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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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positive und negative Effekte ungefähr die Waage halten, mit der Folge, dass sich mögliche<br />

Änderungen im Bereich der natürlichen Schwankungen bewegen.<br />

Die kontrollierte Entwässerung sowie die Anlage von Regenrückhaltebecken mit Leichtstoffabscheidern<br />

und Absetzbecken bewirken eine Reduzierung der vorhandenen und neu<br />

hinzukommenden Schadstoffbeeinträchtigungen, insbesondere der Oberflächengewässer,<br />

aber auch des Risikos von Grundwasserbeeinträchtigungen.<br />

Aufgrund Dimensionierung und Funktionsweise des neuen Entwässerungssystems sind betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Oberflächengewässer nicht<br />

möglich. Hier erfolgen eine mechanisch-biologische Wasserreinigung durch Abtrennung partikularer<br />

Stoffe und ein biologischer Abbau gelöster Stoffe. Es werden insbesondere Belastungen<br />

durch Enteisungsmittel mit Hilfe mikrobiologischer, physikalisch-chemischer und<br />

pflanzenphysiologischer Prozesse reduziert. Durch die ausreichende Dimensionierung des<br />

Regenrückhaltebeckens nach den anerkannten Regeln der Technik, sind ebenfalls Beeinträchtigungen<br />

des Hydroregimes des Rohrbruchgrabens nicht zu erwarten. Ebenso kann<br />

eine Erhöhung der Hochwasserpegel der Schunter nach Starkregenereignissen damit verhindert<br />

und eine Beeinträchtigung der Retentionsfunktion, insbesondere in den Überschwemmungsgebieten<br />

von Rohrbruchgraben und Schunter, ausgeschlossen werden.<br />

Die in einer Stellungnahme geäußerte Befürchtung, dass durch die Inanspruchnahme der im<br />

östlichen Teil des <strong>Flughafen</strong>gebietes liegenden Waldflächen, der Querumer Quellbach versiegen<br />

könnte, wird gutachterlich nicht bestätigt. Hierzu wird auf die Begründung in<br />

Ziff. 18.4.2 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Zu der Forderung nach einer weiteren Untersuchung im Zusammenhang mit der Renaturierung<br />

des Rohbruchgrabens im Jahr 2004/2005 ist festzustellen, das die Darstellung der<br />

Landschaft über die Biotopkartierungen im Plan 1 der UVS (Unterlage 10.1) bis Ende 2004<br />

aktualisiert wurde und somit hinreichend aktuell ist. Das Entwässerungskonzept der östlichen<br />

Erweiterungsflächen des <strong>Flughafen</strong>s stellt sicher, dass es nicht zu einer Einleitung von belasteten<br />

Oberflächenwässern in den Rohrbruchgraben oder zu Gewässerverunreinigungen<br />

durch Abgasrückstände kommt. Durch das entsprechend konzipierte Entwässerungssystem<br />

ist gewährleistet, dass es nicht zu Einträgen von Kerosin in Oberflächengewässer kommt.<br />

Entwässerungsbereiche, in denen Betankungsvorgänge stattfinden, sind durch einen Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

und separate Absperrmöglichkeiten zusätzlich gesichert.<br />

Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde erübrigt sich daher die von Einwendern geforderte,<br />

weitergehende Untersuchung.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass beeinträchtigte Werte und Funktionen des Schutzgutes<br />

Wasser hinreichend ausgeglichen und kompensiert werden. Besondere ökologische<br />

Risiken durch die Belastung von Oberflächengewässern oder des Grundwassers sind infolge<br />

der vorgesehenen Entwässerungskonzeption nicht zu erwarten.<br />

21.3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft<br />

Naturschutzrechtliche Grundlagen wie das Bundesnaturschutzgesetz, das NNatG und das<br />

BImSchG sowie dazu erlassene Durchführungsverordnungen können als fachgesetzliche<br />

Bewertungsmaßstäbe dienen. Nach § 2 Ziff. 8 NNatG sind Beeinträchtigungen des Klimas,<br />

insbesondere des örtlichen Klimas, zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind<br />

auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu vermindern. In § 2<br />

Abs. 1 Ziff. 6 BNatSchG wird diesbezüglich ergänzt, dass Wald und sonstige Gebiete mit<br />

günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen zu erhalten, zu entwickeln oder<br />

wieder herzustellen sind.<br />

Die Verlängerung der Start- und Landebahn und die östliche Umfahrung führen zu dauerhaften<br />

Verlusten von Waldflächen mit lufthygienischen Regenerationsfunktionen auf einer<br />

Fläche von ca. 33 ha. Die Waldflächen werden zum Teil in Grünland umgewandelt, einige

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