02.06.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 222 -<br />

erhalten bleiben, sei mittel- bis langfristig nicht gesichert, da der Flächennutzungsplan der<br />

Stadt <strong>Braunschweig</strong> in diesem Bereich eine Sonderbaufläche ausweise und der B-<br />

Planentwurf „Forschungsflughafen Ost/QU 62“ weitere östlich angrenzende Flächen in einer<br />

Größenordnung von insgesamt 18,5 ha überplane.<br />

Es wird kritisiert, dass auch im Hinblick auf Großsäuger und wandernde Waldvogelarten keine<br />

Notwendigkeit für eine Landschaftsbrücke gesehen werde und dass eine Auseinandersetzung<br />

mit Laufkäfern, Gefäßpflanzenarten und Schnecken nicht erkennbar sei. Ebenso<br />

fehlten eine Beurteilung der Restlebensräume und Aussagen darüber, ob und in welchem<br />

Umfang vorhandene Wildwechsel durch den Eingriff berührt seien, zumal von dem Vorhaben<br />

der Einstand des bedeutendsten Schalenwildbestandes im Stadtgebiet betroffen sei.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat das Erfordernis einer Landschaftsbrücke über die BAB A 2<br />

geprüft und ist letztlich zu der Überzeugung gelangt, dass die im LBP beschriebenen Kompensationsmaßnahmen<br />

eine ausreichende Anbindung verbleibender Waldbereiche garantieren.<br />

Im Zuge der Entwicklung des naturschutzfachlichen Gesamtkonzeptes wurden entsprechende<br />

Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung vorhandener Schutzgebiete durch die<br />

naturschutzfachlichen Gutachter geprüft. Vorrangiges Ziel war es, eine ökologische Vernetzung<br />

vorhandener geschützter Gebiete im Untersuchungsraum sicher zu stellen und damit<br />

die von der Verlängerung der Start- und Landebahn ausgehenden Zerschneidungswirkungen<br />

zu kompensieren und insgesamt die Durchgängigkeit der Landschaft für Tiere und Pflanzen<br />

zu verbessern. Zwar würde die Anlage einer Landschaftsbrücke auch nach Auffassung der<br />

Planfeststellungsbehörde eine Verbesserung der Wanderungsmöglichkeiten für alle Tier-<br />

und Pflanzenarten in diesem Bereich bedeuten, jedoch ist auch beim Verzicht auf eine solche<br />

Maßnahme ein ausreichendes Maß an Durchlässigkeit gegeben. Eine Querung der BAB<br />

A 2 ist im Bereich der Rohrbruchgrabenniederung westlich von Hondelage möglich. Dieser<br />

Durchlass wurde im Zuge der A 2 – Verbreiterung aufgeweitet und so gestaltet, dass sich<br />

auch die Querungsmöglichkeiten für Großsäuger verbessern. Auswirkungen des geplanten<br />

Vorhabens auf die Durchlässigkeit der BAB A 2 für bodengebundene Tierarten im Bereich<br />

des Rohrbruchgrabens sind nicht erkennbar, da diese Arten die Waldbestände in der Osthälfte<br />

des Querumer Forstes unverändert passieren können. Durch die Ausweisung von<br />

Maßnahmeflächen mit dem Ziel „Entwicklung von Wald“ parallel zum Rohrbruchgraben wird<br />

die Wirkung der Rohrbruchgrabenquerung weiter verbessert. Für fliegende Arten, wie Spechte<br />

ändert sich die Querungsmöglichkeit der Autobahn A 2 ebenfalls nicht, da vorhandene<br />

Waldbestände unverändert bestehen bleiben und der baumfreie Querschnitt der Verkehrstrasse<br />

der A 2 unverändert bleibt.<br />

Bei der Erarbeitung der Planunterlagen sind alle für den Untersuchungsraum bekannten Planungen<br />

in die Prüfung und Beurteilung der Umweltauswirkungen einbezogen worden. Ein<br />

rechtsgültiger Bebauungsplan liegt für die angesprochenen Flächen südlich der Tiefen Straße<br />

nach Kenntnis der Planfeststellungsbehörde nicht vor. Sollte für diese Fläche in Zukunft<br />

eine konkrete Planung vorgelegt werden, so wären im Rahmen eines eigenständigen Planungs-<br />

und Genehmigungsverfahrens die Zerschneidungs- und Summationswirkungen auf<br />

die Umwelt zu prüfen und zu beurteilen. Die Planfeststellungsbehörde verkennt dabei nicht,<br />

dass es durch die mit weiteren Planungen verbundenen Isolations- und Zerschneidungseffekte,<br />

die diese Waldfläche betreffen, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen, nicht<br />

kompensierbaren Beeinträchtigungen käme.<br />

Laufkäufer, Schnecken oder Gefäßpflanzen werden durch die Baumaßnahme nicht erheblich<br />

betroffen, so dass im Zusammenhang mit der angesprochenen Landschaftsbrücke hierauf<br />

nicht explizit einzugehen war.<br />

Hinsichtlich des vorhandenen Wildbestandes werden neben dem Verlust von Lebensraumflächen<br />

durch die Verlängerung der Start- und Landebahn, der Ausbauflächen der östlichen<br />

Umfahrung und der Anlage der Regenrückhaltebecken mittelfristig keine erheblichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!