne, mit-planfestgestellt wird, sind die<br />

Entwicklungsziele als Bestandteil des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es langfristig festgeschrieben.<br />

16.1.6.3.4.9<br />

Soweit von Einwendern verlangt wurde, im Rahmen der Ersatzmaßnahmen E 4, E 5 und E 6<br />

Gewässerrandstreifen ein- und freizuhalten, wurde diese Forderung durch entsprechende<br />

Änderung der landschaftspflegerischen Unterlagen umgesetzt (vgl. auch Auflage 2.1.5).<br />

16.1.6.3.4.10<br />

Schließlich wurde durch entsprechende Anpassung in Text und Karte auch der Forderung<br />

nachgekommen, bei der Maßnahme E 7 auf eine Beimischung von Buche bei der Gründung<br />

eines Eichen-Hainbuchenwaldes ebenso zu verzichten, wie auf die Abstände zu angrenzenden<br />

Waldbereichen und auf die Anlage von Waldlichtungen, um auf Dauer einen möglichst<br />

geschlossenen WaIdbestand zu erreichen. Die Anlage von Tümpeln wird von den standörtlichen<br />

Gegebenheiten abhängig gemacht.

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