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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Hierzu ist anzumerken, dass es durch die <strong>Flughafen</strong>erweiterung zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

von Wald verschiedener Ausprägungsqualitäten in einem Umfang von ca. 70,33<br />

ha kommt.<br />

Zur Kompensation der Waldbeeinträchtigungen sind Maßnahmen in einem Umfang von ca.<br />

182,64 ha vorgesehen (vgl. Abschnitt 16.1.6.2 a.E.).Zusätzlich werden artenschutzrechtliche<br />

Maßnahmen im „Sundern“ auf einer Fläche von 45 ha umgesetzt (s.o.).<br />

D. h., es wird ein durchschnittlicher Kompensationsfaktor von ca. 2,60 erreicht. Die wertvollsten<br />

Bestände werden dabei mit einem Faktor von 1:6,5 berücksichtigt, denn neben der Berechnung<br />

für den Verlust der Biotopstruktur als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (1:3,5)<br />

wird dieselbe Fläche noch für Bodenbeeinträchtigungen (1:2) und als Biotopstruktur mit besonderer<br />

Lebensraumfunktion für streng geschützte, gefährdete Arten (1:1) berechnet.<br />

Die geplanten Maßnahmen dienen auch der Kompensation von Beeinträchtigungen der geschützten<br />

Arten. Diese Mehrfachkompensation ist nach den o.g. Empfehlungen des NLÖ<br />

zulässig, in der Regel möglich und wünschenswert.<br />

Zudem tragen die Verminderungs- und Schutzmaßnahmen (z. B. die Entwicklung von Niederwald,<br />

„Mittelwald“, Waldrändern usw.) zur Verbesserung der beeinträchtigten Habitatstrukturen<br />

bei.<br />

16.1.3.2.2<br />

Es trifft zu, dass – wie von einigen Einwendern angemerkt – Eingriffe in die Funktionen eines<br />

Waldökosystems auf alten Waldstandorten wegen der überlangen Zeitdauer bis zur Wiederherstellung<br />

zu einem zeitlichen Kompensationsdefizit führen. Trotzdem entsteht im vorliegenden<br />

Fall im Ergebnis kein Ausgleichsdefizit:<br />

Die Rodungsfläche beträgt ca. 33,4 ha, und der Waldumbau führt auf einer Fläche von ca.<br />

36,92 ha zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Die zuletzt genannte Fläche bleibt Wald, der<br />

jedoch nicht als Hochwald bewirtschaftet wird. Zusätzlich werden 182,64 ha Wald als Ausgleich<br />

und Ersatz aufgeforstet, bzw. es übernehmen weitere geplante Maßnahmen auf diesen<br />

Flächen die Aufgabe der Kompensation diesbezüglicher Beeinträchtigungen. Durch diesen<br />

flächenmäßigen Überschuss gelingt hier nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

überzeugend die Kompensation des zeitlichen Defizits.<br />

In den Leitlinien zur ökologischen Waldentwicklung werden Ersatzaufforstungen als Mittel<br />

zur Waldvermehrung besonders hervorgehoben. Die Vergrößerung der Waldfläche um ein<br />

Mehrfaches trägt der Nicht-Ausgleichbarkeit von Eingriffen in Waldökosysteme auf alten<br />

Waldstandorten in ausreichendem Maße Rechnung.<br />

16.1.3.2.3<br />

Im LBP ist bei der Bilanzierung und Ermittlung des Kompensationsbedarfes in Teilen der<br />

Faktor „variiert“ ausgewiesen. Hier wird von einigen Einwendern gefordert, dass die Inanspruchnahme<br />

minimiert und der Faktor gegen 1 gehen sollte. Dazu muss gesagt werden,<br />

dass entsprechend der naturschutzfachlichen Richtlinien und der Maßgaben der landesplanerischen<br />

Feststellung zum Raumordnungsverfahren i. V. m. dem Zielabweichungsverfahren<br />

für erhebliche und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen von besonderen Werten und<br />

Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (hier in erster Linie alte Eichen–<br />

Hainbuchen-Wälder) ein erhöhter Kompensationsbedarf erforderlich ist. Die Bewertung von<br />

Eingriffen sowie die Bemessung der Kompensationsleistung wurden unter Berücksichtigung<br />

eines abgestimmten naturschutzfachlichen Gesamtkonzeptes in einer Fachkommission vorgestellt<br />

und diskutiert. Die Ergebnisse sind im LBP umgesetzt.

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