Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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erhalten bleiben, sei mittel- bis langfristig nicht gesichert, da der Flächennutzungsplan der<br />
Stadt <strong>Braunschweig</strong> in diesem Bereich eine Sonderbaufläche ausweise und der B-<br />
Planentwurf „Forschungsflughafen Ost/QU 62“ weitere östlich angrenzende Flächen in einer<br />
Größenordnung von insgesamt 18,5 ha überplane.<br />
Es wird kritisiert, dass auch im Hinblick auf Großsäuger und wandernde Waldvogelarten keine<br />
Notwendigkeit für eine Landschaftsbrücke gesehen werde und dass eine Auseinandersetzung<br />
mit Laufkäfern, Gefäßpflanzenarten und Schnecken nicht erkennbar sei. Ebenso<br />
fehlten eine Beurteilung der Restlebensräume und Aussagen darüber, ob und in welchem<br />
Umfang vorhandene Wildwechsel durch den Eingriff berührt seien, zumal von dem Vorhaben<br />
der Einstand des bedeutendsten Schalenwildbestandes im Stadtgebiet betroffen sei.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat das Erfordernis einer Landschaftsbrücke über die BAB A 2<br />
geprüft und ist letztlich zu der Überzeugung gelangt, dass die im LBP beschriebenen Kompensationsmaßnahmen<br />
eine ausreichende Anbindung verbleibender Waldbereiche garantieren.<br />
Im Zuge der Entwicklung des naturschutzfachlichen Gesamtkonzeptes wurden entsprechende<br />
Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung vorhandener Schutzgebiete durch die<br />
naturschutzfachlichen Gutachter geprüft. Vorrangiges Ziel war es, eine ökologische Vernetzung<br />
vorhandener geschützter Gebiete im Untersuchungsraum sicher zu stellen und damit<br />
die von der Verlängerung der Start- und Landebahn ausgehenden Zerschneidungswirkungen<br />
zu kompensieren und insgesamt die Durchgängigkeit der Landschaft für Tiere und Pflanzen<br />
zu verbessern. Zwar würde die Anlage einer Landschaftsbrücke auch nach Auffassung der<br />
Planfeststellungsbehörde eine Verbesserung der Wanderungsmöglichkeiten für alle Tier-<br />
und Pflanzenarten in diesem Bereich bedeuten, jedoch ist auch beim Verzicht auf eine solche<br />
Maßnahme ein ausreichendes Maß an Durchlässigkeit gegeben. Eine Querung der BAB<br />
A 2 ist im Bereich der Rohrbruchgrabenniederung westlich von Hondelage möglich. Dieser<br />
Durchlass wurde im Zuge der A 2 – Verbreiterung aufgeweitet und so gestaltet, dass sich<br />
auch die Querungsmöglichkeiten für Großsäuger verbessern. Auswirkungen des geplanten<br />
Vorhabens auf die Durchlässigkeit der BAB A 2 für bodengebundene Tierarten im Bereich<br />
des Rohrbruchgrabens sind nicht erkennbar, da diese Arten die Waldbestände in der Osthälfte<br />
des Querumer Forstes unverändert passieren können. Durch die Ausweisung von<br />
Maßnahmeflächen mit dem Ziel „Entwicklung von Wald“ parallel zum Rohrbruchgraben wird<br />
die Wirkung der Rohrbruchgrabenquerung weiter verbessert. Für fliegende Arten, wie Spechte<br />
ändert sich die Querungsmöglichkeit der Autobahn A 2 ebenfalls nicht, da vorhandene<br />
Waldbestände unverändert bestehen bleiben und der baumfreie Querschnitt der Verkehrstrasse<br />
der A 2 unverändert bleibt.<br />
Bei der Erarbeitung der Planunterlagen sind alle für den Untersuchungsraum bekannten Planungen<br />
in die Prüfung und Beurteilung der Umweltauswirkungen einbezogen worden. Ein<br />
rechtsgültiger Bebauungsplan liegt für die angesprochenen Flächen südlich der Tiefen Straße<br />
nach Kenntnis der Planfeststellungsbehörde nicht vor. Sollte für diese Fläche in Zukunft<br />
eine konkrete Planung vorgelegt werden, so wären im Rahmen eines eigenständigen Planungs-<br />
und Genehmigungsverfahrens die Zerschneidungs- und Summationswirkungen auf<br />
die Umwelt zu prüfen und zu beurteilen. Die Planfeststellungsbehörde verkennt dabei nicht,<br />
dass es durch die mit weiteren Planungen verbundenen Isolations- und Zerschneidungseffekte,<br />
die diese Waldfläche betreffen, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen, nicht<br />
kompensierbaren Beeinträchtigungen käme.<br />
Laufkäufer, Schnecken oder Gefäßpflanzen werden durch die Baumaßnahme nicht erheblich<br />
betroffen, so dass im Zusammenhang mit der angesprochenen Landschaftsbrücke hierauf<br />
nicht explizit einzugehen war.<br />
Hinsichtlich des vorhandenen Wildbestandes werden neben dem Verlust von Lebensraumflächen<br />
durch die Verlängerung der Start- und Landebahn, der Ausbauflächen der östlichen<br />
Umfahrung und der Anlage der Regenrückhaltebecken mittelfristig keine erheblichen