Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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16.1.6.1 Interne Ersatzmaßnahmen<br />
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An Ersatzmaßnahmen innerhalb des Eingriffsraums sind zum einen auf 3,20 ha die Entwicklung<br />
einer mageren Gras- und Staudenflur durch Sukzession vorgesehen, die als Kompensation<br />
für den Lebensraum zahlloser Tierarten, insbesondere Vögel, Heuschrecken und Tagfalter,<br />
wie z.B. den seltenen Ockerfarbenen Kleinspanner, sehr gut geeignet erscheint.<br />
Zum anderen ist die Aufforstung einer Ackerfläche mit Eiche mit Mischungsanteilen von<br />
Hainbuche und Linde in einer Größenordnung von ca. 3,22 ha direkt anschließend an den<br />
Querumer Wald geplant. Sie stellt eine sinnvolle Kompensation des Verlustes bzw. der Beeinträchtigung<br />
von Wald, der damit verbundenen Zerschneidungswirkungen, klimatischen<br />
Funktionsverluste, Boden- und Landschaftsbildbeeinträchtigungen sowie des geminderten<br />
Erholungswertes dar.<br />
16.1.6.2 Externe Ersatzmaßnahmen<br />
Was die sog. externen (eingriffsferneren) Ersatzmaßnahmen anbelangt, so sieht der LBP<br />
hier in erster Linie die Aufforstung von Ackerflächen vornehmlich mit Eiche, Hainbuche, Bergahorn<br />
und Winterlinde, auf feuchten Standorten auch mit Erle, Esche und Stieleiche, in einem<br />
Gesamtumfang von ca. 156,09 ha vor, wovon etwa zwei Drittel auf die Gemarkung Bevenrode<br />
entfällt.<br />
Hinzu kommen in einer Größenordnung von zusammen ca.17,27 ha die Entwicklung einer<br />
niederwaldartigen Strauchvegetation und einer halbruderalen Gras- und Staudenflur, die<br />
Anlage von Hecken, Feldgehölzen, eines Gewässerrandstreifens, einer Baumreihe und einer<br />
Obstwiese.<br />
Darüber hinaus werden in dem Waldgebiet „Sundern“ nordwestlich von Bechtsbüttel auf ca.<br />
45 ha Alt- und Totholzbäume gesichert und entwickelt bzw. es wird dort die forstliche Bewirtschaftung<br />
eingeschränkt, mit sektoralem Nutzungsverzicht.<br />
In erster Linie handelt es sich um die Entwicklung standorttypischer, gleichartiger, für das<br />
Gebiet charakteristischer Wälder (Waldneugründung) vornehmlich auf Flächen, auf denen<br />
sich aufgrund der Standortbedingungen Wald gleichen oder ähnlichen Typs wie der des<br />
Querumer Forstes entwickeln würde. Sie umfasst die Ergänzung und Vergrößerung, Verbindung<br />
und Vernetzung bereits existierender Gehölzbestände, so dass sich wieder ein möglichst<br />
großes, funktional zusammenhängendes Waldgebiet ergibt.<br />
Hierdurch und durch die weitgehende Einbeziehung von Flächen mit (Nah-)Erholungsfunktionen<br />
und von Bereichen, die als historische Waldstandorte bekannt sind sowie auch<br />
durch eine Entwicklung und Stärkung von Biotopverbundachsen gelingt nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde eine mittel- bis langfristige Kompensation des Verlustes und der<br />
Beeinträchtigung von Wald- und Gehölzbeständen sowie diesbezüglicher Zerschneidungswirkungen,<br />
Funktionsverluste (insbesondere der Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen),<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung sowie der Bodenbeeinträchtigungen.<br />
Dabei sind die frühen Entwicklungsstadien der Waldneugründungsflächen vor allem für zahlreiche<br />
Schmetterlinge, Heuschrecken und andere Wirbellose geeignet. Im weiteren Verlauf<br />
entstehen dann zunehmend günstigere Bedingungen für Vögel, Reptilien, Fledermäuse usw.<br />
Insbesondere die waldgebundenen Arten werden davon gefördert.<br />
Aufforstungen im unmittelbaren Umfeld des Vogelschutzgebietes V 48 (hier im Bereich Bevenrode,<br />
Brunsrode und südlich von <strong>Wolfsburg</strong>) tragen zur Entwicklung und Stärkung von<br />
Biotopverbundachsen, zur Arrondierung des Schutzgebietes und zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten<br />
für die geschützten Spechtarten bei.