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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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- 140 -<br />

Baum durch Entnahme der Krone und Reduzierung auf den Hauptstamm mit wenigen Ästen<br />

im Habitus zerstört wird. Selbst beim Regenerieren der Krone bliebe das Verhältnis vom<br />

Stamm zu Starkästen und kleineren Ästen auf Dauer gestört. Durch die Kronenentnahme<br />

erfolgt Lichteinfall auf den Boden, der einer Kahlschlagsituation gleichzustellen sei.<br />

Des Weiteren wird angeführt, dass im Westen vorhandene Waldränder durch den Eingriff<br />

verloren gehen. Der Waldrand dient als Schutz vor Sturmschäden, Besonnung und Aushagerung<br />

und beeinflusst das Landschaftsbild positiv; die Erholungsleistung wird erhöht.<br />

Die Planfeststellungsbehörde stellt hierzu fest, dass die Kappung der Bäume starkes stehendes<br />

Totholz als Lebensraum sichern soll und die im Rahmen der Ausführungsplanung<br />

hierfür ausgewählten Bäume bereits einen gewissen Totholzanteil und Bruthöhlen besitzen<br />

sollen. Ästhetische oder ökonomische Gesichtspunkte stehen hierbei nicht im Vordergrund.<br />

Bezüglich des Verlustes von Waldrändern ist auf die entsprechenden Ausführungen im<br />

Forstgutachten (Unterlage 6.2) zu verweisen. Die vorhabensbedingten Auswirkungen sind<br />

hierin sowie in der UVS (Unterlage 10.1) ausführlich ermittelt, beschrieben und gutachtlich<br />

bewertet worden. Die sich daraus ergebenden Kompensationsmaßnahmen sind in der landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanung dargestellt und wurden als Maßnahmekartei planfestgestellt.<br />

16.2.1.4<br />

Allgemein wird beanstandet, dass Gehölzbestände ohne Waldbäume mit einer Höhe von ≥<br />

40 m keinen Wald darstellen, während vielmehr bestandsbildende hohe und ältere Bäume<br />

seine wirtschaftliche und ökologische Bedeutung bestimmen. Es wird die Auffassung vertreten,<br />

dass diese Gehölzbestände den Waldmantel bilden, jedoch nicht die ökologische Rolle<br />

des Waldes einnehmen können.<br />

Die Planfeststellungsbehörde stellt hierzu fest, dass Waldbäume nicht regelmäßig über eine<br />

Höhe von 40 m wachsen. Das Höhenwachstum von Waldbäumen ist u. a. abhängig von der<br />

Baumart, dem Standort und dem Bewirtschaftungsziel. Im Übrigen ist auch junger Wald<br />

Wald. Nur wenn heute ausreichend junger Wald durch entsprechende Nutzung und Wiederaufforstung<br />

der Fläche hergestellt wird, ist in mehreren hundert Jahren alter Wald vorhanden.<br />

In diesem Verfahren bleibt auf großen Teilen der Eingriffsfläche der Wald erhalten, d. h.<br />

es gibt lediglich eine Einzelstammentnahme oder es entstehen andere Waldformen durch<br />

Waldumbau. Es ändert sich jedoch der Waldtyp und mit ihm seine ökologischen Funktionen.<br />

Aber auch dieser Wald mit seinen eigenen Eigenschaften und Charakteristika hat wichtige<br />

ökologische Funktionen, so stellen z. B. nieder- und mittelwaldartige Bestände für viele Wirbellose<br />

wichtigen Lebensraum dar. Die Planfeststellungsbehörde geht letztlich davon aus,<br />

dass die im Rahmen der Ersatzaufforstungen entstehenden Wälder langfristig die ursprünglichen<br />

ökologischen Funktionen des vom Eingriff betroffenen Waldes übernehmen.<br />

16.2.1.5<br />

Der Stadt <strong>Braunschweig</strong> erscheint die Abgrenzung des Waldbetroffenheitsbereiches nicht<br />

ausreichend. Durch die Begrenzung des Betrachtungszeitraumes auf 30 Jahre fielen einige<br />

Bestände heraus, die in diesen Hindernisfreibereich hineinwachsen würden und somit offenbar<br />

unberücksichtigt geblieben seien. Es sei daher eine arttypische, „normale“ Umtriebszeit<br />

zugrunde zu legen.<br />

Im Hinblick auf den herzustellenden Hindernisfreibereich sei zu prüfen, ob das bestehende<br />

„Waggumer Weghaus“ mit den erforderlichen Höhenvorgaben vereinbar sei. Zudem wird<br />

darauf hingewiesen, dass an den verbleibenden Beständen durch erhöhten Windwurf und<br />

Sonnenbrand als Folge der Rodungsarbeiten mit verzögerten Schäden zu rechnen sei. Dieses<br />

kann in Abteilung 126 B1 zu Problemen in Bezug auf die Verkehrssicherheit führen.

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