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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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16.1.6.1 Interne Ersatzmaßnahmen<br />

- 128 -<br />

An Ersatzmaßnahmen innerhalb des Eingriffsraums sind zum einen auf 3,20 ha die Entwicklung<br />

einer mageren Gras- und Staudenflur durch Sukzession vorgesehen, die als Kompensation<br />

für den Lebensraum zahlloser Tierarten, insbesondere Vögel, Heuschrecken und Tagfalter,<br />

wie z.B. den seltenen Ockerfarbenen Kleinspanner, sehr gut geeignet erscheint.<br />

Zum anderen ist die Aufforstung einer Ackerfläche mit Eiche mit Mischungsanteilen von<br />

Hainbuche und Linde in einer Größenordnung von ca. 3,22 ha direkt anschließend an den<br />

Querumer Wald geplant. Sie stellt eine sinnvolle Kompensation des Verlustes bzw. der Beeinträchtigung<br />

von Wald, der damit verbundenen Zerschneidungswirkungen, klimatischen<br />

Funktionsverluste, Boden- und Landschaftsbildbeeinträchtigungen sowie des geminderten<br />

Erholungswertes dar.<br />

16.1.6.2 Externe Ersatzmaßnahmen<br />

Was die sog. externen (eingriffsferneren) Ersatzmaßnahmen anbelangt, so sieht der LBP<br />

hier in erster Linie die Aufforstung von Ackerflächen vornehmlich mit Eiche, Hainbuche, Bergahorn<br />

und Winterlinde, auf feuchten Standorten auch mit Erle, Esche und Stieleiche, in einem<br />

Gesamtumfang von ca. 156,09 ha vor, wovon etwa zwei Drittel auf die Gemarkung Bevenrode<br />

entfällt.<br />

Hinzu kommen in einer Größenordnung von zusammen ca.17,27 ha die Entwicklung einer<br />

niederwaldartigen Strauchvegetation und einer halbruderalen Gras- und Staudenflur, die<br />

Anlage von Hecken, Feldgehölzen, eines Gewässerrandstreifens, einer Baumreihe und einer<br />

Obstwiese.<br />

Darüber hinaus werden in dem Waldgebiet „Sundern“ nordwestlich von Bechtsbüttel auf ca.<br />

45 ha Alt- und Totholzbäume gesichert und entwickelt bzw. es wird dort die forstliche Bewirtschaftung<br />

eingeschränkt, mit sektoralem Nutzungsverzicht.<br />

In erster Linie handelt es sich um die Entwicklung standorttypischer, gleichartiger, für das<br />

Gebiet charakteristischer Wälder (Waldneugründung) vornehmlich auf Flächen, auf denen<br />

sich aufgrund der Standortbedingungen Wald gleichen oder ähnlichen Typs wie der des<br />

Querumer Forstes entwickeln würde. Sie umfasst die Ergänzung und Vergrößerung, Verbindung<br />

und Vernetzung bereits existierender Gehölzbestände, so dass sich wieder ein möglichst<br />

großes, funktional zusammenhängendes Waldgebiet ergibt.<br />

Hierdurch und durch die weitgehende Einbeziehung von Flächen mit (Nah-)Erholungsfunktionen<br />

und von Bereichen, die als historische Waldstandorte bekannt sind sowie auch<br />

durch eine Entwicklung und Stärkung von Biotopverbundachsen gelingt nach Auffassung der<br />

Planfeststellungsbehörde eine mittel- bis langfristige Kompensation des Verlustes und der<br />

Beeinträchtigung von Wald- und Gehölzbeständen sowie diesbezüglicher Zerschneidungswirkungen,<br />

Funktionsverluste (insbesondere der Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen),<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung sowie der Bodenbeeinträchtigungen.<br />

Dabei sind die frühen Entwicklungsstadien der Waldneugründungsflächen vor allem für zahlreiche<br />

Schmetterlinge, Heuschrecken und andere Wirbellose geeignet. Im weiteren Verlauf<br />

entstehen dann zunehmend günstigere Bedingungen für Vögel, Reptilien, Fledermäuse usw.<br />

Insbesondere die waldgebundenen Arten werden davon gefördert.<br />

Aufforstungen im unmittelbaren Umfeld des Vogelschutzgebietes V 48 (hier im Bereich Bevenrode,<br />

Brunsrode und südlich von <strong>Wolfsburg</strong>) tragen zur Entwicklung und Stärkung von<br />

Biotopverbundachsen, zur Arrondierung des Schutzgebietes und zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten<br />

für die geschützten Spechtarten bei.

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