Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Baum durch Entnahme der Krone und Reduzierung auf den Hauptstamm mit wenigen Ästen<br />
im Habitus zerstört wird. Selbst beim Regenerieren der Krone bliebe das Verhältnis vom<br />
Stamm zu Starkästen und kleineren Ästen auf Dauer gestört. Durch die Kronenentnahme<br />
erfolgt Lichteinfall auf den Boden, der einer Kahlschlagsituation gleichzustellen sei.<br />
Des Weiteren wird angeführt, dass im Westen vorhandene Waldränder durch den Eingriff<br />
verloren gehen. Der Waldrand dient als Schutz vor Sturmschäden, Besonnung und Aushagerung<br />
und beeinflusst das Landschaftsbild positiv; die Erholungsleistung wird erhöht.<br />
Die Planfeststellungsbehörde stellt hierzu fest, dass die Kappung der Bäume starkes stehendes<br />
Totholz als Lebensraum sichern soll und die im Rahmen der Ausführungsplanung<br />
hierfür ausgewählten Bäume bereits einen gewissen Totholzanteil und Bruthöhlen besitzen<br />
sollen. Ästhetische oder ökonomische Gesichtspunkte stehen hierbei nicht im Vordergrund.<br />
Bezüglich des Verlustes von Waldrändern ist auf die entsprechenden Ausführungen im<br />
Forstgutachten (Unterlage 6.2) zu verweisen. Die vorhabensbedingten Auswirkungen sind<br />
hierin sowie in der UVS (Unterlage 10.1) ausführlich ermittelt, beschrieben und gutachtlich<br />
bewertet worden. Die sich daraus ergebenden Kompensationsmaßnahmen sind in der landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanung dargestellt und wurden als Maßnahmekartei planfestgestellt.<br />
16.2.1.4<br />
Allgemein wird beanstandet, dass Gehölzbestände ohne Waldbäume mit einer Höhe von ≥<br />
40 m keinen Wald darstellen, während vielmehr bestandsbildende hohe und ältere Bäume<br />
seine wirtschaftliche und ökologische Bedeutung bestimmen. Es wird die Auffassung vertreten,<br />
dass diese Gehölzbestände den Waldmantel bilden, jedoch nicht die ökologische Rolle<br />
des Waldes einnehmen können.<br />
Die Planfeststellungsbehörde stellt hierzu fest, dass Waldbäume nicht regelmäßig über eine<br />
Höhe von 40 m wachsen. Das Höhenwachstum von Waldbäumen ist u. a. abhängig von der<br />
Baumart, dem Standort und dem Bewirtschaftungsziel. Im Übrigen ist auch junger Wald<br />
Wald. Nur wenn heute ausreichend junger Wald durch entsprechende Nutzung und Wiederaufforstung<br />
der Fläche hergestellt wird, ist in mehreren hundert Jahren alter Wald vorhanden.<br />
In diesem Verfahren bleibt auf großen Teilen der Eingriffsfläche der Wald erhalten, d. h.<br />
es gibt lediglich eine Einzelstammentnahme oder es entstehen andere Waldformen durch<br />
Waldumbau. Es ändert sich jedoch der Waldtyp und mit ihm seine ökologischen Funktionen.<br />
Aber auch dieser Wald mit seinen eigenen Eigenschaften und Charakteristika hat wichtige<br />
ökologische Funktionen, so stellen z. B. nieder- und mittelwaldartige Bestände für viele Wirbellose<br />
wichtigen Lebensraum dar. Die Planfeststellungsbehörde geht letztlich davon aus,<br />
dass die im Rahmen der Ersatzaufforstungen entstehenden Wälder langfristig die ursprünglichen<br />
ökologischen Funktionen des vom Eingriff betroffenen Waldes übernehmen.<br />
16.2.1.5<br />
Der Stadt <strong>Braunschweig</strong> erscheint die Abgrenzung des Waldbetroffenheitsbereiches nicht<br />
ausreichend. Durch die Begrenzung des Betrachtungszeitraumes auf 30 Jahre fielen einige<br />
Bestände heraus, die in diesen Hindernisfreibereich hineinwachsen würden und somit offenbar<br />
unberücksichtigt geblieben seien. Es sei daher eine arttypische, „normale“ Umtriebszeit<br />
zugrunde zu legen.<br />
Im Hinblick auf den herzustellenden Hindernisfreibereich sei zu prüfen, ob das bestehende<br />
„Waggumer Weghaus“ mit den erforderlichen Höhenvorgaben vereinbar sei. Zudem wird<br />
darauf hingewiesen, dass an den verbleibenden Beständen durch erhöhten Windwurf und<br />
Sonnenbrand als Folge der Rodungsarbeiten mit verzögerten Schäden zu rechnen sei. Dieses<br />
kann in Abteilung 126 B1 zu Problemen in Bezug auf die Verkehrssicherheit führen.