Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Hierzu ist anzumerken, dass es durch die <strong>Flughafen</strong>erweiterung zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
von Wald verschiedener Ausprägungsqualitäten in einem Umfang von ca. 70,33<br />
ha kommt.<br />
Zur Kompensation der Waldbeeinträchtigungen sind Maßnahmen in einem Umfang von ca.<br />
182,64 ha vorgesehen (vgl. Abschnitt 16.1.6.2 a.E.).Zusätzlich werden artenschutzrechtliche<br />
Maßnahmen im „Sundern“ auf einer Fläche von 45 ha umgesetzt (s.o.).<br />
D. h., es wird ein durchschnittlicher Kompensationsfaktor von ca. 2,60 erreicht. Die wertvollsten<br />
Bestände werden dabei mit einem Faktor von 1:6,5 berücksichtigt, denn neben der Berechnung<br />
für den Verlust der Biotopstruktur als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (1:3,5)<br />
wird dieselbe Fläche noch für Bodenbeeinträchtigungen (1:2) und als Biotopstruktur mit besonderer<br />
Lebensraumfunktion für streng geschützte, gefährdete Arten (1:1) berechnet.<br />
Die geplanten Maßnahmen dienen auch der Kompensation von Beeinträchtigungen der geschützten<br />
Arten. Diese Mehrfachkompensation ist nach den o.g. Empfehlungen des NLÖ<br />
zulässig, in der Regel möglich und wünschenswert.<br />
Zudem tragen die Verminderungs- und Schutzmaßnahmen (z. B. die Entwicklung von Niederwald,<br />
„Mittelwald“, Waldrändern usw.) zur Verbesserung der beeinträchtigten Habitatstrukturen<br />
bei.<br />
16.1.3.2.2<br />
Es trifft zu, dass – wie von einigen Einwendern angemerkt – Eingriffe in die Funktionen eines<br />
Waldökosystems auf alten Waldstandorten wegen der überlangen Zeitdauer bis zur Wiederherstellung<br />
zu einem zeitlichen Kompensationsdefizit führen. Trotzdem entsteht im vorliegenden<br />
Fall im Ergebnis kein Ausgleichsdefizit:<br />
Die Rodungsfläche beträgt ca. 33,4 ha, und der Waldumbau führt auf einer Fläche von ca.<br />
36,92 ha zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Die zuletzt genannte Fläche bleibt Wald, der<br />
jedoch nicht als Hochwald bewirtschaftet wird. Zusätzlich werden 182,64 ha Wald als Ausgleich<br />
und Ersatz aufgeforstet, bzw. es übernehmen weitere geplante Maßnahmen auf diesen<br />
Flächen die Aufgabe der Kompensation diesbezüglicher Beeinträchtigungen. Durch diesen<br />
flächenmäßigen Überschuss gelingt hier nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
überzeugend die Kompensation des zeitlichen Defizits.<br />
In den Leitlinien zur ökologischen Waldentwicklung werden Ersatzaufforstungen als Mittel<br />
zur Waldvermehrung besonders hervorgehoben. Die Vergrößerung der Waldfläche um ein<br />
Mehrfaches trägt der Nicht-Ausgleichbarkeit von Eingriffen in Waldökosysteme auf alten<br />
Waldstandorten in ausreichendem Maße Rechnung.<br />
16.1.3.2.3<br />
Im LBP ist bei der Bilanzierung und Ermittlung des Kompensationsbedarfes in Teilen der<br />
Faktor „variiert“ ausgewiesen. Hier wird von einigen Einwendern gefordert, dass die Inanspruchnahme<br />
minimiert und der Faktor gegen 1 gehen sollte. Dazu muss gesagt werden,<br />
dass entsprechend der naturschutzfachlichen Richtlinien und der Maßgaben der landesplanerischen<br />
Feststellung zum Raumordnungsverfahren i. V. m. dem Zielabweichungsverfahren<br />
für erhebliche und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen von besonderen Werten und<br />
Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (hier in erster Linie alte Eichen–<br />
Hainbuchen-Wälder) ein erhöhter Kompensationsbedarf erforderlich ist. Die Bewertung von<br />
Eingriffen sowie die Bemessung der Kompensationsleistung wurden unter Berücksichtigung<br />
eines abgestimmten naturschutzfachlichen Gesamtkonzeptes in einer Fachkommission vorgestellt<br />
und diskutiert. Die Ergebnisse sind im LBP umgesetzt.